Chippen und mögliche rechtliche Folgen
Moin,
muss man ein Chip Tuning eigentlich irgendwo eintragen lassen? Wie sieht es aus mit Versicherungsfällen?
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pütz
...Hinzu kommt, dass in einem Schadenfall ein Chiptuning von BMW nachgewiesen werden kann. Etliche Daten vom Fahrzeug werden nur schon im Fahrzeugschlüssel gespeichert.
das stimmt so nicht, wenn man das Steuergerät entweder, wie hier schon als kranke Methode beschrieben, vor vorführung bei BMW austauscht oder die originalen Kennfelder wieder draufspielt! Im Schlüssel wird vieles gesppeichert aber bestimmt keine Kennfelder oder gar Leistungsdaten 😉
Aber wer sein Auto leistungsmäßig aufpeppt, der sollte das Abnehmen und Eintragen lassen sowie der Versicherung melden PUNKT!
Zitat:
Original geschrieben von mikey51
eins ist jedenfalls klar: Du darfst nicht schneller Fahren als die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Das gilt übrigens auch dann, wenn das Auto schon serienmäßig schneller gefahren werden könnte, was ja meistens der Fall ist.
"Zulässige Höchstgeschwindigkeit" heißt so schnell darfst Du, nicht so schnell kannst Du.
Im Fahrzeugschein (bzw. in der Zulassungsbescheinigung) steht nichts von einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit". Eingetragen ist dort die durch die Bauart des Fahrzeugs bestimmte Höchstgeschwindigkeit. Bei leistungssteigernden Modifikationen wird sich regelmäßig auch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ändern, so dass die Zulassungsstelle zu unterrichten ist.
Wenn aber ein Fahrzeug unmodiziziert schneller fährt als eingetragen, so darf das Fahrzeug grundsätzlich so schnell gefahren werden, wie man es fahren kann. Jedenfalls gilt das für uneingeschränkt Kraftfahrzeuge, auf deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit es fahrerlaubnisrechtlich und zulassungsrechtlich nicht ankommt. Und über genau diese Fahrzeuge diskutieren wir ja schließlich hier im Forum...
Eine andere Frage ist dann natürlich, ob man bei einer Abweichung, die erheblich über der zu erwartenden Tacho-Ungenauigkeit liegt, die Zulassungsstelle unterrichten muss... ...aber diese Frage ist ja wohl eher theoretischer Natur.
Zitat:
Original geschrieben von espique
Wirklich? Heißt das, die Vollkasko zahlt nix mehr?
Guten Morgen,
so sieht das aus. Die Versicherung wird immer versuchen keine Leistung zu erbringen, im Bereich der Vollkasko hat sie da auch gute Karten. Ein Versicherungsfall tritt ein und die Jungs bemerken ein nicht eingetragenes "Wasauchimmer", schwups, lehnt man sich zurück, verweist auf § XY und wird keine Leistung erbringen.
Bei der Haftpflicht kommen Sie aus der Nummer niemals raus; sie haben lediglich die Möglichkeit Regressansprüche zu stellen.
Habe gerade mal gesucht und dies gefunden (weit unten)...
Grüße