Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Ihr bringt viel durcheinander. E-kennzeichnung, BAFA Prämie und ESt-Erleichterung sind 3 Schuhe für den Nutzer.
1. E-kennzeichen scheint aktuell zu klappen.
2. BAFA Prämie ist ein Kampf und klappt evt. dann nur mit dem Momentum (gibt es einen separaten Tröd zu.
3. Davon unabhängig die Einkommensteuer: nur gewollt, nicht verabschiedet. Es fehlt an Bundestags- und Bundesratsbeschluss. Letzterer kann erst nach BTBeschluss angerufen werden. Ed idt nicht unrealistisch, dass dann noch am Gesetz gefeilt wird oder darum gefeilscht wird. Nichts genaues ist bekannt.
Im Moment ist aber nicht beabsichtigt, dass an der Motorisierung zu orientieren.
Zitat:
@zylindertausch schrieb am 22. August 2018 um 20:17:14 Uhr:
Ich denke die Voraussetzungen für eine mögliche 0,5% Versteuerung sind die gleichen wie für das E-Kennzeichen. Wer ein E-Kennzeichen bekommt kann auch die 0,5% in Annspruch nehmen.
Nicht denken - lesen. Im Gesetzentwurf steht nichts dergleichen. Da geht es um Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Da der T8 extern aufladbar ist, würde er mit darunter fallen. Das hat nichts mit der Bafa-Förderung oder den Voraussetzungen für E-kennzeichen zu tun.
Link zum Gesetzentwurf und aktuellen Stand
Ja und am 21.09.2018 ist die nächste Plenarsitzung des Bundesrates. Ich hoffe, dass wir dann schlauer sind, da laut meinem 🙂 die Konditionen bis Ende des Quartales gelten.
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 22. August 2018 um 19:52:53 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLangstrumpf schrieb am 22. August 2018 um 19:23:35 Uhr:
Egal wie der Bundesrat tagt. Ich glaube nicht, dass der T8 eine Elektroklassifizierung bekommt.
Nicht mit diesem dickschiffmotor und einem kleinen Alibielektroantrieb, der nur für ein paar winzige Kilometer reicht.Hast du denn den Gesetzesentwurf gelesen? Da steht nix dass Dickschiffe ausgeschlossen sind ...
War gestern beim Händler. Dort gab es die Aussage, dass kein Volvo Fahrzeug mit T8 Motor eine für eine E-Kennzeichen ausreichende Reichweite passt.
Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Für das E-Kennzeichen braucht man unter 50g oder 40km elektrische Reichweite. Bis Erstzulassung vor dem 1.9.2018 passt das für alle Volvos. Danach wahrscheinlich nicht mehr. Bekannt ist, dass alle über 50g liegen und man kann davon ausgehen das auch die "oder" Bedingung mit mindestens 40km nicht mehr erreicht wird.
Mal blöd gefragt? Ab wann ist MJ 20 zu erwarten? Nächsten Sommer, oder?
Wenn ja wäre das wahrscheinlich super, dann würde ich meinen jetzigen wieder früher abgeben und einen neuen bestellen. Würde wahrscheinlich fiskalisch Sinn ergeben.
Zitat:
@bado8978 schrieb am 23. August 2018 um 09:37:30 Uhr:
Mal blöd gefragt? Ab wann ist MJ 20 zu erwarten? Nächsten Sommer, oder?Wenn ja wäre das wahrscheinlich super, dann würde ich meinen jetzigen wieder früher abgeben und einen neuen bestellen. Würde wahrscheinlich fiskalisch Sinn ergeben.
Bestellbar am Ende März oder so idR...
Zitat:
@KapitaenLangstrumpf schrieb am 22. August 2018 um 23:10:00 Uhr:
War gestern beim Händler. Dort gab es die Aussage, dass kein Volvo Fahrzeug mit T8 Motor eine für eine E-Kennzeichen ausreichende Reichweite passt.
Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Dein Händler liest die Volvo-Rundschreiben nicht:
Die Änderung auf 40 km Reichweite für XC90 T8 sind inzwischen von Volvo bestätigt worden inkl. Rundschreiben an die Händler!Die haben wohl in der Software mehr Batteriekapazität für die Nutzung freigegeben, die Puffer reduziert.
