Chance auf Teilschuld?
Hallo,
ich hatte gestern Abend einen Unfall.
Das ganze ist in einer Tiefgarage an einer Kreuzung passiert.
An der Kreuzung ist links und rechts eine Wand und ein Betonpfeiler, man sieht also in beiden Richtungen gar nichts.
Ich bin mit ca. 5 km/h (kurz vor Stillstand), mit getretener Bremse an die Kreuzung gerollt, um zu gucken, ob von rechts jemand kommt. Ich wollte gerade nach rechts gucken als es krachte.
Mein Wagen ist ein Totalschaden, der Wagen vom Gegner ebenfalls. Durch die umherfliegenden Teile sind 4 weitere Fahrzeuge beschädigt worden und ein Haufen Einkaufswagen sind matsche.
Der Typ ist garantiert schneller als 50km/h gefahren, wenn nicht sogar mehr als 60km/h. Es gibt noch nichtmal Bremsspuren, er konnte also gar nicht mehr reagieren.
Die Polizei war natürlich da, hat den Unfall aufgenommen und mir gesagt, dass er zu 100% die volle Schuld kriegt.
Jetzt mach ich mir aber Sorgen wegen 2 Problemen.
Es war ca. 23:10, außer dem Typen und seinen 2 Kollegen gibt es keine anderen Zeugen und das ganze ist in einer Tiefgarage passiert. Ich hab öfters gelesen, dass bei einem Unfall auf einem Parkplatz, der Geschädigte trotz Unschuld immer eine Teilschuld bekommt.
Besteht die Chance auf eine Teilschuld oder nicht?
Wenn ja, was tun?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Muss nur so ein Irrer mit ner tiefergelegten Opelkarre dem Macker raushängen lassn, dann schaffen die auch 50. ;-)Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Von der Tiefgarage, in der jemand mit 50 oder mehr brettern kann, würde ich gern den Grundriss sehen.
Ernsthaft? Schön das es noch die intelligenten und toleranten Feingeister gibt wie dich, die noch richtig niveau in eine Diskussion bringen... 🙄
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nicht zwangsläufig!Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
dann gilt doch auch rechts vor links in der Tiefgarage? 😕😕😕
es kann auch "gegenseitige verständigung" gelten...
Die bei Betonpfeilern als "Sichtschutz" und 50km/h unmöglich ist.