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CLS C218 gekauft, Unfall verursacht, noch nicht umgemeldet, nur über Vorbesitzer versichert

Mercedes CLS C218
Themenstarteram 13. Juli 2017 um 21:33

Hallo Leute,

 

Ich habe ein grosses Problem.

Habe ein unfall gehabt habe aber das Auto vor knapp ne woche gekauft und es nicht abgemeldet musste es abmelden noch hat wegen arbeit nicht geklappt habe einen Kaufvertrag wo die frist gegeben wAr über aber 1 tag überzogen der verkäufer hat eine Vollkaskoversicherung . Der verkäufer hat mir auch gesagt das er es über seine versicherung machen würde dich die versicherung weigert sich und sagt mir das der verkäufer es nicht möchte

 

 

Bitte um hilfe

 

Samet Aygün

Beste Antwort im Thema

Ich würde nicht im Traum dran denken,

meine Vollkasko für ein Auto in Anspruch

zu nehmen, das ich vor über einer Woche verkauft habe, oder mich auch nur im Rahmen meiner Haftpflicht an dem Schaden zu beteiligen.

Aber ich lebe auch auf'm Dorf,

da ist man auch ohne Termin in 20min wieder aus der Zulassungsstelle raus.

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Allein die LED Scheinwerfer kosten einen mittleren 4stelligen Betrag.

Themenstarteram 15. Juli 2017 um 19:55

Ich brauche auch 1 Scheinwerfer dann Motorhaube Stosstande rechte kotflügel Gitter und Abprallfänger plus lakieren.

Da dürfte auch die gesamte Frontmaske fällig sein.

Das geht schon in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich vermute, dass man die Versicherung in die Pflicht nehmen kann, ist nahezu unmöglich.

Wenn man da seine (vermeintlichen) Ansprüchen durchsetzen möchte, dann wird auf jedem Fall ein Anwalt Geld verdienen.

Wenn man jetzt davon ausgeht, dass der Vorbesitzer bereits einen neuen Wagen hat, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass er der Versicherung auch eine Veräußerungsanzeige gegenüber seinem Agenten kundgetan hat. Schließlich will er den neuen Wagen nicht bei SF1 oder tiefer beginnen.

Das würde ich zunächst mal klären. Alles andere führt doch zu nichts (Kulanz der Versicherung, Hochstufung des ursprünglichen Verkäufers zahlen)... Auf solche Späße würde ich mich auch nicht einlassen...

aber wie immer: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Zitat:

@servicetool schrieb am 16. Juli 2017 um 09:16:20 Uhr:

Das geht schon in Richtung wirtschaftlicher Totalschaden.

Ich vermute, dass man die Versicherung in die Pflicht nehmen kann, ist nahezu unmöglich.

Wenn man da seine (vermeintlichen) Ansprüchen durchsetzen möchte, dann wird auf jedem Fall ein Anwalt Geld verdienen.

Das glaube ich jetzt nicht ich würde mal mit Ca. 10000 ins Rennen gehen und je nach Baujahr und Laufleistung ist er Wagen noch 23-30k€ wert.

am 16. Juli 2017 um 12:57

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2017 um 12:16:59 Uhr:

Mit dem Eigentumserwerb ist die Versicherung auf Dich übergegangen.

Hier ist der Satz konsequent in allen Belangen bzgl. der Schadenregulierungspflicht zu Ende. Solange der neue Versicherer nicht die Erwerbekündigung ausspricht läuft der Vertrag 1:1 auf Dich weiter und das automatisch.

Die Nichtanzeige hat andere Folgen (Beitragszahlungspflicht, SFR-Belastung, usw..). Die sind hier aber nicht von Belang. Der Versicherer wird wenn alles richtig läuft, einen Versicherungsschein per Erwerbsdatum = Datum des Kaufvertrages ausstellen und einen Beitrag erheben, den Du dann (zumindest ersteinmal) schnellster zahlst, als das er erhoben wurde, damit der Kaskoschaden save ist.

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