Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Wenn das hier richtig ist: Einige!

Zitat:

@StefanLi schrieb am 15. November 2018 um 16:41:56 Uhr:


Wenn das hier richtig ist: Einige!

Wenn das stimmen würde, dürfte der XC90 T8 aber nicht mit drin stehen - ich vermute mal, dass das NEFZ Werte sind.

Zitat:

@lexxi1200 schrieb am 15. November 2018 um 16:33:46 Uhr:


Welcher Wert ist denn nun für das emog der relevante? WLTP oder nefz?

Kann mir kaum vorstellen da NEFZ Werte noch akzeptiert werden, auch wenn sie in den Papieren stehen...

Ich hatte ja schon weiter oben auf den offiziellen Bericht für 2018 für das EmoG verwiesen. Und dort ist eindeutig auf die Anwendung der WLTP Werte ab 1.9.2018 referenziert worden. Chaos bei den Zulassungsbehörden besteht trotzdem…

Wie ich anderweitig auch mitbekommen habe, rotiert Volvo schon bezüglich einer Erweiterung der Reichweite. Das nützt nur bei bereits bestellten und gebauten Fahrzeugen nichts.

Zitat:

@Beetle007 schrieb am 15. November 2018 um 16:46:46 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 15. November 2018 um 16:41:56 Uhr:


Wenn das hier richtig ist: Einige!

Wenn das stimmen würde, dürfte der XC90 T8 aber nicht mit drin stehen - ich vermute mal, dass das NEFZ Werte sind.

Sogar ziemlich sicher sind das NEFZ-Werte. Aber trotzdem sind da einige Wagen dabei, die auch über 40 km bei WLTP bleiben werden.

Zitat:

@gseum schrieb am 15. Nov. 2018 um 17:53:05 Uhr:


Wie ich anderweitig auch mitbekommen habe, rotiert Volvo schon bezüglich einer Erweiterung der Reichweite. Das nützt nur bei bereits bestellten und gebauten Fahrzeugen nichts.

Bei bestellten auch nicht? 🙁

Das ist noch viel viel viel viel mehr Glaskugel. Ich denke, nicht einmal Volvo selbst könnte dir das im Moment sagen.

Zitat:

@gseum schrieb am 15. November 2018 um 17:53:05 Uhr:



Wie ich anderweitig auch mitbekommen habe, rotiert Volvo schon bezüglich einer Erweiterung der Reichweite. Das nützt nur bei bereits bestellten und gebauten Fahrzeugen nichts.

Ich hatte diese Woche eine Probefahrt mit einem XC60 T8 und hatte den Verkäufer auch über Neuigkeiten zum Modellwechsel / Jahreswechsel gefragt. Aussage war, dass es keine Änderungen beim T8 geben wird. Weder beim Motor noch Akku.
Allerdings meinte der Verkäufer es würde ein Diesel Hybrid geben. Dieser könnte dann die Bedingungen erfüllen.

??????
Ich denke Aussage 2 schränkt den Wert der Aussage 1 deutlich ein.
???????

Ich hab auch nicht von Änderungen am Motor und einer neuen Batterie gesprochen. Es geht eher darum, die Reichweite durch noch größere Ausnutzung/Verkleinerung der Batteriereserven noch mal "leicht anzupassen" - wie auch schon mal geschehen (damals um die 40er Grenze bei NEFZ zu erhalten).

Aussage 2 "Diesel Hybrid" ist eines der unwahrscheinlichsten Gerüchte angesichts der ausdrücklichen und kompletten Abkehr vom Diesel in absehbarer Zeit. Das Gerücht taucht hier trotzdem immer wieder mal auf. 😉

Wenn man eine Probefahrt mit einem derzeitigen T8 macht, ist natürlich klar, dass der Verkäufer nichts sagen möchte, das sinngemäß ausdrückt: "Lassen sie bloß die Finger von einer Bestellung jetzt, da wird vielleicht etwas kommen." 😮

Das Volvo Forum ist echt klasse, wenn man hier mitliest!

Die größte Frage für mich bleibt, ob tatsächlich ein gebrauchter XC90 oder XC60, der nach NEFZ noch die Grenzwerte für die Förderung einhält, bei einer Anschaffung nach dem 01.01.2019 die 0,5 Prozent Regelung in Anspruch nehmen kann.

