Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.
CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.
https://www.bundestag.de/.../575084
Vollständige Fassung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf
AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5595 :
Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses
2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.
2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen
§3 Absatz 1 & 2 EmoG:
(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Sieht also gut aus .... zumindest für den Cayenne e-hybrid (e-Reichweite nach NEFZ 44km (soweit ich weiss) ...WLTP gibt es noch keine Angaben)
Grüße
Hannes
Wird knapp für den Cayenne nach WLTP.
Generell wird es ein Spiel mit dem Feuer, da der endgültige Co2/-Wert bzw Reichweite erst final feststehen, wenn das Auto gebaut ist. Bei BMW zumindest so.
Der Cayenne ist ja derzeit -wie alle PHEV der verpeilten Wolfsburger- nicht bestellbar. Ganz spannend bei dem ist, das es ihn auch mit einem 32A Lader gibt, er also an entsprechenden Säulen mit 7,4 KW laden kann. Mal schaun was die Leasingraten so sagen, der Porsche und der BMW hätten immerhin auch den charmanten Vorteil gegenüber den T8 unter der vorderen Haube einen richtigen Verbrenner zu haben.
Weil es jetzt mal wieder 2-3 Seiten her, packe ich die Gebetsmühle mit der Aufschrift "Achtung Bundesrat" aus. Der Drops ist noch nicht gelutscht und das Gesetz hat erst eine von zwei Kammern der Gesetzgebung passiert. 😁😁😁
Zitat:
@sergej_fehrlich schrieb am 9. November 2018 um 09:13:29 Uhr:
Steht schon fest wann es zum Bundesrat zur Abstimmung geht?
Wie sich plötzlich alle für den politischen Alltag interessieren... 😁
Im November gibt es noch eine Sitzung (23.11.), im Dezember eine am 14.12., dann ist für dieses Jahr Schluß. Die Tagesordnung für den 23.11. ist vorläufig schon erschienen, aber bevor das Gesetz im Bundestag verabschiedet wurde. Deshalb ist das Gesetz da noch nicht mit drauf. Es kann aber noch eingang finden, da die abschließende Tagesordnung erst am kommenden Dienstag (13.11.) fest steht. Für den 14.12. gibt es noch keinen Entwurf zur Tagesordnung.
Wenn es wichtig ist, dann findet man in der Tagesordnung unter dem Punkt 46 die Abstimmung " 542/18 Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds". 😁😁
Zitat:
@StefanLi schrieb am 9. November 2018 um 08:29:15 Uhr:
Weil es jetzt mal wieder 2-3 Seiten her, packe ich die Gebetsmühle mit der Aufschrift "Achtung Bundesrat" aus. Der Drops ist noch nicht gelutscht und das Gesetz hat erst eine von zwei Kammern der Gesetzgebung passiert. 😁😁😁
Das kann man getrost vernachlässigen.
Moin,
sorry wenn ich blöd nachfrage, verstehe ich das richtig, dann sollen für die 0,5% Regelung die gleichen Bedingungen gelten wie für die Förderung der BaFa und die Erteilung eines E-Kennzeichens (50mg und / oder mehr als 40km reine elektrische Reichweite).
1. ist das Gesetz noch nicht mal durch (wird es aber wahrscheinlich)
2. für meine Kauf-Entscheidung: der XC90T8 erfüllt keine der Bedingungen und wird somit in der aktuellen Version auf keinen Fall unter die 0,5% Regelung fallen. Richtig, oder falsch ?
Zitat:
@stelen schrieb am 9. November 2018 um 10:26:41 Uhr:
Beides mal ja
Danke für die schnelle Antwort. Was für ein Käse. Ich hatte ihn schon so gut wie bestellt. 🙁
was für ein Eiertanz! gehe am Wochenende mal bei Porsche vorbei, auf der Website ist nix zur Reichweite nach WLTP zu finden und bei 44km nach NEFZ ist das doch gaaanz knapp.