Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Ok. Dann haben wir andere Strategien. Bei mir haben auch AL Firmenwagen. Dafür eben keine „vollen Dieselböcke“. Und von 35k bis zum nem V60 T8 ist es weiter Weg. Sorry für meine polemische Reaktion.

Paßt schon war auch von mir unnett formuliert, alles gut.

Der T8 war auch nur als Beispiel gemeint, in der Preisliga gibts hier (außer meinem) derzeit auch nur ein Fahrzeug. Wenn aber z. B. mein Octavia-Fahrer (RS TDi mit allem) nun ankäme und einen Passat GTE möchte, dann wäre ich schon bereit in Grenzen mit einer höheren Leasing-Rate zu leben, wenn er dann auch bei der Austatttung Listenpreis Zugeständnisse macht.

Alternative wäre, das ich die DW-Ordnung auch für Asiaten öffne mit einem Kia Optima Kombi kämen wir wohl beide etwas besser weg.

Aus meiner Sicht haben gerade wir als Unternehmer auch eine gewisse Verantwortung für einen technologischen Wandel zu sorgen, auch wenn @StefanLi mich gleich wieder auf einem missionarischen Weg wähnt.

Stimmt, aber Du hast recht. 😁😁

Jungs lese das ja gerne mit, aber denke immer wenn ich hier rein gehe „ ja es gibt Neuigkeiten aus dem Bundestag“ und dann doch leider nicht.
Machen wir dazu doch einen anderen Fred auf!

Zur gestrigen Ausschusssitzung gabs jetzt diesen Zeitungsartikel:

„18.10.2018 – 16:18
RHEINISCHE POST

Rheinische Post: Union und SPD einig über steuerliche Förderung von Dienst-E-Bikes und Dienst-Fahrrädern

Düsseldorf (ots) - Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt. Das erfuhr die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag) aus Kreisen der zuständigen Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, hieß es in den Kreisen. E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Wer einen Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, soll den geldwerten Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises versteuern müssen. Die Koalition erhofft sich davon einen Schub beim schleppenden Absatz von Elektro-Fahrzeugen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und soll für alle ab 1. Januar neu zugelassenen Fahrzeuge gelten. Allein dafür nimmt die Koalition Steuermindereinnahmen von zwei Milliarden Euro in Kauf.“

Scheint also auf 0,5% für vollelektrische und plug ins zu kommen...

"Die Bundesregierung hat diese Neuregelung in einem großen Steuerpaket mit insgesamt 30 Änderungen gesammelt. Die Termine nach aktuellem Stand: Nach den üblichen Runden zwischen Bundestag und Bundesrat (das Gesetzespaket ist zustimmungspflichtig) hat der Finanzausschuss gestern in einer Anhörung diverse Sachverständige zu Wort kommen lassen. Am 9. November soll die abschließende Sitzung im Bundestag (2./3. Lesung) stattfinden und danach das Gesetz vom Bundesrat gebilligt werden."

Quelle: https://www.electrive.net/.../

Zitat:

@stelen schrieb am 18. Oktober 2018 um 15:49:07 Uhr:


Teurer wird es eher, das ich einiges an Ladeinfrastruktur aufbauen müßte, da die meisten meine DW-Fahrer noch zur Miete wohnen.

Zumindest in NRW wird die dann mit 50% der Kosten gefördert. Sowohl für privat, als auch gewerblich, sowohl für öffentlich-zugängliche wie auch eigengenutzte Ladeinfrastruktur:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/.../index.php

Zitat:

@amcom schrieb am 18. Oktober 2018 um 18:39:41 Uhr:


Scheint also auf 0,5% für vollelektrische und plug ins zu kommen...

... und die E-Bikes + Pedelecs. Ich verweise dann noch mal auf meine "Einschätzung"

hier

. 😁😁😁

https://www.electrive.net/.../

Zitat:

@Borusse9909 schrieb am 20. Oktober 2018 um 02:23:18 Uhr:


https://www.electrive.net/.../

Hatte ich schon gepostet...

Kurzes Update:

Das Thema steht jetzt offiziell in der Tagesordnung des BT für den 8. November (TOP 12).

Das Gute ist, dass sowohl 2. und 3. Lesung an diesem Tag stattfinden. Ich wage mal zu behaupten, dass danach deutlich mehr Klarheit herrscht als jetzt.

Danke. Dann fehlte ja nur noch die Zustimmung der Länderkammer.

Fehlte? Oder fehlt? D.h. danach? Bin da nicht ablauftechnisch fit - danach geht es noch mal in den BR ("Länderkammer"😉, korrekt?

Zitat:

@gseum schrieb am 22. Oktober 2018 um 12:12:25 Uhr:


Fehlte? Oder fehlt? D.h. danach? Bin da nicht ablauftechnisch fit - danach geht es noch mal in den BR ("Länderkammer"😉, korrekt?

Korrekt

Zitat:

@gseum schrieb am 22. Oktober 2018 um 12:12:25 Uhr:


Fehlte? Oder fehlt? D.h. danach? Bin da nicht ablauftechnisch fit - danach geht es noch mal in den BR ("Länderkammer"😉, korrekt?

Das ist der Konjunktiv II ohne "würde". 😁😁😁

Also wenn der Bundestag beschließt geht der Entwurf in den Bundesrat. Der wird dann Abstimmen und hat drei Möglichkeiten: " er kann dem Gesetz zustimmen, seine Zustimmung verweigern oder den Vermittlungsausschuss anrufen." (Quelle Bundesrat.de). 😰😰

Gibt es Zustimmung --> OK (wird von mir nicht erwartet) 😰😰
Gibt es Ablehnung --> kann die Regierung den Vermittlungsausschuß anrufen. (wird von mir erwartet) 🙄🙄

Dort wird neu verhandelt und dann (wahrscheinlich) ein modifiziertes Gesetz ausbaldowert. Und dann geht das modifizierte Gesetz nochmal in den Bundestag und dann in den Bundesrat. 🙂🙂

Zitat:

@StefanLi schrieb am 22. Oktober 2018 um 13:20:57 Uhr:


Dort wird neu verhandelt und dann (wahrscheinlich) ein modifiziertes Gesetz ausbaldowert. Und dann geht das modifizierte Gesetz nochmal in den Bundestag und dann in den Bundesrat. 🙂🙂

Dann wird es aber ganz schön eng, dass das Gesetz bis 01.01.2019 steht eingeführt werden kann. Wenn man überlegt, dass es jetzt noch bis zum 08.11. dauert, bis die 2. und 3. Lesung im Bundestag von statten geht - dann müssen wir noch auf den Bundesrat warten....

Wenn ich überlege das sind von der ersten Bundesratssitzung bis zur 2. und 3. Lesung im Bundestag jetzt schon 7 Wochen und wer weiß, wenn dann im Bundesrat drüber debattiert wird. Wenn das Ganze dann nochmal von neuen losgehen soll.....

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