Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Hallo zusammen,
habe das im Netz gefunden:
https://www.electrive.net/.../
Vielleicht ist dies hilfreich.
Hat ja nix mit dem E Kennzeichen zu tun, da laut Volvo der neue XC90 durch das neue WLTP Verfahren dies nicht schafft.
MfG
Stefan
Das ist vom 1.8. also die Urversion, da sind wir jetzt schon eine Bundesratssitzung und eine Lesung im Bundestag weiter
Am 15.10. ist die öffentliche Anhörung, dann nochmal Ausschusssitzung, dann Bundestag und dann Bundesrat.
Das dauert also noch ein bisschen. Ich hoffe aber, dass nach der Anhörung die Richtung ein wenig klarer ist.
Ich habe mich mal von vorne bis hinten durch dieses Thema hier gelesen und nun bin ich völlig durcheinander...
Das die Steuerersparnis kommt ist klar, nur noch nicht, ob es 0,5% oder 0,75% werden, richtig?
Und erhält ein T8, der 2019 zugelassen wird, eine E Nummer oder nicht???
Hatte das mit den 0,5% erst vor kurzem gehört und mich sofort an meinen Händler gewandt. Er würde den Leasingvertrag von meinem Momentum vorzeitig beenden, wenn ich einen T8 bestelle.
Wenn es jedoch nur 0,75% werden, bin ich mir gar nicht sicher, ob das sich wirklich lohnt...
Gruß und schönes Wochenende
Zumindest ist nach der Anhörung die Richtung klar, wenn da niemand eine Staffelung oder Einschränkung auf E-Kennzeichen fordert, dann kommts such nicht.
Zitat:
@patric1220 schrieb am 6. Oktober 2018 um 11:05:46 Uhr:
Ich habe mich mal von vorne bis hinten durch dieses Thema hier gelesen und nun bin ich völlig durcheinander...Das die Steuerersparnis kommt ist klar, nur noch nicht, ob es 0,5% oder 0,75% werden, richtig?
Und erhält ein T8, der 2019 zugelassen wird, eine E Nummer oder nicht???
Hatte das mit den 0,5% erst vor kurzem gehört und mich sofort an meinen Händler gewandt. Er würde den Leasingvertrag von meinem Momentum vorzeitig beenden, wenn ich einen T8 bestelle.
Wenn es jedoch nur 0,75% werden, bin ich mir gar nicht sicher, ob das sich wirklich lohnt...Gruß und schönes Wochenende
Also:
- der V90T8 bekommt E-Kennzeichen. Für die anderen Modelle weiß ich es nicht. Hängt aber von der elektrischen Reichweite ab, da die alle die CO2-Grenze reißen.
- ob 0,5%, 0,75% oder was anderes ist nicht klar, wird aber voraus. Nach dem 15.10. klarer
- ob das E-Kennzeichen Voraussetzung für die Förderung wird oder nicht ist nicht klar. Bestenfalls reicht die Eigenschaft als Hybrid (glaube ich nicht) oder die BAFA-Voraussetzung wird angesetzt (dann wären alle raus). Aber irgend etwas der drei Merkmale wird’s sein.
Also abwarten. Meine neue Karre steht auch beim Händler und ich hätte den lieber heute als morgen - aber da gehts halt wirklich um Geld...
...by the way: da die neue Regelung ab 2019 den bisherigen Nachteilsausgleich, der die Bemessungsgrundlage für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mindert, ersetzt, wird voraussichtlich auch dessen Grundlage gelten - und das war m.E. Das E-Kennzeichen. Dieser Ausgleich bewirkte ja die Reduktion des Bruttolistenpreises Inn Abhängigkeit von der Batteriegröße.
Zitat:
@amcom schrieb am 6. Oktober 2018 um 11:46:59 Uhr:
Zitat:
@patric1220 schrieb am 6. Oktober 2018 um 11:05:46 Uhr:
Ich habe mich mal von vorne bis hinten durch dieses Thema hier gelesen und nun bin ich völlig durcheinander...Das die Steuerersparnis kommt ist klar, nur noch nicht, ob es 0,5% oder 0,75% werden, richtig?
Und erhält ein T8, der 2019 zugelassen wird, eine E Nummer oder nicht???
Hatte das mit den 0,5% erst vor kurzem gehört und mich sofort an meinen Händler gewandt. Er würde den Leasingvertrag von meinem Momentum vorzeitig beenden, wenn ich einen T8 bestelle.
Wenn es jedoch nur 0,75% werden, bin ich mir gar nicht sicher, ob das sich wirklich lohnt...Gruß und schönes Wochenende
Also:
- der V90T8 bekommt E-Kennzeichen. Für die anderen Modelle weiß ich es nicht. Hängt aber von der elektrischen Reichweite ab, da die alle die CO2-Grenze reißen.
