Chirp verboten?
Stimmt es dass diese akustische Bestätigung ("chirp-chirp"😉, beim Verrigeln des Autos verboten ist? Aber ehrlich gesagt weiss ich nicht, wie man das kontrollieren kann, hier hat jedes vierte Auto so ein Teil und niemanden stört es. Ist es den nun verboten oder nicht? Und wie kann mir jemand nachweisen, dass ich damit "rumgepiept" habe?
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Xipho
Das muss aber so sein
Nein, das muss nicht sein. Bei älteren Fahrzeugen wie z.B. Vectra A leuchten die Blinker nicht!
Gruß
Ercan
Ich will aber (auch bei lauter Umgebung) und aus ein paar Meter Entfernung wissen, ob die Karre zu ist. Drum bin ich dankbar für das Lichtsignal!
Ausserdem kann man ja wohl als Verkehrsteilnehmer ein einmaliges Aufblinken von einen eingeschalteten Blinker unterscheiden. Laut Gesetz hat man erst geblinkt, wenn man 3x geblinkt hat! (Hab ich hier im Forum gelernt...)
Zitat:
Original geschrieben von Xipho
Ich will aber (auch bei lauter Umgebung) und aus ein paar Meter Entfernung wissen, ob die Karre zu ist. Drum bin ich dankbar für das Lichtsignal!
Kann ich verstehen. Habe es selbst bei meinem nachgerüstet.
Jedoch ist das blinken von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Ein VW blinkt je nachdem ob man auf oder zu schließt ein oder zweimal, Fiat glaube ich schnell >5mal hintereinander etc. Das ist unterschiedlich. Habe bisher noch kein Bestätigungsblinken gesehen das die Frequenz des normalen Blinkers hat.
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Das ist unterschiedlich. Habe bisher noch kein Bestätigungsblinken gesehen das die Frequenz des normalen Blinkers hat.
Dies ist ja extra, damit es nicht so leicht mit dem normalen Blinken verwechselt werden kann.
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Darum gings mir auch wegen dem Beitrag von schuetzendorf.
Weil er meint das er das Bestätigungsblinken für ein normales Blinken hält.
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von Jons3000
Dies ist ja extra, damit es nicht so leicht mit dem normalen Blinken verwechselt werden kann.
Ok, aber im Stadtverkehr, wenn man auf vieles achten muss, ist es für mich schon nicht immer gleich ersichtlich, ob es sich um richtiges Blinken oder ein Signal handelt, welches anzeigt, dass alle Türen verschlossen sind. Ich bin auch noch nie bei einem Auto mit konventioneller ZV nach dem Schliessvorgang um das Auto gegangen, um die Türen zu checken. Aber vielleicht bin ich auch nur übermässig schreckhaft, weil ich, falls ich mit dem Roller/Rad unterwegs bin, sicher den kürzeren ziehe, wenn jemand ohne richtig zu schauen aus einer Parklücke fährt. Natürlich fährt derjenige, der Blinkt ja auch nicht gleich los, aber schlechte Erfahrungen hinterlassen auf Dauer Spuren...
Zitat:
Original geschrieben von Xipho
Leider glauben manche, wer blinkt, hat automatisch Vorfahrt (wird wohl vor allem beim LKW-Führerschein so gelehrt... ;-)
Hallo Xipho,
ich hoffe, ich darf das Smiley richtig deuten und es war nur als Scherz gedacht?
Zum Thema Alarmanlage:
Wie sieht es eigentlich aus, muss ich unbedingt die Blinker für ZV und AA anschließen oder dürfte ich auch bespielsweise das Standlicht nehmen?
Gruss Chris
Die Blinker muss man nicht anschließen und Standlicht ist dafür nicht erlaubt. Nur die Blinker.
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von schuetzendorf
Ich bin auch noch nie bei einem Auto mit konventioneller ZV nach dem Schliessvorgang um das Auto gegangen, um die Türen zu checken.
Bei normaler ZV ist man am Auto und hört das Schließgeräusch + sieht evtl die Knöpfe runtergehen. Ist aus der Entfernung mit Fernbedienung nicht immer so (ausserdem hat mein Audi gar keine Knöpfe zu opt. Kontrolle mehr. Audi blinkt 1x)
PS das mit den LKW war natürlich ein Scherz, aber auf der AB würde man glauben, es ist so. Am schlimmsten sind aber die Busse, die scheren ohne Rücksicht auf Verluste aus.