Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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... und es wurde als Regierungsentwurf am 25.6.2018 erst eingebracht. Denn bei "Jahressteuergesetz 2018" ist vom HIER BESPROCHENEN Gesetz die Rede.
Ich erwarte im Passus der E-Mobilitätsförderung/Dienstwagenregelung nach Zustimmung des Bundestags keinen Widerstand im Bundesrat. Andere Passagen können allerdings die grundsätzliche Zustimmung des gesamten Gesetzes noch aufhalten.
Gerade eine Publikation von Deubner (Fachpresse für StB.) dazu gelesen und die fassen das Thema gar nicht unter die "wichtigen Änderungen" (... um die gekämpft wird) sondern enden mit "Das BVerG hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil zum § 8c Abs. 1 S.1 KStG eine Frist zur Umsetzung bis 31.12.2018 gegeben. Es ist daher damit zu rechnen, dass das
Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr auch planmäßig abgeschlossen wird."
(Quelle: Deubner Verlag "Jahressteuergesetz 2018"😉
Auch wenn ich mich da jetzt unbeliebt mache, befürchte ich, dass bei einer kompromisslosen Haltung zur Finanzierung des Einkommensteuerausfalls (bei den Ländern), die ganze Sache herausgenommen und in 2019 geregelt wird. 🙁🙁
Zitat:
@StefanLi schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:51:49 Uhr:
Gerade eine Publikation von Deubner (Fachpresse für StB.) dazu gelesen und die fassen das Thema gar nicht unter die "wichtigen Änderungen" (... um die gekämpft wird) sondern enden mit "Das BVerG hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil zum § 8c Abs. 1 S.1 KStG eine Frist zur Umsetzung bis 31.12.2018 gegeben. Es ist daher damit zu rechnen, dass das
Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr auch planmäßig abgeschlossen wird."(Quelle: Deubner Verlag "Jahressteuergesetz 2018"😉
Auch wenn ich mich da jetzt unbeliebt mache, befürchte ich, dass bei einer kompromisslosen Haltung zur Finanzierung des Einkommensteuerausfalls (bei den Ländern), die ganze Sache herausgenommen und in 2019 geregelt wird. 🙁🙁
Ich denke, das wird zum 01.01.2019 greifen wie ursprünglich geplant Ist ja momentan alles auf Kurs...
@lexxi1200Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 22. Oktober 2018 um 15:54:51 Uhr:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:51:49 Uhr:
Gerade eine Publikation von Deubner (Fachpresse für StB.) dazu gelesen und die fassen das Thema gar nicht unter die "wichtigen Änderungen" (... um die gekämpft wird) sondern enden mit "Das BVerG hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil zum § 8c Abs. 1 S.1 KStG eine Frist zur Umsetzung bis 31.12.2018 gegeben. Es ist daher damit zu rechnen, dass das
Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr auch planmäßig abgeschlossen wird."(Quelle: Deubner Verlag "Jahressteuergesetz 2018"😉
Auch wenn ich mich da jetzt unbeliebt mache, befürchte ich, dass bei einer kompromisslosen Haltung zur Finanzierung des Einkommensteuerausfalls (bei den Ländern), die ganze Sache herausgenommen und in 2019 geregelt wird. 🙁🙁
Ich denke, das wird zum 01.01.2019 greifen wie ursprünglich geplant Ist ja momentan alles auf Kurs...
Wir können uns da gerne reinsteigern und die Glaskugeln bemühen. Normal halte ich da nicht so viel davon.
Aber ich sehe das überhaupt nicht auf Kurs! 😰😰 Der Bundesrat hat prinzipiell gesagt "Das Gesetz ist so OK, aber... die Finanzierung muss geändert werden". Wir als Länder wollen nicht die >500.000.000 € bezahlen, damit die Bundesregierung strahlen kann. 😠😠😠 Ausserdem hat die Länderkammer ja mittlerweile eine deutlich kritischere Haltung gegenüber den Herstellern eingenommen (s. Letzte Sitzung). Dieses Absatzförderprogramm für PiH werden die nicht unterstützen wollen. Aufgrund der mittlerweile nicht mehr so einfachen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer ist das Thema Geld und Auto längst kein Selbstläufer mehr. 🙄🙄🙄
Aber ich freue mich, wenn das Gesetz so kommt, da ich es für nicht schlecht halte. Besser, als wenn das Gesetz nicht kommt. 😮😮😉😉🙄🙄
Aber ob die Länder als „Verhinderer“ der E-Mobilität dastehen möchten, steht auf einem anderen Blatt. Und die 500 Mio schiebt Ihnen die BR an anderer Stelle wieder zu. 😁 😛
Dein Wunsch sei dem Olaf der Befehl. 😉😉
Das mit dem Verhinderer ist für die einfacher. Sie sind ja immer mehrere - da ist stets der Andere Schuld.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 22. Oktober 2018 um 18:48:25 Uhr:
Dein Wunsch sei dem Olaf der Befehl. 😉😉Das mit dem Verhinderer ist für die einfacher. Sie sind ja immer mehrere - da ist stets der Andere Schuld.
Bin bei dir, ist nen heikles Thema das Ganze. Im Endeffekt hilft nur abwarten.
Ich werd wohl das Risiko eingehen und nach der BT-Sitzung bestellen....sonst kommt das Teil nicht mehr pünktlich. Außerdem wird es nen ordentlichen Run geben (auch bei 0,75) und dem will ich zuvorkommen :-)
"Weil für (teil-)elektrische Dienstwagen ab September 2019 nur noch 0,5 Prozent geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, dürfte sich dennoch eine interessierte Klientel ergeben."
Wissen die mehr als wir?
Quelle: http://www.nordbayern.de/.../plug-in-hybrid-mal-kreativ-1.8217270
Zitat:
@Beetle007 schrieb am 30. Oktober 2018 um 22:52:43 Uhr:
Hmm - da wird immer von "ausgewählten Hybridfahrzeugen" gesprochen.
Vermutlich die mit E-Kennzeichen...