Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Zitat:
@stefanhi schrieb am 17. November 2018 um 11:18:34 Uhr:
Hallo,
mal eine Frage wie Arbeitgeber mit der 0,5-Regel umgehen, bleibt die Einsparung auf eurem Konto?
Und gibt es ein Bonus/Malus-System wenn man zu Hause auflädt?Danke für eure Antworten!
Mein Arbeitgeber äußert sich aktuell noch überhaupt nicht dazu, das Gesetz ist ja noch nicht offiziell beschlossen. Bei uns heißt es nur: "Soweit steuerliche Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge gelten, werden diese zugunsten des Mitarbeiters angewandt."
Bonus/Malus-System haben wir, das bezieht sich aber lediglich auf den CO2-Wert (gilt also auch für Diesel, Benziner, usw.)
Die aktuelle Regelung ist relativ witzlos: Sprit wird bezahlt, Strom nicht. Das führt dann im Endeffekt dazu, dass die Leute das Ladekabel bei ihrem Hybrid wohl originalverpackt im Kofferraum liegen lassen...
Weiß zufällig jemand, ob ich die Stromkosten wenigstens von der Steuer absetzen kann, sofern ich eine plausible Dokumentation der Ladevorgänge erstelle?
Ich bin weiterhin nicht einig mit der Meinung, dass in unserem Fall zwingend die WLTP Werte zählen müssen. Im EmoG seht ja sogar zusätzlich, dass wenn die 40km nicht über das COC Dokument nachgeweisen werden können, dann kann man es andern belegen:
"Kann das Vorliegen der Anforderungen des Absatzes 2 nicht über die Übereinstimmungsbescheinigung nachgewiesen werden oder gibt es für ein Fahrzeug keine Übereinstimmungsbescheinigung, kann der Nachweis auch in anderer geeigneter Weise erbracht werden."
jetzt stehen im COC Papier zwei Werte: einer über 40KM (NEFZ) und einer mit 37KM(WLTP).. wie sieht bei euch erfahrenen T8 Fahrern denn die tatsächliche Reichweite aus? Also wie weit kommt ihr wirklich unter optimalen Bedingungen? Eine tatsächliche Fahrt mit über 40KM sollte ja somit auch anerkannt werden.
Zitat:
@MajusMH schrieb am 17. November 2018 um 14:45:28 Uhr:
Also wie weit kommt ihr wirklich unter optimalen Bedingungen? Eine tatsächliche Fahrt mit über 40KM sollte ja somit auch anerkannt werden.
Viel Spaß damit. Willst Du dann den Herrn/die Dame von der Zulassungsstelle auf ne Probefahrt mitnehmen oder was? 😁
Wenn der Wert nicht in den Papieren steht ist es meiner Meinung nach praktisch ausgeschlossen, das E-Kennzeichen und/oder die Vergünstigungen zu erhalten.
ja von der Umsetzung vielleicht etwas schwer 😉 aber noch stehen die Werte ja drin. Und wenn man bedenkt, dass Gesetz zur KFZ Steuer wegen der WLTP angepasst wurde, sollten wir im EmoG ohne Anpassung ggf. Glück haben und uns auf die NEFZ Werte beziehen 😉
Mit 30 km/h in einem pottebenen Industriegebiet, ohne jedes Anhalten/Anfahren sind 40km beim XC90 drin
Zitat:
Mein Arbeitgeber äußert sich aktuell noch überhaupt nicht dazu, das Gesetz ist ja noch nicht offiziell beschlossen. Bei uns heißt es nur: "Soweit steuerliche Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge gelten, werden diese zugunsten des Mitarbeiters angewandt."
Bonus/Malus-System haben wir, das bezieht sich aber lediglich auf den CO2-Wert (gilt also auch für Diesel, Benziner, usw.)Die aktuelle Regelung ist relativ witzlos: Sprit wird bezahlt, Strom nicht. Das führt dann im Endeffekt dazu, dass die Leute das Ladekabel bei ihrem Hybrid wohl originalverpackt im Kofferraum liegen lassen...
Weiß zufällig jemand, ob ich die Stromkosten wenigstens von der Steuer absetzen kann, sofern ich eine plausible Dokumentation der Ladevorgänge erstelle?
... immer alles mitnehmen wollen, der unselige Trend der Zeit. Da versteuert man dann nur noch die Hälfte im Vergleich zum aktuellen Stand -was in den Gehaltsklassen, wo solch hochpreisige Fahrzeuge vom AG gewährt werden, sicherlich dreistellig mehr Netto bringen wird ... und ist dann zu geizig, ein paar KWh täglich nachzuladen bzw. will auch dafür noch andere bezahlen lassen *kopfschüttel*.
