Chiptunin - in wie weit hats einfluß auf die versicherung?
Hallo,
ich gedenke bald meinen Wagen Chippen zu lassen.
Muss ich dies der Versicherung melden und hat Motorleistung generell einfluss auf die Prämie?
Gruß
Spone
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16 Antworten
ich würde euch beiden recht geben.
generell wird jeder eingriff in die konfiguration des fahrzeuges anzeigepflichtig, solange er nicht über gutachten oder ABE im vorfeld genehmigt wurde.
der teilkasko wir ein chiptuning meist egal sein. ABER damit kann sich der wert des fahrzeuges unter umständen erhöhen. und das ist auch beim abfackeln eine "gefahrerhöhung" da es die berechnungen der versicherung für das zu erwartenden schadenaufkommen erhjöhen.
haftpflicht und vollkasko haben das gleiche interesse, da auch das eigene verschulden und dessen wahrscheinlichkeit mit eingerechnet werden. und wenn man chiptuning macht und seinem wagen 100ps mehr verpasst, wird die (kasko-)versicherung dich am baum fragen: was hatte ihre bremsanlage der gesteigerten leistung denn entgegenzusetzen?
Tip: Jede Veränderung im motormangement (wie auch am fahrwerk z.b.) mitteilen. erspart den Ärger, wenn man ihn nicht gebrachen kann, nämlich wenn was passiert ist!
daher, gute fahrt
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Hallo Schreddi,
hier sind wir nicht einer Meinung.
Zunächst muss man bei einer Leistungssteigerung zwischen der Kfz.-Haftplicht- und der Kaskoversicherung, was die Anzeigepflicht angeht, dífferenzieren.
Bei der Haftpflicht muss jede Leistungssteigerung angezeigt werden. Siehe § 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall.
Eine Leistungsminderung muss gemäss VVG und AKB nicht angezeigt werden. Wo sollte das denn stehen?In der Kaskoversicherung ergibt sich der Handlunsbedarf aus der
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
Unter 1. Anmelde- und zuschlagsfrei mit versicherte Teile
Unter 2. Anmelde- und zuschlagspflichtige Fahrzeug- und Zubehörteile
Unter 3. Nicht versicherbare Teile
Z. B. Ein Fahrzeug brennt aus.
Fall 1:Laut Liste 1 ist eine Leistungssteigerung anmeldefrei mitversichert - der Chip z.B. wird ersetzt.
Fall 2: Laut Liste 2 ist eine Leistungssteigerung anmeldepflichtig, diese ist aber nicht erfolgt - der Chip z. B. wird nicht ersetzt.
@wolffilein,
nett dass Du mir Recht geben willst, allerdings ist die gesetzliche (VVG) und die bedingungsgemäße (AKB) Vorgabe hier das Massgebliche, insofern vertrete ich keine interpretierbare Privatmeinung.
Zitat:
Original geschrieben von wolffilein
der teilkasko wir ein chiptuning meist egal sein. ABER damit kann sich der wert des fahrzeuges unter umständen erhöhen. und das ist auch beim abfackeln eine "gefahrerhöhung" da es die berechnungen der versicherung für das zu erwartenden schadenaufkommen erhjöhen.
In der Kasko wird ein Teil nur ersetzt wenn es a anmeldefrei oder b als anmeldepflichtiges Teil gemeldet wurde.
Ein eingebautes und nichtversichertes Teil erhöht keinesfalls den ersatzpflichtigen Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges.
Im Übrigen:
VVG § 23(1) Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Der Versicherer hat nach der Anzeige der Gefahrerhöhung mit Monatsfrist das Recht, den Vertrag zu kündigen.