Checkliste bei Abholung/ Auslieferung
@ all:
Da offensichtlich bei Abholung/ Auslieferung der entsprechenden Fahrzeuge immer wieder Mängel festgestellt wurden und werden, könnte man doch eine Art Checkliste entwerfen, auf welche Details bei Abholung und Auslieferung zu achten ist. Ich denke da an eine Zusammenstellung, wie z.B.: Lack, Sitze, Schlammgitter (vorhanden), Display verkratzt, Dankdeckel geht zu öffnen, Motorhaube geht leicht zu verschließen,... .
Was haltet Ihr von so einer Liste und wer würde sich mal die Mühe machen???
Gruß tigtdi
Beste Antwort im Thema
Ihr habt in Deutschland einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren!
Das heisst, Ihr könnt Euer Auto zuhause in aller Ruhe kontrollieren.
Wenn etwas bestelltes fehlt, kann man das auch später nachweisen.
Das Einzige, was interessant ist, sind Schäden, die Ihr dem Auto auch selbst zugefügt hättet können: Also könntet Ihr z.B. den Lack kontrollieren...
Aber VW kontrolliert seine Fahrzeuge nach bestem Wissen und Gewissen selbst, da die sich da nicht unbedingt eine Blöße geben wollen...
Daher denke ich mal, wer sich einen VW kauft, und dann eine Checkliste zur Abnahme braucht (VW erstellt ja selbst eine bei der Übergabe), der hat ja schon von vorneherein Bedenken, vielleicht beim falschen Hersteller gekauft zu haben...
Es gibt allerdings auch Leute, denen es man sowieso nicht Recht machen kann! So hatte ich schon mal einen Kunden, der mir zu jeder Aussage, die ich machte, ein Diktiergerät unter die Nase gehalten hat, - Bis ich mir das verbeten habe, und als er das nicht lassen wollte, er auf mich verzichten musste...
Absolute Spinner und Kontrollfreaks eben...
Ansonsten: Geniesst die Übergabe, den Kaffee, und entspannt Euch! Wenn was nicht passt, werdet Ihr es auch nachher noch geregelt bekommen...
Gruß
Nite_Fly
67 Antworten
Noch ne kleine Korrektur.
Wer noch Ergänzungen hat bitte mir mitteilen.
Alles klar, auch von meiner Seite ein dickes -Danke- für die Liste. Bin schon jetzt gespannt wen der oder diejenige mich mit der Liste alle Dinge kontrollieren sieht. 😁
Gruß FerdiR
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Alles klar, auch von meiner Seite ein dickes -Danke- für die Liste. Bin schon jetzt gespannt wen der oder diejenige mich mit der Liste alle Dinge kontrollieren sieht. 😁Gruß FerdiR
Ebenfalls, danke für die Liste. Werde ich mir ausdrucken und mitnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Alles klar, auch von meiner Seite ein dickes -Danke- für die Liste. Bin schon jetzt gespannt wen der oder diejenige mich mit der Liste alle Dinge kontrollieren sieht. 😁Gruß FerdiR
Hihi Ferdi,
wenn alle die Liste penibel durchgehen würden,
dann möchte ich mal wissen, wieviel Autos
dann noch am Tag übergeben werden können.
Ne halbe - dreiviertel Stunde geht bei dieser Liste
bestimmt bei drauf, bis man alles abgearbeitet hat.
Eigentlich schade, dass dem Kunden die Rolle eines
Endkontrolleurs zugemutet wird.
Das ist aber wieder anderes Thema
grüssle
willi
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Ja Vielen Dank auch von mir für diese Checkliste. Ich finde, das ist ne super Sache. Da hat man einen kleinen Leitfaden, an den man sich halten kann.
Gruß
Die Betreuer am Abholzentrum werden Euch umbringen wenn Ihr mit der Liste kommt 😁😁😁. Soweit ich weis sind für jeden Abholer 15 - 20 Minuten eingeplant !!!
Det globe ick nich.......
Besser mit ner Liste vorab die Leute zu Nachdenken bringen, als hinterher jammern 😁😁.
Ne mal ehrlich, es soll nur eine kleine Hilfe sein.
Wir werden uns an diese Liste halten, egal ob da eine mosert.
niemanden interessiert wieviel zeit der kleine schlipsträger pro kunde einkalkuliert hat....was zählt ist:
VI. Abnahme
1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten.
3. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge während der Frist nach Ziffer 1 nicht innerhalb von 8 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen.
4. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich oder auf elektronischem Wege eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche oder auf elektronischem Wege erfolgte Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Personenkraftwagen mit nicht gängiger Ausstattung, bei im Verkaufsgebiet des Verkäufers selten verlangten Fahrzeugtypen und bei Nutzfahrzeugen bedarf es in diesen Fällen auch nicht der Bereitstellung.
5. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
6. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß den Ziffern 4 und 5 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
7. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.
und wenn ich stunden oder tage dableibe.....das recht behalte immer noch ICH mir vor...oder kannst du mir im bgb einen übergang von zwei willenserklärungen zitieren der durch ablauf von 15 minuten stattfindet ? ich denke doch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von bobbi777
niemanden interessiert wieviel zeit der kleine schlipsträger pro kunde einkalkuliert hat....was zählt ist:und wenn ich stunden oder tage dableibe.....das recht behalte immer noch ICH mir vor...oder kannst du mir im bgb einen übergang von zwei willenserklärungen zitieren der durch ablauf von 15 minuten stattfindet ? ich denke doch nicht...
Mein Thread war ein Scherz 😎 Nicht so verbissen sehen !
Ich finde die Liste ja auch gut ! Wenn ich beim Händler abgeholt hätte, würde ich sie sicherlich nutzen. Ich habe jetzt in Wolfsburg meinen dritten Wagen abgeholt und alle 3 waren ohne jeden Mangel !!
Nichts für ungut !!
meine waren auch ohne mangel....aber wenn ich hier die kollegen sehe, dann wird mir mulmig bei dem gedanken - ich müsste beim "kompetenten" freundlichen die kiste für 2 wochen stehen lassen....in meinem bekanntenkreis sind 3 vw-meister....und die können mir geschichten erzählen....wenn der tiguan einmal komplett von robotern zusammengeschustert wird mach ich mir keine sorgen....aber solange menschen daran beteiligt sind...passieren eben auch mal fehler...drum prüfe wer sich ewig bindet...
das ist ja der sinn des forums....die erfahrungen der anderen nicht selbst machen zu müssen, sondern daraus zu lernen
Hallo
nette Liste, mein Fragezeichen entsteht bei ZUHEIZER TDI prüfen??
Hat der gute einen Zuheizer?? oder ist das nur son Punkt der naja mit reingeworfen wurde?
Wer weiß was??
Danke
Wie funktioniert der Zuheizer und für was ist er da?
Moderne TDI-Motoren erzeugen aufgrund des hohen Wirkungsgrads eine sehr geringe Verlustleistung (Wärme). Daher würde es bei niedrigen Außentemperaturen sehr lange dauern, bis das Kühlwasser warm genug wird, um den Innenraum aufzuheizen. Durch die Wasserzusatzheizung (Zuheizer) erfolgt eine Erwärmung des Kühlwassers, damit der Innenraum schneller beheizt werden kann.
Der Zuheizer ist ein mit Diesel betriebenes Heizelement, ähnlich wie es bei einer Standheizung eingesetzt wird. Das vom Zuheizer erwärmte Wasser wird direkt den Wärmetauscher der Innenraumerwärmung und dann im weiteren Verlauf über den gemeinsamen Kühlwasserkreislauf dem Motor zugeführt.
Der Zuheizer ist nur in den TDI-Modellen verbaut und sollte bei Temperaturen unter fünf Grad den Betrieb aufnehmen.
Nach einer kurzen Fahrtstrecke kann es sein, dass der Zuheizer nachläuft, was sich durch ein tiefes, summendes Geräusch aus dem Motorraum bemerkbar macht. Dieses Verhalten ist normal.
Der zusätzliche Dieselverbrauch des Zuheizers wird vom Bordcomputer konstruktionsbedingt nicht erfasst, man sollte sich daher im Winter auf kürzere Tankintervalle einstellen!
Der Zuheizer startet nicht, wenn zu wenig Kraftstoff im Tank ist, oder wenn die Taste ECON aktiviert ist. Mit Hilfe von ECON kann man den Start auch verzögern (ECON beim Anlassen aktivieren und nach kurzer Fahrtstrecke deaktivieren), um die Geruchsbelastung im Stand zu vermindern.
Verbraucht der Zuheisser denn soviel dass das algemeine Verbrauch wesentlich beëinflusst wird?😕
Wieviel ist das dan (liter pro stunde)?🙄
Willy
Moin,
Ganz wichtig für alle Track&Field Fahrer ............
Schlammgitter vorhanden ?????????? 😉
( mal sehen wann VW das Teil auch in Deutschland in Serie einbaut )
Gruss, Fire
Zitat:
Original geschrieben von Firejoker
Moin,Ganz wichtig für alle Track&Field Fahrer ............
Schlammgitter vorhanden ?????????? 😉
( mal sehen wann VW das Teil auch in Deutschland in Serie einbaut )Gruss, Fire
Wenn man seinen Händler rechtzeitig Informiert, dann besorgt er diese Gitter und baut sie auch ein. Ev. drauf hinweisen, dass ein paar auf Lager liegen 😉