Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Es gabs/gibt ja den XC60 zu super Konditionen. Ca. 30 Leute haben sich die Karre bei uns über die Firma bestellt und das mit BLP von teilweise 90k...die werden sich jedenfalls ziemlich umschauen, wenn sie plötzlich 450 Euro mehr versteuern pro Monat. Macht allein bei der 1%-Regel ca. 200 Euro netto aus + die 0,03% Arbeitsweg...da kommen locker 300-400 Euro Mehrkosten pro Monat zusammen. Und das bei einer Laufzeit von 36 Monaten...Bleibt eigentlich nur, Volvo freundlich zu fragen, ob sie die Ausstattung rausnehmen, damit der BLP einigermaßen akzeptabel wird.
Ärgerlich, aber im Endeffekt ist man selbst Schuld wenn man auf Basis von GesetztesENTWÜRFEN bestellt. Ich mache das zwar auch, aber das Gesetz hat einen ganz anderen Reifegrad als noch im August/September. Und außerdem erhält der 530e das E-Kennzeichen.
No risk no fun. Wer jeden Euro 2x umdrehen muss, bei dem könnte es natürlich problematisch werden.
Aber wer bestellt sich dann so ein teures Auto, Besteuerung hin oder her.
Steuern sind ja eh die gefühlt wesentlich schmerzhafteren Kosten
Zitat:
Es gabs/gibt ja den XC60 zu super Konditionen. Ca. 30 Leute haben sich die Karre bei uns über die Firma bestellt und das mit BLP von teilweise 90k...die werden sich jedenfalls ziemlich umschauen, wenn sie plötzlich 450 Euro mehr versteuern pro Monat. Macht allein bei der 1%-Regel ca. 200 Euro netto aus + die 0,03%
Ich hatte es vor einiger Zeit hier ja schonmal ausgeführt, wenn Du die tatsächlichen Gesamtkosten des Autos nachweisen kannst, dann musst Du nur diese (nach allgemeiner Auffassung plus 19% Mehrwertsteuer) als geldwerten Vorteil versteuern.
Wie einfach oder schwierig das ist hängt natürlich vom jeweiligen Dienstwagenmodell der Firma ab. In meinem Fall ist es aufgrund vonn Full-Service Leasing (welches auch Versicherung, Kraftstoff, Wagenpflege etc. beinhaltet) ziemlich einfach. Ich mache das auch schon bei meinem aktuellen Fahrzeug (d.h. Firma versteuert nach 1% und 0,03% und die Differenz hole ich mir über die Steuererklärung wieder).
Ich hab's mir ausgerechnet, mit der 0,5% Regelung würde ich "nur" ca. 40 € pro Monat sparen (vielleicht wird's ja auch noch was, mein XC60 T8 ist erst für August 2019 bestellt 🙂 ).
Sollte am Text nichts mehr geändert werden, gilt das ganze auch für Gebrauchte. Da es erstens eine Änderung eines bestehenden Gesetztes ist und sich zu dem auf die Kriterien des das E-Kennzeichen bezieht. Diese bekommen gebrauchte ja auch noch!
Aber wir müssen uns noch bis nächste Woche gedulden!
Zitat:
@StefanLi schrieb am 16. November 2018 um 09:24:53 Uhr:
b) Bei der Regelung Geldwerter Vorteil werden gebrauchte Wagen ja auch mit dem BLP angesetzt und nicht mit dem Gebrauchtwageneinkaufspreis, wie sie bilanziert werden (was viele früher versuchten).
Das ist doch unfraglich. Natürlich wird auch der Gebrauchte mit Neuwagen-BLP angesetzt. Nur eben halbiert.
Die Intention der Bundesregierung (deine Vermutung "Pushen von Neuzulassung" - die sehe ich gar nicht, ich sehe "Pushen von mehr E-Mobilität bei Dienstfahrzeugen, Akzeptanz schaffen"😉 durchzusetzen ist keinesfalls Aufgabe des Finanzamts. Das müsste noch zwangsläufig im (zugegeben noch laufenden) Gesetzgebungsverfahren abgedeckt werden.
