Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Ja! Er bekommt laut Volvo Info zumindest ab MJ19.2 ein E-Kennzeichen:
https://www.motor-talk.de/.../...und-umwelt-plakette-t6472241.html?...
Der V60 T8 auch noch die BAFA-Förderung.
Zitat:
Hat den der V90 die Chance als T8 auf das E Kennzeichen?
Mein V90 T8 mit Produktion 20.09.2018 hat lt. COC-Papier 41km el. Reichweite und 56g CO2 nach WLTP (beides). Auto ist voll (bis auf Massagesitz) und 19 Zoll bereift.
Sollte also klappen mit dem E-Kennzeichen. Der Bundestag hat ja eben auch wie vorgelegt beschlossen.
Schade natürlich für den XC90, er lag immer noch ziemlich gut im Rennen bei mir. Werde aber mal beim 🙂 nachfragen wann ein Facelift geplant ist. Darauf könnte man ja auch warten.
Gerade bei einem Auto mit 100.000€ macht die Besteuerung ja Sinn.
Der XC60 gefällt mir einfach am besten, ich kann mir kein anderes Fahrzeug vorstellen. Dann verzichte ich lieber auf die Einsparungen der Steuererleichterung und sitze in dem Fahrzeug, welches mir gefällt.🙂
Etwas schade ist es natürlich trotzdem.
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 8. November 2018 um 21:46:57 Uhr:
Der XC60 gefällt mir einfach am besten, ich kann mir kein anderes Fahrzeug vorstellen. Dann verzichte ich lieber auf die Einsparungen der Steuererleichterung und sitze in dem Fahrzeug, welches mir gefällt.🙂Etwas schade ist es natürlich trotzdem.
Kann ich verstehen. Bei uns gabs den Volvo XC60 als T8 ja neulich (bzw. immernoch) zu Spitzenkonditionen. Viele meiner Kollegen haben zugeschlagen als sie gehört haben, dass auch noch die Steuervergünstigungen kommen. Hier wurden dann Volvos mit einem Bruttolistenpreis von über 80k geordert frei nach dem Motto "Ach, ist ja dann am Ende eh nur die Hälfte bei der Steuer". Diese Leute werden nun ziemlich erstaunt sein: Schließlich versteuern sie nun jeden Monat 40k mehr als geplant. Da nützt eine günstige Leasingrate auch nix 😁 Es sei denn Volvo baut spontan größere Batterien ein o. ä.
Hmm, wenn ich folgende Liste richtig interpretiere wäre der V90 aber auch raus:
http://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...
Tja, wer spekuliert oder die Nachrichten nicht aufmerksam verfolgt (was in diesem Fall aber tatsächlich schwierig ist) verliert auch mal.
Mein Arbeitgeber erlaubt erst mal die Firmenwagen einige Monate länger als üblich zu nutzen damit niemand in der jetzigen Zeit der Ungewissheit ein Auto bestellen „muss“.
Mit der jetzigen Lage wird es hoffentlich möglich sein eine neue Firmenwagenregelung aufzusetzen.
Gruß, Olli
Weiß denn jemand von Euch, ob die Regelung für Fahrzeuge gilt, die ab 2019 zugelassen oder ab 2019 erworben werden? Wenn ich das richtig gelesen habe stand im Entwurf der Begriff „Anschaffung“
Naja - ich habe ja auch bestellt. Zum einen wegen den günstigen Konditionen, die es ja zur Zeit nicht mehr gibt und zum anderen auch in der Hoffnung, dass vielleicht noch die Steuervergünstigung kommt. Ich finde es aber jetzt nicht sooo schlimm - wäre halt ein Bonbon gewesen. Beim BMW wäre ich bei 80.000 BLP gelandet. Beim XC 60 bin ich bei 91.300 - also ist der Unterschied nicht sooo groß. Hatte die letzten 5 Jahre ja auch schon 64.000.
Aber leider hatte halt BMW nicht so gute Konditionen. Jetzt fahr ich halt mal 3 Jahre den T8 und schaue, was dann wird. Wie gesagt der Unterschied ist nicht so groß und den sollte ich durch die günstigen Konditionen noch mit der Kostendeckelung bereinigt bekommen.
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 8. November 2018 um 22:05:42 Uhr:
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 8. November 2018 um 21:46:57 Uhr:
Der XC60 gefällt mir einfach am besten, ich kann mir kein anderes Fahrzeug vorstellen. Dann verzichte ich lieber auf die Einsparungen der Steuererleichterung und sitze in dem Fahrzeug, welches mir gefällt.🙂Etwas schade ist es natürlich trotzdem.
Kann ich verstehen. Bei uns gabs den Volvo XC60 als T8 ja neulich (bzw. immernoch) zu Spitzenkonditionen. Viele meiner Kollegen haben zugeschlagen als sie gehört haben, dass auch noch die Steuervergünstigungen kommen. Hier wurden dann Volvos mit einem Bruttolistenpreis von über 80k geordert frei nach dem Motto "Ach, ist ja dann am Ende eh nur die Hälfte bei der Steuer". Diese Leute werden nun ziemlich erstaunt sein: Schließlich versteuern sie nun jeden Monat 40k mehr als geplant. Da nützt eine günstige Leasingrate auch nix 😁 Es sei denn Volvo baut spontan größere Batterien ein o. ä.
Selbstverständlich rentiert sich eine günstige Leasingrate. Im Endeffekt ist es ein Zusammenspiel aus der Versteuerung und der Leasingrate, Zumindest in meiner Einzelgesellschaft.
Die höhere Versteuerung kann ich mir gerade noch leisten, auch wenn ich mich ein wenig verzockt habe. 😉
Naja, das war es dann wohl mit den 0,5% für meinen XC90 T8.....
Den hab ich im April bestellt (damals noch auf Preisliste Mj18) und der Volvohändler hat ihn dann auf Mj19 umkonfiguriert... im Leasingangebot stehen zwar noch die Daten vom Mj18 drin (dh 49g CO2), aber auch eine Fussnote die besagt dass diese Angaben nicht bindend sind sondern variieren können, lediglich der Preis und die Ausstattung und Motorisierung sind bindend.
Sprich ich werde das Auto also nicht zurückgeben können....
Bleibt als letzte Frage hier in die Runde ob ihr glaubt, dass der T8 (noch hab ich ihn nicht, es gibt auch keinen neuen Lieferterin, der letzte lautete Anfang/Mitte November, also quasi bin ich noch im Limit) bei Zulassung in den nächsten Wochen doch noch (fälschlicherweise) ein E Kennzeichen bekommen könnte weil das Zulassungsamt es nicht checkt und die Daten im Schein nicht korrekt bzw. doppelt drinstehen (also WLTP und NEFZ). Gab ja hier vor kurzem die Meldung dass einer seinen T8 doch mit E Kennzeichen bekommen hat.....
Ich habe zur Sicherheit bei meinem Straßenverkehrsamt noch mal nachgefragt, welcher Wert (WLTP oder NEFZ) für das E-Kennzeichen zum Ansatz gebracht wird.
Zitat:
@Sheldon Cooper schrieb am 8. November 2018 um 22:11:02 Uhr:
Hmm, wenn ich folgende Liste richtig interpretiere wäre der V90 aber auch raus:
http://www.bafa.de/.../emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?...
Die BAFA-Liste ist für die Kaufprämie, nicht für das E-Kennzeichen.
BAFA: Unter 60.000 netto, mindestens 40 km Reichweite
UNDhöchsten 50 g CO2
EmoG/E-Kennzeichen: mindestens 40 km Reichweite
ODERhöchsten 50 g CO2
Aber alles nach WLTP.