ForumPolo 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 3
  7. CHECK leuchtet :-(

CHECK leuchtet :-(

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 18:43

Hallo an euch alle ...

ICH habe mir auch einen Polo gekauft Bj 2001 ,6N..

Das Check leuchtet auch bei mir..

Ich war bei VW .. Dort wurde mir gesagt das ich ÖLwechseln machen muss ...OK

Dann hat mir eine Kfz Meister(Er har damals auch bei VW gearbeitet)gesagt : Das Auto muss durchgescheckt werden,etwas stimmt an das Elektronische nicht .

Ein Tag später ging ich Morgens früh ans Auto ,waren die Fenster ganz unten und das Auto war aufgesperrt .. So! Habe dann das Anbauteil von Schloss wechseln gelassen. Die Zentraverieglung ist jetzt abgeschaltet . Egal,ich brauche keine.Die Hauptsache ist das meine Fenster sich nicht mehr öffnen(Was sie lust haben)

Ein Tag später(Die Beleuchtung vom Check war noch an)

DAS GEILE : Mein Motor ist nicht mehr ausgegangen ... Dann wurde den Elektro Einsatz vom Sündschloß gewechselt. Das Auto ging trotzdem nicht aus ...

Dann haben sie die Batterie ausgeschaltet für eine halbe Stunde..

NIX mehr.. Das Auto hat sich normal ausgeschaltet als ich den Schlüssel rausnahm ,Das CHECK war aus.. Nach ein paar Stunde ist das CHEK schon wieder an...

ICH KANN NICHT MEHR ...............

Als Frau ist es nicht einfach ...

Werde Morgen früh zu VW fahren und sie sollen nach der Software schauen oder ??

Niemand weiss wieso diese blöde CHECK lampe angeht ....

Das Auto hab ich vor 7 Tage gekauft ... Der Händler bemüht sich auch nicht mir zu helfen..

Habe eine Gewährleistung aber nicht auf alles ....

HIIIIILLLFFEEEEEE

Ähnliche Themen
11 Antworten

Hallo,

der Händler von dem du das Auto gekauft hast soll mal den Fehlerspeicher auslesen, das hilft bestimmt weiter...

Ansonsten bleib ruhig, reklamier solange bis alles ok ist, hast ja Gewährleistung (bei solchen Fehlern auf jeden Fall, lass dir da nichts ausreden, wenn ein Händler ein Auto verkauft muss es ok sein). Und falls der Verkäufer das nicht in den Grifff bekommt gib das Auto zurück, ist dein gutes Recht...

Ach ja, willkommen bei MT...:)

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 21:05

Hallo und danke für deine Antwort und Hilfe ...

Ich habe echt keine nerven mehr ...

Ich muss ihm ständig in den A. kriechen(Sorry für den Ausdruck) ...

In dieser Gewährleistung ist nicht auf alles eine Garantie :-(

Er hat vorher angerufen und ich sollte den X-Replay (schreibe das so) untersuchen lassen...

Ich muss Morgen bei Vw fahren das sie nach der Software schauen ob sie den Fehler entdecken..

Das geile daran ist :

Halt dich fest ...

Ich habe INTEC angerufen,da wo er mein Auto angemeldet hat für dieser Gewährleistung ..

Habe denen mein Eintrag Nummer gegeben und sie sagten zu mir :`` An dieser Nummer ist kein Auto bei uns angemeldet´´ .. Gut,oder ??

Habe den Händler angerufen und ihm das mitgeteilt .. Sagt er zu mir :``Ich habe vor 7 Tage die Papieren hingeschickt aber ich werde es denen rüber faxen``..

Morgen früh werde ich wieder dort anrufen und schauen ob er denen einen Fax geschickt hat..

Sonst kann ich eine Anzeige statten für betrug oder ???

Ich bin jetzt gespannt wie es weiter geht ..

Liebe grüsse .. Véronique

Sorry, aber DU mußt gar nix untersuchen lassen, du mußt ihm nur das Auto hinstellen damit ER die Mängel beseitigt! Er ist für dich der Ansprechpartner, Er ist der Verkäufer, Er ist für die Mängelbeseitigung zuständig. Und wenn Er meint das Auto muss nach VW dann kann Er das ja dahin bringen. Aber das ist sein Job, nicht deiner.

Er hat dir ja ein Auto verkauft das (wie ich das verstehe) vom ersten Tag an Mängel hatte. Und da mußt du auch keinem in den A... kriechen, solltest vielleicht mal eher fragen ob er das Problem jetzt endlich mal löst oder ob ihm der Rechtsweg lieber ist...

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 7:09

Guten Morgen HIB ....

Ich habe das Auto vor 8 Tage gekauft .. Die Chek Leuchte ist am Freitag angegangen,also

3 Tage später.. Dann am Montag Morgen fing es an die Fenster haben sich ja automatisch geöffnet und die Zentralverieglung spielte wie verrückt.. Als ich ihn anriefte,sagte er das es nicht in der garantie ist .. (Schliesszylinder und diese Anbauteile) .. So dann ein Tag später (Owohl die Anbauteile noch nicht gewechselt wurden,fing das andere an,das Auto laüfte weiter,wenn ich den Schlüssel rauszogte) .. Habe den Händler wieder angerufen . Ich soll den Elektro einsatz vom Zündschloß wechseln,er gibt mir dann die Helfte(Bei der garantie,da das Auto 102000 km hat,muss er nur die helfte bezahlen)..

