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Garagen Inhalt versichern

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 8:51

Hallo,

ich weiß, dass es eigentlich ein KFZ Versicherungsforum ist und meine Frage nur am Rande mit KFZ zu tun. Aber da hier einige Versicherungsexperten unterwegs sind frage ich halt trotzdem mal.

Ich habe eine kleine Halle mir rund 70 m² in einem Industriegebiet gemietet in der ich mir eine kleine Werkstatt eingerichtet habe. Im Laufe der Zeit haben sich eine Reifenmontier- und Wuchtmaschine, diverse Räder und Felgen, Werkzeug und andere Geräte dort gesammelt die ich eben brauche um an meinen Autos zu schrauben. Ein paar Autos stehen auch drin.

Mein Problem ist jetzt, dass ich diese Dinge gerne gegen Diebstahl und Feuer versichern würde. Eine Hausratversicherung bekomme ich nicht weil ich auf dem Gelände nicht wohne. Eine Gewerbeversicherung passt auch nicht weil ich ja kein Gewerbe betreibe sondern nur für mich privat an meinen Autos schraube.

Die Autos sind teilweise angemeldet oder über eine Ruheversicherung abgedeckt. Es geht mir also wirklich nur um die Teile und Maschinen.

Hat einer von Euch eine Idee wie man das versichern könnte ?

Vielen Dank und viele Grüße

Michael

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25 Antworten

Mmmh, die Hausrat hat dir keine separat Versicherung für den Garageninhalt anbieten können?

Wäre für mich logisch.

Also wenn Du das nicht gewerblich machst, ist die Hausratversicherung zuständig.

1. Beschreibung des Versicherungsumfangs Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein

bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist versichert.

Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe§ 7) oder soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.

2. Definitionen

a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch

bzw. Verbrauch) dienen.

c) Ferner gehören zum Hausrat

aa) alle in das Gebäude eingefügte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Tapeten, Bodenbeläge,

Holzdecken), die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat

und dafür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer

nachzuweisen;

bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt,

sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;

cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß

Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;

dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum

von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e);

hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des

Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren

und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;

3. Versicherungsort

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.

Zur Wohnung gehören

a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die

ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat

genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören

nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer

in der Wohnung).

b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte

Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung

befindet.

c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B.

ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), sofern diese auf dem Grundstück sind, auf

dem sich die versicherte Wohnung befindet.

d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese im Umkreis

von 500 Metern zum Versicherungsort befinden und diese ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer

mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person genutzt werden.

Die Frage ist jetzt, ob die Lagerhalle alleine versichert werden kann, oder in eine bestehende eingeschlossen werden kann. Hier würde ich Deinen bisherigen Hausratversicherer oder einen Makler fragen.

Die Frage ist hier eigentlich völlig fehl am Platz und wird sicherlich entfernt.

§ 7 Außenversicherung

1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung

Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers

oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden

Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit

auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb

des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als

drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

Eine sogenannte Inhaltsversicherung würde gehen.

Der Vermerk ohne Gewerbeanmeldumg bzw Entgeldloses arbeiten kann rein.

Die Standardsicherung muss halt passen.

Kommt nur auf die Gesellschaft an.

Ansonsten melde einfach ein Nebenhewerbe an

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 9:40

Ich habe bei drei Versicherungen angefragt (HUK, Gothaer, Nürnberger).

Alle sagen mir, dass eine Hausratversicherung nur möglich ist wenn ich dort wohne. Da die Garage aber 2 km von meinem Haus entfernt ist gibt es keine Hausratversicherung.

Die drei genannten Versicherungen können auch eine Inhaltsversicherung ohne Gewerbe "nicht abbilden".

Ein Gewerbe anzumelden möchte ich nicht weil ich dann wieder Diskussionen mit dem Finanzamt habe da ich ja weder Umsatz noch Gewinn mache.

Eine Garagenversicherung wurde mir auch angeboten. Die versichert aber nur das abgemeldete Auto und nicht das Werkzeug.

..verstehe ich nicht;

ich habe eine ähnliche Situation mit 2 , ca 800 m vom Haus entfernten Garagen. Der dortige Inhalt ist über meine Hausrat mitversichert. Ich habe aber Übersichts- Bilder von den wichtigsten und teuren Dingen gemacht (Räder, Kompressor, Ölvorrat, Vertikutierer, Gartengeräte, etc... .)

Allerdings bin ich auch Eigentümer der Garagen und sie sind auch in meiner Gebäudeversicherung mit angegeben und mit versichert.

Ich denke das Problem hat jeder, der etwas Zubehör und Werkzeug in der Garage hat; da kommen ja schnell mal ein paar Tausend € zusammen... .

Aber nicht Jeder ist auch Eigentümer der Garagen; oft sind es ja auch Mietgaragen... .