Nochmal: Wir sind bei bestehender Gesetzgebung. Die kWh-Regelung gilt auch jetzt schon für Gebrauchte.
Zitat:
@gseum schrieb am 16. November 2018 um 11:31:10 Uhr:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 16. November 2018 um 09:24:53 Uhr:
b) Bei der Regelung Geldwerter Vorteil werden gebrauchte Wagen ja auch mit dem BLP angesetzt und nicht mit dem Gebrauchtwageneinkaufspreis, wie sie bilanziert werden (was viele früher versuchten).
Das ist doch unfraglich. Natürlich wird auch der Gebrauchte mit Neuwagen-BLP angesetzt. Nur eben halbiert.Die Intention der Bundesregierung (deine Vermutung "Pushen von Neuzulassung" - die sehe ich gar nicht, ich sehe "Pushen von mehr E-Mobilität bei Dienstfahrzeugen, Akzeptanz schaffen"😉 durchzusetzen ist keinesfalls Aufgabe des Finanzamts. Das müsste noch zwangsläufig im (zugegeben noch laufenden) Gesetzgebungsverfahren abgedeckt werden.
Nochmal: Wir sind bei bestehender Gesetzgebung. Die kWh-Regelung gilt auch jetzt schon für Gebrauchte.
Das war ja nur das Beispiel um die Parallele zu ziehen:
Bei Gebrauchtwagen ist man für die Besteuerung des GWV auch nicht auf den tatsächlichen Anschaffungspreis gegangen, sondern beim BLP geblieben. Man will damit verhindern, dass über Gebrauchtwagen eine günstige Lösung gefunden wird, die Unternehmen und Mitarbeitern hilft, aber den Absatz an Neuwagen verringern würde.
Gleiches sehe ich für die Besteuerung des GWV beim PIH/E-Auto. Hier geht es darum mehr E-Mobilität zu schaffen. Das geht nicht, in dem ich einen Gebrauchten bezuschusse, das geht nur mit neuen Wagen. Das Finanzamt ist dafür nur der Ausführungsgehilfe, da Geld zieht.
Wenn ich dann die Kette sehe: Die Änderung im Einkommensteuergesetz verweist auf die Regeln des EMOG, die verweist auf die Zulassungsregelung nach EU-Vorschrift. Damit haben wir für ältere Wagen die Möglichkeit die Zulassung über NEFZ dokumentiert zu bekommen. Das EMOG erkennt diese Werte an und deshalb könnte es dazu kommen, dass alte Wagen nach NEFZ gemessenen unter den EMOG-Grenzen liegend gefördert würden, obwohl sie nach (aktueller Vorschrift) WLPT gemessen da nicht drin wären.
Es ist jetzt aber nur "ein Federstrich" die Anschaffung im EStG so hinzubiegen, dass da Gebrauchte nach NEFZ nicht darunter fallen. Das ginge schon durch eine Anweisung des BMF, dass hierunter diese Fahrzeuge nicht fallen können. 😉 (letzter Absatz ist konjunktivisch!)
Edit: Was die Anerkennung für die kwh/Batterieerleichterung angeht ist das ja nachvollziehbar, da es ja keine "Vorgängerregelung" gab und hier ein originärer Nachteil weggenommen wurde. Dass es bei Einführung dieser Regelung schon viele gebrauchte Fahrzeuge gab, die als Gebrauchte in Frage gekommen wären, denke ich nicht. Obwohl auch heute nicht so viele Fahrzeuge auf dem Markt sind, die das o.a. Problem treffen würden. 🙁🙁
Genau - nur wird das m.E.n. nicht passieren. Damit würde das BMF nämlich das eh generell sehr kritische Thema "Dienstwagenbesteuerung von Gebrauchten auf Basis Neuwagen-BLP" wieder aufreißen - das ist eh immer wieder in der Diskussion.