So E-Einsatz gewechselt..Motor laüfte immer noch weiter ohne Schlüssel .. :-((

Da hat der KFZ Meister mein alter wieder rein gemacht u mir es nicht berechnet da das Teil nicht defekt war(Fand ich net ) .. Er hat die Machine von der Zentralverrieglung abgeschalten,jetzt gehen wenigstens die Türen nicht mehr auf u die Fenster öffnen sich nur wenn ich aufs Knöpchen drücken.

Dann hat er die batterie noch eine halbe Stunde abgenmacht. Seitdem läuft es(Seit Gestern Mittag)..

Gestern Abend CHECKLeuchte an,Heute Morgen Chekleuchte aus ....

Weiss du als Frau traut man sich nicht was zu sagen...

Welche Rechte ich habe ??

Kein Mensch hilft Dir...

Weiss du,wenn ein KFZ Meister von VW dir sagt,das die Chekleucht,einfach nur bedeutet das du ein ÖLwechseln machen muss.. Dann hat man schon den Plan im Sack ...

Wenn er das Auto nicht anmeldet bei INTEC für meine garantie..Dann gibt es Krieg ...

Ich rufe nachher mal wieder an..und frage mal was ich tun soll,wenn er das Auto absichtlich nicht angemeldet hat ...

SNIFF..!! Ich fahre doch so gerne mein Polo ... :-((

Liebe grüße .. Véronique ...

Der Händler verarscht dich, weil du schienbar deine Rechte nicht kennst.

Seit 2002 besteht eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren seitens des Verkäufers. Ein Privatmann kann diese Pflicht ablehnen, ein professioneller Händler auf maximal ein Jahr beschränken. Hat die gekaufte Sache innerhalb der Gewährleistung einen Mangel, muss der Verkäufer diesen auf seine Kosten beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf kann der Verkäufer dies nur ablehnen, wenn er beweisen kann, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.

Grundsätzlich richten sich deine Ansprüche also gegen den Händler und nicht gegen die Garantieversicherung.

Autohändler bieten bei Preisverhandlungen gerne an, dass sie eine Garantie-Versicherung drauflegen würden. Da der Händler allerdings die Gewährleistungspflicht hat, deckt diese Versicherung eigentlich nur das Risiko des Händlers ab. Liegt dann ein Mangel vor, reden sich die Händler dann damit raus, dass die Garantie das nicht übernimmt oder nur zur Hälfte - wie bei dir auch. Mag ja auch sein, dass die Versicherung das nicht übernimmt, was dich aber nicht interessieren muss, weil du deine Ansprüche nicht an die Versicherung, sondern an den Händler stellst. Der Händler muss die Mängel beseitigen, ohne dass du etwas dazu bezahlen musst!

Ich würde dir raten, dich schriftlich (per Fax) an den Händler zu wenden. In dem Schreiben die Mängel schildern, Mangelbeseitigung gem. §437 BGB fordern, eine Frist von zwei Wochen setzen und anbieten das Fahrzeug dafür jederzeit zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Händler dem nicht nachkommt solltest du dir einen Anwalt suchen. bei den von dir geschilderten Fehlern können Steuergeräte, ZV-Pumpe und andere Teile defekt sein, da können schnell 1.000 € für eine Reparatur zusammenkommen.

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 10:52

Hallo Lenny.. Danke zuerst für deine Hilfe ...

Wie gesagt,die Checkleuchte ist wieder aus Heute ...

Den Schalter hat den Kfz Meister abgschaltet .. Da waren spuren von Feugtigkeit und sah an manche Stelle verschmort ...

Wenigstens öffnet sich das Auto nicht mehr von alleine ... Nur mein Tank ist zu :-( Muss jetzt gleich zum Kfz damit er mir sie manuell öffnet ..

Ich müsste vielleicht was schriftliches haben vom Kfz Meister .. Das Problemen an die Zentralverrieglung, dem Zündschloss liegen und diese Checkleuchte immer wieder an und aus geht ..

Wäre vielleicht besser oder ?

Damit ich halt was zur Hand habe ... Ansonsten könnte er sagen,ich habe nichts schriftliches von der Werkstatt ..

Soll ich das zuerst machen ?

Viele liebe grüße...

Du brauchst nichts Schriftliches von einer anderen Werkstatt, es reicht dem Verkäufer die Mängel schriftlich aufzuzählen und um Beseitigung zu bitten.

Themenstarteram 3. Dezember 2009 um 10:53

Hallo Lenny..

Okay .. das kann ich ja tun .. ABER .. Was ist wenn er die Problemen nicht beseitigen will ?

Also einen Rechtschutz hab ich nicht :-( ...