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 10:54

Das wäre auch mein Wunsch gewesen und ich hätte ja auch gerne einen Zuschlag gezahlt. Meine Hausratversicherung ist bei der HUK. Ich war beim Vertreter hier am Ort und der hat in meinem Beisein auch noch in Stuttgart angerufen. Ergebnis war, dass die Hausratversicherung nur gilt wenn die Garage auf dem gleichen Grundstück steht wie das Wohnhaus.

Der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung für die Halle ist nicht möglich weil ich dort nicht wohne und es auch kein Ferienhaus ist. Abschließende Aussage aller drei Versicherungen war, dass diese Situation nicht versicherbar ist.

Bei der Hausrat ist es grundsätzlich erst einmal egal, ob die Garage Eigentum oder gemietet ist.

Es gibt auch Gesellschaften, welche Hausrat in Garagen "in der Nähe des Versicherungsortes" versichern. Hier geht man dann in der Regel vom selben PLZ-Bereich aus. Ich denke, hier verweigern die Gesellschaften den Schutz wegen den Begrifflichkeiten "Lagerhalle" und "im Industriegebiet". Dort ist das Einbruchdiebstahl-Risiko statistisch höher als in Wohngebieten, da die Industriegebiete meist außerhalb liegen und nachts wie leergefegt sind...

Zitat:

@MichaelV12 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:54:37 Uhr:

Das wäre auch mein Wunsch gewesen und ich hätte ja auch gerne einen Zuschlag gezahlt. Meine Hausratversicherung ist bei der HUK. Ich war beim Vertreter hier am Ort und der hat in meinem Beisein auch noch in Stuttgart angerufen. Ergebnis war, dass die Hausratversicherung nur gilt wenn die Garage auf dem gleichen Grundstück steht wie das Wohnhaus.

Der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung für die Halle ist nicht möglich weil ich dort nicht wohne und es auch kein Ferienhaus ist. Abschließende Aussage aller drei Versicherungen war, dass diese Situation nicht versicherbar ist.

also bei mir handelt es sich definitiv um ein ganz anderes Grundstück... andere Flurnummer, andere Parzelle..... und da sind nur Garagen . Da wohnt keiner :D

Bin bei der Provinzial; also einfach mal vor Ort nachfragen!

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 11:06

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 16. Februar 2018 um 11:59:56 Uhr:

Bei der Hausrat ist es grundsätzlich erst einmal egal, ob die Garage Eigentum oder gemietet ist.

Es gibt auch Gesellschaften, welche Hausrat in Garagen "in der Nähe des Versicherungsortes" versichern. Hier geht man dann in der Regel vom selben PLZ-Bereich aus. Ich denke, hier verweigern die Gesellschaften den Schutz wegen den Begrifflichkeiten "Lagerhalle" und "im Industriegebiet". Dort ist das Einbruchdiebstahl-Risiko statistisch höher als in Wohngebieten, da die Industriegebiete meist außerhalb liegen und nachts wie leergefegt sind...

Das ist nicht der Grund. Bei allen drei Versicherungen bin ich gar nicht so weit gekommen um so detaillierte Angaben zu machen.

Die Anforderung war nur Garage mit 70m², privat, 2 km vom Wohnort. Aufgrund dieser Informationen haben alle drei Versicherer mitgeteilt, dass eine Versicherung nicht möglich ist.

Weißt Du zufällig welche Versicherung eine Garage im gleichen PLZ Gebiet mitversichern würde ? Dann muss ich halt die Hausratversicherung wechseln ....

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 16. Februar 2018 um 12:02:40 Uhr:

.............

Bin bei der Provinzial; also einfach mal vor Ort nachfragen!

--- ... versichert! :cool::D

natürlich gleicher PLZ-Bereich..

aber das sollte nicht ausschlaggebend sein können.... die sind ja willkürlich und selbst benachbarte Häuser /Straßen können verschiedene PLZ haben... :rolleyes:

Die VHV hat in ihrer Deklaration zwar Garage im Wohnort, in den Bedingungen jedoch sind Garagen in der Nähe des Versicherungsortes angegeben...

Oder die Ammerländer hat je nach Tarifversion verschiedene Entschädigungsgrenzen für Hausrat in Garagen innerhalb des Wohnortes oder der direkt angrenzenden Gemeinde...einfach mal Anfragen...

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 11:25

Danke für die Tips. Ich werde bei den genannten Versicherungen mal anfragen.

Frag einen Makler vor Ort. Für die Hausrat ist es zu weit weg und eine "Garage" mit 70 qm habe ich noch nicht gesehen. Geht mit Sicherheit auch ohne Gewerbeschein. Frag mal Allianz oder Helvetia.

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