Leider wird diese Frage vermutlich auch nach Beschlussfassung über das Gesetz nicht geklärt sein - Oder?

Dann würde diese Frage schlussendlich von den Finanzgerichten geklärt werden - Ausgang ungewiss.

Zitat:

@gseum schrieb am 15. November 2018 um 22:55:49 Uhr:



Wenn man eine Probefahrt mit einem derzeitigen T8 macht, ist natürlich klar, dass der Verkäufer nichts sagen möchte, das sinngemäß ausdrückt: "Lassen sie bloß die Finger von einer Bestellung jetzt, da wird vielleicht etwas kommen." 😮

Naja, er hat mich mehr oder weniger überredet ein wenig abzuwarten da ich nicht sofort das Auto benötige. Ich habe keine Ahnung wie wahrscheinlich das ist, wollte es hier nur widergeben.

Eins noch zur Klarstellung. Die Vermutung zur Einhaltung der Werte beim Diesel-Hybrid ist meine Vermutung. Das war keine Aussage vom Verkäufer.

Zitat:

@Alfa Genetic schrieb am 16. November 2018 um 06:48:22 Uhr:


Das Volvo Forum ist echt klasse, wenn man hier mitliest!

Die größte Frage für mich bleibt, ob tatsächlich ein gebrauchter XC90 oder XC60, der nach NEFZ noch die Grenzwerte für die Förderung einhält, bei einer Anschaffung nach dem 01.01.2019 die 0,5 Prozent Regelung in Anspruch nehmen kann.

Leider wird diese Frage vermutlich auch nach Beschlussfassung über das Gesetz nicht geklärt sein - Oder?

Dann würde diese Frage schlussendlich von den Finanzgerichten geklärt werden - Ausgang ungewiss.

Wie gesagt, zunächst gilt es zu klären ob gebrauchte Fahrzeuge überhaupt davon profitieren. "Anschaffung" ist schwammig formuliert finde ich. Würde es jedenfalls allen hier wünschen dass es auch mit gebrauchten Fahrzeugen klappt!

Der Logik der anderen steuerlichen Regelungen zum geldwerten Vorteil und "Anschaffung", sowie dem Gedanken mit dem Gesetz zu Steuern und zu Fördern würde es zu wider sprechen. Auch wenn man sich das wünscht und vielleicht auch zu erst, falls es im Gesetz oder den Ausführungsbestimmungen nicht explizit anders steht, so angibt, wird das ein Damoklesschwert bleiben. Ich hätte da gaaaaaaanz große Sorge.

Die Aussage habe ich nun richtungsmäßig überhaupt nicht verstanden: Meinst du, Gebrauchte sind drin? Oder nicht?
In der normalen Dienstwagenregelung/Steuergesetzgebung sind Anschaffung definiert und Gebrauchte auch drin.

Sie werden aus meiner Sicht nicht drin sein.
a) Das würde dem Förderungsgedanken E-Mobilität wiersprechen. Wir brauchen neue und mehr Wagen nicht welche die von A nach B umgemeldet werden.
b) Bei der Regelung Geldwerter Vorteil werden gebrauchte Wagen ja auch mit dem BLP angesetzt und nicht mit dem Gebrauchtwageneinkaufspreis, wie sie bilanziert werden (was viele früher versuchten). Denn es geht auch hier um das Pushen von Neuzulassungen.

Aber (!) es ist in der Tat nicht eindeutig, wie sich "Anschaffung" hier verhält. Legt man es rein mit deutscher Sprache aus, wäre es ja wirklich möglich im Januar 2019 einen solchen auch zu nehmen und hälftig anzusetzen. Hier bleibt es dann bei "
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Wobei es hier ja auf die Zulassungspapiere ankommt, ob NEFZ oder WLPT als Basis genommen wird. Ältere (vor dem 1.9.2018) haben ja nicht zwingend den Ausweis nach WLPT und wenn ich die EU-Richtlinie richtig verstanden habe, kann man sich auf des NEFZ Wert berufen, wenn er ausgewiesen ist.

Aber (!) auch hier bleibt es eine Einschätzung die unterschlägt, dass es zu einer Konkretisierung u.a. durch die Gerichte aber auch durch das BFM kommen kann, wie da was anzusetzen ist.

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