Chance auf Teilschuld?
Hallo,
ich hatte gestern Abend einen Unfall.
Das ganze ist in einer Tiefgarage an einer Kreuzung passiert.
An der Kreuzung ist links und rechts eine Wand und ein Betonpfeiler, man sieht also in beiden Richtungen gar nichts.
Ich bin mit ca. 5 km/h (kurz vor Stillstand), mit getretener Bremse an die Kreuzung gerollt, um zu gucken, ob von rechts jemand kommt. Ich wollte gerade nach rechts gucken als es krachte.
Mein Wagen ist ein Totalschaden, der Wagen vom Gegner ebenfalls. Durch die umherfliegenden Teile sind 4 weitere Fahrzeuge beschädigt worden und ein Haufen Einkaufswagen sind matsche.
Der Typ ist garantiert schneller als 50km/h gefahren, wenn nicht sogar mehr als 60km/h. Es gibt noch nichtmal Bremsspuren, er konnte also gar nicht mehr reagieren.
Die Polizei war natürlich da, hat den Unfall aufgenommen und mir gesagt, dass er zu 100% die volle Schuld kriegt.
Jetzt mach ich mir aber Sorgen wegen 2 Problemen.
Es war ca. 23:10, außer dem Typen und seinen 2 Kollegen gibt es keine anderen Zeugen und das ganze ist in einer Tiefgarage passiert. Ich hab öfters gelesen, dass bei einem Unfall auf einem Parkplatz, der Geschädigte trotz Unschuld immer eine Teilschuld bekommt.
Besteht die Chance auf eine Teilschuld oder nicht?
Wenn ja, was tun?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Muss nur so ein Irrer mit ner tiefergelegten Opelkarre dem Macker raushängen lassn, dann schaffen die auch 50. ;-)Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
Ernsthaft? Schön das es noch die intelligenten und toleranten Feingeister gibt wie dich, die noch richtig niveau in eine Diskussion bringen... 🙄
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jarvis264
Besteht die Chance auf eine Teilschuld oder nicht?
Wenn ja, was tun?
Ja, sehr wahrscheinlich sogar.
Da er in dich reingefahren ist musst du ja schon teilweise auf seiner Fahrspur gestanden haben.
Was die Polizei sagt ist für die Schuldfrage erstmal so wichtig wie ein Kommentar von einem der Betonpfeiler.
Es wird darauf hinauslaufen, dass ihr beide eine Teilschuld bekommt. Dagegen könnte man dann mit einem Anwalt klagen. Das kostet dann Zeit, Geld und Nerven. Und am Ende habt ihr beide immer noch eine Teilschuld, vielleicht du 10% weniger aber bei 6 beschädigten Autos und diversen anderen Schäden wird das nicht so viel ausmachen, dass es sich lohnt den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen um SFRs zu halten.
Tiefgarage. 2 x Totalschaden. Vier weitere beschädigte Fahrzeuge. Du fährst 5 km/h. Wie krass.
Ich würde hier unbedingt einen Rechtsbeistand nehmen und auch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von jarvis264
...
was tun?
Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. So traurig das auch mal wieder ist. Aber 2 x Totalschaden, 4 andere Autos beschädigt, + andere Sachen, schwierige Zeugenlage. Das gibt sowieso Ärger.
Sorry ich hab noch was vergessen.
Er kam von links, ich von rechts.
Nur der vordere Teil von meinem Wagen stand auf der Kreuzung (von der Stoßstange bis kurz vorm Vorderrad)
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Hoffentlich hast Du die Verkehrsführungen richtig erkannt. Hab mal die Tiefgaragen, die ich bisher befahren habe, Revue passieren lassen. So eine Kreuzung ist mir nicht in Erinnerung. Problemfälle wurden da immer durch Einbahnstraßenregelungen entschärft.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Tiefgarage. 2 x Totalschaden. Vier weitere beschädigte Fahrzeuge. Du fährst 5 km/h. Wie krass.Ich würde hier unbedingt einen Rechtsbeistand nehmen und auch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.
Und ein Haufen Einkaufswagen sind MATSCHE^^ das hört sich eher nach einem Massaker an.......
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
Zitat:
Original geschrieben von jarvis264
Das ganze ist in einer Tiefgarage an einer Kreuzung passiert.
"kreuzungen" in tiefgaragen?
Zitat:
Der Typ ist garantiert schneller als 50km/h gefahren,
dies nachzuweisen obliegt einzigst und alleine dir!
Zitat:
Es gibt noch nichtmal Bremsspuren,
dank abs muss es die auch nicht geben!
Zitat:
und mir gesagt, dass er zu 100% die volle Schuld kriegt.
dummerweise stellt die polizei NICHT die schuld fest!
Zitat:
Ich hab öfters gelesen, dass bei einem Unfall auf einem Parkplatz, der Geschädigte trotz Unschuld immer eine Teilschuld bekommt.
nicht immer, aber kann durchaus passieren!
Zitat:
Besteht die Chance auf eine Teilschuld oder nicht?
ja...
Zitat:
Wenn ja, was tun?
wie bereits mehrfach gesagt wurde: anwalt
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
das kann man eigentlich in jeder tiefgarage...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
"kreuzungen" in tiefgaragen?
Kreuzungen und Einmündungen sind doch in großen Tiefgaragen keine Seltenheit...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
dies nachzuweisen obliegt einzigst und alleine dir!Zitat:
Der Typ ist garantiert schneller als 50km/h gefahren,
Ein Sachverständiger kann anhand der Schäden die ungefähre Aufprallgeschwindigkeit schon bestimmen. Die Frage ist, wer den beauftragt und bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Kreuzungen und Einmündungen sind doch in großen Tiefgaragen keine Seltenheit...
du müsstest mich doch mittlerweile lange genug kennen, um zu wissen, das ich mit solch gestellten fragen immer auf etwas anderes abziele, als es einem beim ersten durchlesen ersichtlich ist 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Ja, sehr wahrscheinlich sogar.Zitat:
Original geschrieben von jarvis264
Besteht die Chance auf eine Teilschuld oder nicht?
Wenn ja, was tun?Da er in dich reingefahren ist musst du ja schon teilweise auf seiner Fahrspur gestanden haben.
Ja und das ist ja nun wirklich keine Kunst wenn man sich auf Grund völliger Uneinsichtigkeit in den Verhehrsraum hineintastet, und da jemand mit geschätzten 50 angefahren kommt, was keiner angemessenen Geschwindigkeit in einer Tiefgarage entspricht.
Auf Grund der Spurenlage, das gegnerische Fahrzeug muss einige(viele) Meter entfernt von Unfallort zum stehen gekommen sein, wird dies auch locker zu beweisen sein.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
Kenne ich genug, in einer habe ich Jahrelang gestanden, die Einfahrt hat locker mehr zugelassen.
Tiefgaragen mit großem Ausmaß, 100 und mehr Meter Ausdehnung sind keine Seltenheit.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
JEDE ikea tiefgarage. da bekommst auch mit ner ente 50 drauf.