Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Der letzte BP war sehr unglücklich, das bei uns alle Autos per 1 + 0,03% Pauschale versteuert werden: Bei Fahrtenbüchern oder Gesamtkosten-Abrechnern finde ich immer was.
Das stimmt. Ein Steuerprüfer hält sich gerne am Fahrtenbuch auf, tagelang. Und irgendwo gibt es immer eine kleine Unstimmigkeit… Dann versucht er nachträglich die 1% + 0,03%/km Versteuerung anzuwenden, so auch bei mir.
Aber, der Nachweis über die Gesamtkosten für das Fahrzeug im entsprechenden Jahr ist bei ordentlicher Buchführung/Kontierung relativ einfach. Und dieser Betrag ist der maximal zu versteuernde GWV. Ist der Betrag kleiner als nach 1% + 0,03%/km Versteuerung (so bei mir und zwar erheblich) wird dieser versteuert. Ist er größer, dann halt freiwillig die 1% + 0,03%/km Versteuerung.
So, habe bei meinem Händler mal nachgefragt, der mir die Werte aus dem COC-Papier genannt hat. Mein V90 T8 hat 63g CO2 und eine elektrische Reichweite von 42km. Das Auto hat die Inscription-Variante mit 19 Zoll Felgen und ist bis auf Massagesitze voll. Heißt für mich, dass er jedenfalls E-Kennzeichen bekommt. Sollte das also die Hürde für eine wie auch immer geartete Steuerreduktion sein, wäre er drin.
Demnach: weiter warten (was schwer fällt)
Zitat:
@amcom schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:36:46 Uhr:
So, habe bei meinem Händler mal nachgefragt, der mir die Werte aus dem COC-Papier genannt hat. Mein V90 T8 hat 63g CO2 und eine elektrische Reichweite von 42km. Das Auto hat die Inscription-Variante mit 19 Zoll Felgen und ist bis auf Massagesitze voll. Heißt für mich, dass er jedenfalls E-Kennzeichen bekommt. Sollte das also die Hürde für eine wie auch immer geartete Steuerreduktion sein, wäre er drin.
Demnach: weiter warten (was schwer fällt)
Klingt auf jeden Fall positiv.
Mit dem E-Kennzeichen bist du besser aufgestellt als ohne was das Gesetz angeht...
Zitat:
@amcom schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:36:46 Uhr:
So, habe bei meinem Händler mal nachgefragt, der mir die Werte aus dem COC-Papier genannt hat. Mein V90 T8 hat 63g CO2 und eine elektrische Reichweite von 42km. Das Auto hat die Inscription-Variante mit 19 Zoll Felgen und ist bis auf Massagesitze voll. Heißt für mich, dass er jedenfalls E-Kennzeichen bekommt. Sollte das also die Hürde für eine wie auch immer geartete Steuerreduktion sein, wäre er drin.
Demnach: weiter warten (was schwer fällt)
Aber es heißt doch, E-Kennzeichen nur bis 50g CO2...
Oder bin ich falsch?
Zitat:
@daswombat schrieb am 4. Oktober 2018 um 06:22:41 Uhr:
Zitat:
@amcom schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:36:46 Uhr:
So, habe bei meinem Händler mal nachgefragt, der mir die Werte aus dem COC-Papier genannt hat. Mein V90 T8 hat 63g CO2 und eine elektrische Reichweite von 42km. Das Auto hat die Inscription-Variante mit 19 Zoll Felgen und ist bis auf Massagesitze voll. Heißt für mich, dass er jedenfalls E-Kennzeichen bekommt. Sollte das also die Hürde für eine wie auch immer geartete Steuerreduktion sein, wäre er drin.
Demnach: weiter warten (was schwer fällt)Aber es heißt doch, E-Kennzeichen nur bis 50g CO2...
Oder bin ich falsch?
Ja bist du, denn da steht auch ODER 40 km elektrische Reichweite
Zitat:
@amcom schrieb am 3. Oktober 2018 um 17:36:46 Uhr:
So, habe bei meinem Händler mal nachgefragt, der mir die Werte aus dem COC-Papier genannt hat. Mein V90 T8 hat 63g CO2 und eine elektrische Reichweite von 42km. Das Auto hat die Inscription-Variante mit 19 Zoll Felgen und ist bis auf Massagesitze voll. Heißt für mich, dass er jedenfalls E-Kennzeichen bekommt. Sollte das also die Hürde für eine wie auch immer geartete Steuerreduktion sein, wäre er drin.
Demnach: weiter warten (was schwer fällt)
Das klingt gut. Wenn es die WLTP-Werte sind... 😉
Zitat:
@Beetle007 schrieb am 4. Oktober 2018 um 06:56:11 Uhr:
Zitat:
@daswombat schrieb am 4. Oktober 2018 um 06:22:41 Uhr:
Aber es heißt doch, E-Kennzeichen nur bis 50g CO2...
Oder bin ich falsch?Ja bist du, denn da steht auch ODER 40 km elektrische Reichweite
Nicht das ich da was verwechsel... das ist für die 0,5%
Für das E Kennzeichen gilt doch unter 50g UND 40Km...
Aber schlagt mich nicht wenn ich jetzt durcheinander mache...
Zitat:
@daswombat schrieb am 4. Oktober 2018 um 21:51:07 Uhr:
Zitat:
@Beetle007 schrieb am 4. Oktober 2018 um 06:56:11 Uhr:
Ja bist du, denn da steht auch ODER 40 km elektrische Reichweite
Nicht das ich da was verwechsel... das ist für die 0,5%
Für das E Kennzeichen gilt doch unter 50g UND 40Km...Aber schlagt mich nicht wenn ich jetzt durcheinander mache...
Zum E-Kennzeichen steht zum Beispiel auf dem Serviceportal von Baden-Württemberg unten unter Leistungsdetails:
Zitat:
Voraussetzungen
Förderfähig sollen neben in Deutschland zugelassenen Batterieelektrofahrzeuge (BEV) auch von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sein. Letztere dürfen maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder müssen eine Mindestreichweite von 30 km (für bis Ende 2017 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bzw. 40 km (für ab 2018 erstmals zugelassene Fahrzeuge) bei Elektroantrieb aufweisen
Zitat:
@gseum schrieb am 4. Oktober 2018 um 22:09:20 Uhr:
Ja, durcheinander. E-Kennzeichen ist „oder“. Und es ist „höchstens“ 50g oder „mindestens“ 40 km.
Was machst Du denn hier? 😉😉
Aber es wird sicher eine Regel geben und wenn man die der Förderung nimmt, macht das ja schon Sinn.
Dann müssen sich die Konzerne mal reinhängen.