Zitat:
@KapitaenLangstrumpf schrieb am 22. August 2018 um 19:23:35 Uhr:
Egal wie der Bundesrat tagt. Ich glaube nicht, dass der T8 eine Elektroklassifizierung bekommt.
Nicht mit diesem dickschiffmotor und einem kleinen Alibielektroantrieb, der nur für ein paar winzige Kilometer reicht.
Doch, bekommt er. Ich wiederhole: Zumindest, wenn es beim bisher geplanten Entwurf bleibt, dann sind "
Fahrzeuge(n) mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, ... oder (von) extern aufladbare(n) Hybridelektrofahrzeuge(n)" ohne weitere Einschränkung in der Regelung enthalten.
Diese neue Regelung ist ja nur eine Ergänzung der schon bestehenden Regelung für die (geringe) Ermäßigung des angesetzten Listenpreises nach kWh. Die ist auch jetzt schon beim XC90 T8 anwendbar und rechtsgültig - in 2019er Zulassung 200€/kWh = 1800€ Minderung des angesetzten Listenpreises. Siehe Bild.
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 22. August 2018 um 16:34:48 Uhr:
Dh wenn ich meinen im Spiel 2019 anmelde profitiert er unbegrenzt lage von der 0,5% Regel oder?
Zumindest, wenn es beim bisher geplanten Entwurf bleibt. Der bezieht sich rein auf das Erstzulassungdatum bei der Eingrenzung und beinhaltet kein Endtermin für die Ermäßigung. Wie jetzt bei der schon bestehenden kWh-Regelung (s.o.) auch schon.
Einwand von @StefanLi gilt weiterhin (noch nicht rechtskräftig), da es ja quasi das umbenannte "Jahressteuergesetz 2019" ist, wird man das wohl hoffentlich (am 21.9.?) schnell beschließen.
Schönen Gruß
Jürgen
Danke an alle die hier fleißig Ihr Wissen posten! @gseum @StefanLi
Dann ist das E-Kennzeichen doch zu 100% sicher, wenn Volvo dementsprechende Rundschreiben sendet.
Sollte das "0,5%-Gesetz" verabschiedet werden, ist der T8-Motor doch sowieso unabhängig vom E-Kennzeichen begünstigt, da hier keine CO2-/Reichweitenregelungen genannt sind, sondern das Fahrzeug lediglich extern aufladbar sein muss (was gegeben ist).
Jepp, genau so ist das. Wie geschrieben: Die Regelung existiert ja bereits bzgl. der Fahrzeugeingrenzung und wird "nur" durch einen weiteren Punkt im Gesetz ergänzt. 😉
Södele, auf das ihr mich lynchen mögt. Meine Meinung zu dem Thema als Video
Als Helvetier halte ich mich bei dieser Diskussion hier eigentlich etwas zurück, vor allem weil es mich nicht betrifft und daher auch nur am Rande interessiert, wieviel Steuern ihr für euren Wagen bezahlt. Aber ich stimme dir @stelen zu.
Hatte diesen Gedanken auch schon. Andererseits wäre KEINE Förderung für all jene bedauerlich, die (aus welchen Gründen auch immer) den PHEV sparsam fahren.
Jetzt ist mir eine Stunde Stefan etwas zu lange, für den heutigen Tag. Deshalb ein kleiner evtl. redundanter Einwurf:
Das Gesetz muss erst mal durch den Bundestag. Das geht nach meiner Erwartung nicht in einer Lesung. Dann Richtung Bundesrat. Dann stellen sich die Länder quer: Erst das Land, dann die Partei...
Zitat:
@StefanLi schrieb am 23. August 2018 um 16:12:00 Uhr:
Jetzt ist mir eine Stunde Stefan etwas zu lange, für den heutigen Tag. Deshalb ein kleiner evtl. redundanter Einwurf:Das Gesetz muss erst mal durch den Bundestag. Das geht nach meiner Erwartung nicht in einer Lesung. Dann Richtung Bundesrat. Dann stellen sich die Länder quer: Erst das Land, dann die Partei...
Es ist bereits im Bundestag beschlossen.
@StefanLi - durch den Bundestag ist es doch schon durch - und liegt als Gesetzentwurf vor. Der aktuelle Stand ist, dass es "dem Bundesrat zugeleitet - noch nicht beraten" ist.