Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

1013 weitere Antworten
1013 Antworten

Super - denn vor dem Thema laufe ich bisher komplett weg. 😮

Und schon sieht man die Auswirkungen einer solchen Regelung, obwohl sie noch nicht einmal Gesetz ist. 😉

Hier in der offiziellen Pressemitteilung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf enthalten und damit auch bestätigt: https://www.bundesregierung.de/.../2018-08-01-regpk.html

Sorry, ich nehme einiges zurück - aber es ist merkwürdiger Weise nicht von der Regierung veröffentlicht?

 

Aktuelle Gesetze und Vorhaben durch das Kabinett beschlossen Hier zur Regierungsseite

Dann wiederhole ich das Falsche Posting aus anderem Thread nochmal, ist nur meine Meinung dazu:

"Es gibt weder eine Pressemitteilung, es wird nicht unter neuen Gesetzesvorhaben noch war das Gesetz auf der mir bekannten Tagesordnung. Mehr als ein Vorhaben kann es ja nicht sein, den Beschluss muss ja der Bundestag -Urlaub- fassen und dann noch der Bundesrat -Urlaub- bestätigen. Und das steht noch in den Sternen, da die Länder wahrscheinlich Steuereinnahmen abgeben müssten, muß das noch ausgefochten werden. Ich denke nicht, dass das so schnell umgesetzt werden soll, wie einige hier hoffen und andere befürchten."

Das es nur und doch in der PK genannt wurde, macht mich sehr stutzig.

Ich lese das so, dass das TEIL des Gesetzentwurfes ist, der sich auch mit der Änderung der Umsatzsteuer im Online-Handel befasst (also "Steueränderungsgesetz"😉. Darauf deutet auch der Titel des Gesetzentwurfes hin: "Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften"

Dein obiger Link zu den Entwürfen ist sehr hinterher - da sind die anderen Planungen (Onlinehandel, Pflege,...) von Mittwoch auch noch nicht enthalten.

So, auch geklärt - hier drin ist es, das ist der "Regierungsentwurf": https://...undesfinanzministerium.de/.../...gsentwurf-download.pdf?...

Haufe hat die gleichen Links gefunden und es auch schon schön zusammengefasst:
https://www.haufe.de/.../jahressteuergesetz-2018_168_456190.html

Danke Jürgen!

Für die (wenigen) Fahrtenbuchliebhaber: In dem Entwurf steht auch, dass die Anschaffungskosten auf der Kostenseite im Fahrtenbuch halbiert werden dürfen. Für mich noch offen, wie sich Unternehmen oder Mitarbeiter bei (echten) Leasingmodellen zu verhalten haben. Diese haben ja keine Abschreibungen auf die halbierten Anschaffungskosten, der Nebensatz "oder vergleichbare Aufwendungen" könnte ein Indiz, ist mir aber noch nicht sicher/klar.

Und weiter steht da auch, dass die, die vor 2019 oder nach 2023 angeschafft wurden einen Abschlag auf die Batteriekosten bekommen (500 €/kwh, max. 10 T€).

(Ich bleibe aber bei den Fragen nach der Umsetzung s.o.)

Diese 500€/kWh sind bestehende Regelung seit 2013, die 500 € werden dann jährlich reduziert um je 50€/kWh und liegen damit im Moment bei 250€/kWh in 2018 - da wird aber der ANSCHAFFUNGSPREIS gekürzt als Basis für die 1%-Berechnung. Wir liegen damit in 2018 bei 250 €/kWh und damit beim XC90 T8 mit 9kWh-Batterie bei 2250 € reduziertem Anschaffungspreis -> 1% davon = 22,50 €/Monat weniger Steuerberücksichtigung, allerdings in dem Fall auch noch zusätzlich für die Kilometer.

Die Änderung ist hier marginal, denn eigentlich wird nur der Zulassungzeitraum für die 0,5%er "rausgeschnitten".

Bei mir ist es so, dass ich die 1% Regel beim D5 noch verkraften kann 😉, beim T8 wäre es schon schmerzlich gewesen. Dann kommt ja aber noch die 0,03%/km obendrauf und bei 60km einfache Entfernung wird es dann heftig 😰.
Stellt sich nun die Frage, ob sich diese 0,03%/km auch halbieren. Dann würde mein nächster ein T8, wenn nicht wird es erneut ein D5.