Zitat:
@Konvi_II schrieb am 17. November 2018 um 18:31:20 Uhr:
... immer alles mitnehmen wollen, der unselige Trend der Zeit. Da versteuert man dann nur noch die Hälfte im Vergleich zum aktuellen Stand -was in den Gehaltsklassen, wo solch hochpreisige Fahrzeuge vom AG gewährt werden, sicherlich dreistellig mehr Netto bringen wird ... und ist dann zu geizig, ein paar KWh täglich nachzuladen bzw. will auch dafür noch andere bezahlen lassen *kopfschüttel*.
tja, so ist das eben... wird sogar unterstützt, da man eine Pauschale von 25€ pro Monat steuerlich geltend machen kann wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Laden eines Hybrids gibt.
Das Laden des Hybrids und auch des Elktros beim Arbeitgeber ist auch noch steuerfrei...
😉
Heißt das dann, dass der Ladestrom nicht mit zu den Kosten des Fahrzeuges zählt, bzw. nicht mit berücksichtigt werden muss, wenn man dann die Abrechnung der tatsächlichen Kosten nutzt (wenn diese unter der 1% Versteuerung + 0,03% Entfernungsversteuerung liegt)?
Zitat:
... immer alles mitnehmen wollen, der unselige Trend der Zeit. Da versteuert man dann nur noch die Hälfte im Vergleich zum aktuellen Stand -was in den Gehaltsklassen, wo solch hochpreisige Fahrzeuge vom AG gewährt werden, sicherlich dreistellig mehr Netto bringen wird ... und ist dann zu geizig, ein paar KWh täglich nachzuladen bzw. will auch dafür noch andere bezahlen lassen *kopfschüttel*.
Ich werde das Auto ganz bestimmt auch an der Säule nachladen, unabhängig von den Kosten. War einfach nur eine Frage, ob es da Möglichkeiten gibt das abzusetzen - schließlich nutze ich den Strom großteils für Dienstfahrten. Von daher ist die Nachfrage nach steuerlicher Absetzbarkeit völlig legitim. Mit Geiz hat das nichts zu tun.
Es ging nicht um Geiz, sondern um das, mir persönlich in dieser Gesellscbaft etwas auf den Keks gehende, Bestreben dass jeder nur noch seinen persönlichen Vorgeil maximieren will. Ein 100k Auto künftig für 50 zu versteuern, dürfte doch genug mehr als Genug mehr Nettogehalt bringen, um, sagen wir mal 1000 kWh p.a. Strom, privat tragen zu können.
P.S.: Wenn man ein Fahrzeug größtenteils für Dienstfahrten nutzt, bietet sich die Volllkostenrechnung mit Fahrtenbuch an. Dann dann versteuert man sogar heute schon mit einem Verbrenner weniger als 0,5 % des Listenpreises 😉.
Ein Volvo-Händler sagte mir, dass nächste Woche Updates für den neuen XC60 T8 rauskommen soll, mithilfe wessen die Richtlinien des EmoGs auch nach WLTP ggf. erfüllt sein könnten. Hat jemand von Euch dazu ebenfalls Informationen? Wie vermutlich viele von Euch habe ich mir den XC60 als nächsten Dienstwagen ausgesucht und will endlich bestellen...
Ich hatte so etwas zumindest als Willensformulierung gehört.😉
Für mich kommt das zu spät. 🙁 Ich wüsste auch nicht, wie da mit bereits ausgestellten Fahrzeugpapieren/COC umgegangen werden sollte.
Zitat:
@gseum schrieb am 20. November 2018 um 15:38:32 Uhr:
Ich hatte so etwas zumindest als Willensformulierung gehört.😉Für mich kommt das zu spät. 🙁 Ich wüsste auch nicht, wie da mit bereits ausgestellten Fahrzeugpapieren/COC umgegangen werden sollte.
Schade! Ist es eine Option den Wagen an den Händler zurückgeben und einen neuen T8 zu konfigurieren? Vermutlich schwierig...
Wenn es nur ein Softwareupdate sein wird, welches erlaubt eine größere Batteriekapazität abzurufen, wäre das vielleicht auch bei Dir aufspielbar, oder?
Naja aber meint ihr, dass das mit einem reinen Softwareupdate machbar ist so viel Reichweite raus zu holen? Wie lange kann man Bestellungen bei Volvo eigentlich noch abändern. Hab ja die 22" geordert - nicht das es dann daran scheitern sollte. Na mal schauen - abwarten und Tee trinken.