Was ist wenn er zu mir sagt:``Ich habe ihnen eine Gewährleistung von einem Jahr gemacht und dazu gehört nicht ihre aktuelle Problemen mit dieser Checkleuchte ,Zentralverrieglung etc ...??

Er hat mir eine Basis Ganrantie gemacht .. Dazu gehören ,nur Motor,Getriebe und Differential..

Wie gesagt .. ich hab kein Rechschutz .. Ein Anwalt kann ich mir leider nicht leisten :-(

die garantie die du abgeschlossen hast ist eine "Zusatzgarantie", die entbindet den Händler aber nicht von der Gewährleistung...

Wie bereits gesagt, der Händler steht in der Pflicht den Mangel zu beheben. Die Pflicht zur Gewährleistung gem. BGB beinhaltet den kompletten gekauften Gegenstand, abgesehen von Verschleissteilen in einigen Fällen.

Ob die Garantie-Versicherung dafür aufkommt, braucht dich nicht zu interessieren!

Häufig reicht es, mit dem Anwalt zu drohen. Selbst wenn du einen Anwalt einschaltest, muss es ja nicht zu einer Klage kommen. Ein einfacher Brief vom Anwalt genügt in den meisten Fällen und sollte nicht so teuer sein, zumal du die Kosten vom Händler einfordern kannst. Der Händler weiß ja nicht, dass du keine Rechtschutz-Versicherung hast. Ich würde behaupten, dass du eine hast, dann wird der Händler schneller weich.

Ich kann es nur wiederholen: Wende dich schriftlich (per Fax) an den Händler. In dem Schreiben die Mängel schildern, Mangelbeseitigung gem. §437 BGB fordern, eine Frist von zwei Wochen setzen und anbieten das Fahrzeug dafür jederzeit zur Verfügung zu stellen.

In den zwei Wochen mal bei einem Anwalt unverbindlich fragen, was es kosten würde, wenn er im Anschluss mal einen nachdrücklichen Brief an den Händler aufsetzt.

am 3. Dezember 2009 um 18:00

Hallo an alle hier,

 

ich hatte ein ähnliches Problem mit einem BMW, ich war auch bevor ich beim Händler war, bei den ADAC Anwälten, die haben mir keinen Mut zugeredet.

Ich hatte auch so eine Garantie die ab 100.000KM 50% der Ersatzteilkosten übernahm.

Kannst dich mit dem Händler ins Ewige streiten am Ende kommt aber nach Anwaltangaben nicht viel bei raus, nur das man sich eventuell auf etwas einigt mit dem Händler.

Ich würde dir vorschlagen, mach es so wie ich. Ich habe Ihm vorgeschlagen, das wir die restlichen Kosten die anfallen, teilen.

Ich habe mein Auto dann für ich glaube eine Woche wars, bei Ihm abgestellt, er hat sich dann um eine Werkstatt und die Reparatur gekümmert, mit der Versicherung habe ich mich auseinander gesetzt und fertig war die sache.

Ich habe dann also zum Schluss nur die Hälfte der Lohnkosten bezahlt und ein zwei kleine Teile, die die Versicherung nicht übernehmen wollte.

Denn das Ding an der ganzen Sache ist, das du zwar wie viele hier sagen eine Gewährleistung hast seitens des Verkäufers, aber ich nehme mal an deiner war auch lediglich ein Verkäufer ohne Werkstatt etc.

Die meisten Händler lassen Ihre Autos gut durchchecken und warten, so dass meist keine Probleme enstehen, so wars bei mir eigentlich, habe dort 3 Autos gekauft über die Jahre, ein ganz netter mittelgroßer Gebrauchtwagenhandel und einer hat leider Probleme gemacht :) Aber genauso wie du, ist der Händler kein KFZ Mechatroniker oder sonst was in der Richtung. Die Gewährleistung haftet ja nur wenn überhaupt, wenn der Fehler bei Verkauf schon bestand und sowas wie du schilderst hätte ja gleich bei der Besichtigung oder der Probefahrt auffallen müssen, ähnlich wie bei mir. Mein Anwalt sagte mir vor Gericht wird das ne heikle Angelegenheit.

Weil die Fehler die hier bei uns auftreten sind ja schon Dinge die merklich auffallen.

Ich sage mir immer kauf das Auto da, wo du dir auch sicher bist das du bei Problemen mal anklopfen kannst.

Sind halt Gebrauchsgegenstände die hier und da mal Macken aufweisen können.

Wie gesagt, schreib Ihms von mir aus auch schriftlich, aber geh da mal lieber persönlich hin sowas ist immer besser. Sag Ihm wie es ist, das er die Garantie wie auch immer abschließen soll, du dich mit denne in Verbindung setzt und Ihr euch mit oder ohne Garantie die Kosten der Reparatur teilt und er auch von dir aus gesehen die Werkstatt aussuchen darf, sprich das du das Auto, wie es bei mir der Fall war, da abgibst, dir das schriftlich geben lässt das du dann und dann das Auto da abgelassen hast und fertig ist die Sache dann hoffentlich ;)

Probiers bitte, wenn nicht schon getan und schreib dann mal wie es gelaufen ist?!

Deine Antwort
Ähnliche Themen