Da gehe ich NICHT von aus. Im Entwurf werden weder die 0,03% erwähnt und bei der Fahrtenbuchmethode (siehe Stefans Info oben) ausdrücklich nur die Anschaffungskosten und vergleichbare Aufwendungen benannt.

Zumindest ist der Aufschlag dann nicht mehr so groß:
D5: 70.000 € BLP. 1% 700€ + 0,03% * 60km = 1260 € = 1960€
T8: 90.000 € BLP 0,5% 450€ + 0,03% * 60km = 1620€ = 2070€

Steuerbelastung auf 110,- € mehr -> ca. 30-55€ Mehrsteuern für T8 je nach Steuersatz.

Wenn man das ganze dann "real ausstattungsbereinigt" rechnet, müsste man einen Preisunterschied von ca. 14.000 € als Mehrpreis des T8 ansetzen - dann ists schon preisgleich. 😁

Danke für das Rechenbeispiel… ist schon klar. Wegen der 0,03%/km Regelung habe ich beim aktuellen D5 ja die Fahrtenbuchmethode gewählt. Dies ist aber gelinde gesagt Sa**gang. Und ob es letztlich bei einer Steuerprüfung anerkannt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Meine Hoffnung war nun tatsächlich, dass die 0,5% + 0,015%/km kommen.

Ansonsten ist das für jeden, der wie ich >50km einfache Entfernung hat doch gar kein Vorteil mehr vorhanden. Die Ersparnis durch die Senkung von 1% auf 0,5% wird durch die 0,03%/km und den höheren BLP des T8 wieder aufgefressen, wie die Beispielrechnung ja schön zeigt.

Damit ist die Intension einen Anreiz für Stromer oder Hybride zu erhalten für mich nicht gegeben.

Danke @A6SW! Genau das habe ich vor ein paar Tagen geschrieben! Die Pauschale ist sowieso murx, entscheidend sind die Entfernungsaufschläge. Wenn man es ganz kritisch nimmt, ist die 1% Regelung Verarsch*** weil die gesamte Regel ja nur bei >50% Dienstfahrten zählt und dann wird die Differenz zwischen pauschaler und tatsächlicher Versteuerung für wahrscheinlich alle zum Geschenk an den Fiskus.

Nachtrag: Auch wenn ich oben die Vermutung zum Leasing schrieb, bin ich mal gespannt wie das gehen soll. Dann müssten ja die Leasingaufwendungen bei der Berechnung der Steuern verdoppelt werden. Mal im DATEV-Forum nachsehen, ob da schon eine Idee im Umlauf ist, wie das gebucht werden soll. 😁😁

Liegt aber auch daran das es keinen Hybrid auf Leistungsgrösse des D5 gibt. Der genauso viel oder nur wenig mehr Kostet!

Wir fahren jetzt seit einem Monat Tesla Model S 100D. Beim Stromer sind leider noch die persönlichen Bedingung extrem entscheidend ob sie sich lohnen oder nicht. Wir fahren vorallem in Berlin und Umgebung. 3x im Jahr Langstrecke mit über 400km. Wir haben zu Hause keine Lademöglichkeit. Am Laden in der City können wir den S 100D für 6Euro komplett Laden. Auf dem Weg nach Hause gibt es einen Edeka, Kaufland und Lidl mit Lademöglichkeit.
Supercharger ist für Notfälle 8min Entfernt. Man muss sich bisschen umstellen vom Benziner, aber mittlerweile spare ich Zeit im Vergleich zum Benziner.
Daher passt es uns.
Leasingkonditionen sind schon sportlich.
Wir haben ihn finanziert für 0,99%,kann man nicht meckern.

Interessant wäre für mich zu verstehen ob die Aussage “....die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. ” für das “geleast” bedeutet wann der Leasingvertrag beginnt oder ob gemeint ist dass das Leasing in dem genannten Zeitraum stattfindet.

Mein T8 kommt im November 18 und ich lease für 3 Jahre. Frage mich also ob ich gearscht bin weil der T8 schon vor dem 1.1.19 kommt oder ob mir das wurscht sein kann und ich ab dem 1.1.19 dann ebenfalls 50% bekomme, bis dahin (also November und Dezember 18) sind es halt 2 Monate die 100 %.

“Leasen” tu ich ja monatlich und bezahl auch monatlich, insofern würde ich “geleast” weiter gefasst interpretieren.

Was meint ihr?

Deine Antwort