Mich würde es schon tangieren. Bleiben Gebrauchtwagen drin könnte ich mir gut vorstellen mir zur Überbrückung bis der Cross Tourismo kommt einen gebrauchten Tesla zuzulegen.
Zitat:
@gseum schrieb am 16. November 2018 um 11:31:10 Uhr:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 16. November 2018 um 09:24:53 Uhr:
b) Bei der Regelung Geldwerter Vorteil werden gebrauchte Wagen ja auch mit dem BLP angesetzt und nicht mit dem Gebrauchtwageneinkaufspreis, wie sie bilanziert werden (was viele früher versuchten).
Das ist doch unfraglich. Natürlich wird auch der Gebrauchte mit Neuwagen-BLP angesetzt. Nur eben halbiert.Die Intention der Bundesregierung (deine Vermutung "Pushen von Neuzulassung" - die sehe ich gar nicht, ich sehe "Pushen von mehr E-Mobilität bei Dienstfahrzeugen, Akzeptanz schaffen"😉 durchzusetzen ist keinesfalls Aufgabe des Finanzamts. Das müsste noch zwangsläufig im (zugegeben noch laufenden) Gesetzgebungsverfahren abgedeckt werden.
Nochmal: Wir sind bei bestehender Gesetzgebung. Die kWh-Regelung gilt auch jetzt schon für Gebrauchte.
Damit muss ich mich nochmal in Ruhe auseinandersetzen, danke.
Ich hab nun den 530e bestellt. Laut Konfigurator mit einem WLTP CO2-Wert von 49g und einer Reichweite von 42km. Das hat aber wirklich ein paar Kompromisse in der Ausstattung gefordert. Aber man kann ja nicht alles haben.
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 16. November 2018 um 10:05:09 Uhr:
No risk no fun. Wer jeden Euro 2x umdrehen muss, bei dem könnte es natürlich problematisch werden.Aber wer bestellt sich dann so ein teures Auto, Besteuerung hin oder her.
Steuern sind ja eh die gefühlt wesentlich schmerzhafteren Kosten
Ich finde das hat weniger was mit jeden Euro 2x umdrehen müssen zu tun. Es ist einfach ärgerlich wenn Du plötzlich 300-400 Euro netto mehr jeden Monat bezahlst. Dann lohnt sich der Wagen sicherlich nicht mehr und man hätte durch Privatleasing/Kauf einen besseren Deal gemacht. Da würde ich mich als Nutzer schon ärgern, auch wenn man es sich locker leisten könnte.
Aber wie gesagt, selber Schuld.
War der "Spaß" mit dem 1% vom Neupreis nicht mal der Grund warum viele teure Oldtimer als Dienstwagen laufen? Listenpreis waren ja nur 27000DM.....😉
Der Gesetztesentwurf hätte bei uns beinahe zu einem V90 T8 geführt. Das Amgebot war wirklich gut. Aus Unsicherheit natürlich wieder einen Diesel bestellt. In dem Fall, dumm gelaufen. Aber 36 Monate Leasing sind ja kein Grund 36 Monate das Auto zu fahren. Mal sehen.
Hallo,
mal eine Frage wie Arbeitgeber mit der 0,5-Regel umgehen, bleibt die Einsparung auf eurem Konto?
Und gibt es ein Bonus/Malus-System wenn man zu Hause auflädt?
Danke für eure Antworten!
Die Einsparung kommt in Form eines höheren Nettogehalts deinem Konto zugute.
Regelungen zu Ladekosten sind davon komplett unabhängig und Verhandlungspunkt mit deinem Arbeitgeber. Er „muss“ da erst mal nichts. Aber er spart ja statt dessen Spritkosten, sofern diese lt. der bestehenden Dienstwagenregelung des Unternehmens übernommen werden.
Er kann theoretisch Spritkosten einsparen. Ein Diesel-Heizer ADler wird mit einem Benziner Plug-In einiges an Mehrverbrauch generieren