- ob 0,5%, 0,75% oder was anderes ist nicht klar, wird aber voraus. Nach dem 15.10. klarer
- ob das E-Kennzeichen Voraussetzung für die Förderung wird oder nicht ist nicht klar. Bestenfalls reicht die Eigenschaft als Hybrid (glaube ich nicht) oder die BAFA-Voraussetzung wird angesetzt (dann wären alle raus). Aber irgend etwas der drei Merkmale wird’s sein.Also abwarten. Meine neue Karre steht auch beim Händler und ich hätte den lieber heute als morgen - aber da gehts halt wirklich um Geld...
Gut zusammengefasst. So sehe ich auch den aktuellen Stand.
Zitat:
@amcom schrieb am 6. Oktober 2018 um 11:53:12 Uhr:
...by the way: da die neue Regelung ab 2019 den bisherigen Nachteilsausgleich, der die Bemessungsgrundlage für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mindert, ersetzt, wird voraussichtlich auch dessen Grundlage gelten - und das war m.E. Das E-Kennzeichen. Dieser Ausgleich bewirkte ja die Reduktion des Bruttolistenpreises Inn Abhängigkeit von der Batteriegröße.
Ja, denke ohne E-Kennzeichen hat man schlechte Karten.
Ich habe einen anderen Kaffee im Filter und mein Bild darin sagt mir, dass die Politik dieses vernetzte Denken nicht hinbekommt.
In den vom Bundesrat genehmigten Entwürfen steht dazu nichts und die Anmerkung des Bundesrats geht nur in Richtung Finanzierung und nicht zu den o.a. Annahmen. Warum sollte jetzt jemand im Ministerium an nicht reklamierten Teilen rumschrauben, ohne Not?
Ich denke es wird 3 Bereiche geben:
BAFA
E-Kennzeichen
Geldwerter Vorteil
Sind sogar 3 verschiedene Ministerien.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 6. Oktober 2018 um 14:36:45 Uhr:
Ich habe einen anderen Kaffee im Filter und mein Bild darin sagt mir, dass die Politik dieses vernetzte Denken nicht hinbekommt.In den vom Bundesrat genehmigten Entwürfen steht dazu nichts und die Anmerkung des Bundesrats geht nur in Richtung Finanzierung und nicht zu den o.a. Annahmen. Warum sollte jetzt jemand im Ministerium an nicht reklamierten Teilen rumschrauben, ohne Not?
Ich denke es wird 3 Bereiche geben:
BAFA
E-Kennzeichen
Geldwerter VorteilSind sogar 3 verschiedene Ministerien.
Naja - zunächst hat der BR bisher nix genehmigt sondern nur kommentiert und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die neue Regelung explizit statt der alten vor. Und die wiederum basiert auf dem E-Kennzeichen.
Aber wie dem auch sei: spätestens am 31.12. wissen wir‘s und bis dahin ist es eh nur für die relevant, die einen Hybriden bestellen oder zulassen wollen.
Zitat:
Naja - zunächst hat der BR bisher nix genehmigt sondern nur kommentiert und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die neue Regelung explizit statt der alten vor. Und die wiederum basiert auf dem E-Kennzeichen.
Die alte Regelung basiert nicht auf dem E-Kennzeichen. Im Prinzip entspricht der Gesetzentwurf der bisherigen Regelung und man hat lediglich den Teil mit der Halbierung des Listenpreis von 2019-2021 hinzugefügt.
Zitat:
@Sheldon Cooper schrieb am 6. Oktober 2018 um 18:04:59 Uhr:
Zitat:
Naja - zunächst hat der BR bisher nix genehmigt sondern nur kommentiert und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die neue Regelung explizit statt der alten vor. Und die wiederum basiert auf dem E-Kennzeichen.
Die alte Regelung basiert nicht auf dem E-Kennzeichen. Im Prinzip entspricht der Gesetzentwurf der bisherigen Regelung und man hat lediglich den Teil mit der Halbierung des Listenpreis von 2019-2021 hinzugefügt.
Hättest du die erste Lesung geschaut, wüsstest du, dass sich im Prinzip alle Parteien für eine Differenzierung zwischen Hybrid und Elektro ausgesprochen haben sowie die Steuerermäßigung an die Richtlinien des ElektromobilitätsG anlehnen wollen.
Deswegen handelt es sich auch aktuell nur einen ENTWURF, welcher jetzt ausgestaltet wird.
Zitat:
@Sheldon Cooper schrieb am 6. Oktober 2018 um 18:04:59 Uhr:
Zitat:
Naja - zunächst hat der BR bisher nix genehmigt sondern nur kommentiert und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die neue Regelung explizit statt der alten vor. Und die wiederum basiert auf dem E-Kennzeichen.
Die alte Regelung basiert nicht auf dem E-Kennzeichen. Im Prinzip entspricht der Gesetzentwurf der bisherigen Regelung und man hat lediglich den Teil mit der Halbierung des Listenpreis von 2019-2021 hinzugefügt.
Da muss ich dir Recht geben. Ich war von der Grundlage E-Kennzeichen ausgegangen aber die Altregelung bezieht sich tatsächlich auf alle Vollelektrischen und Hybride ohne Weitere Qualifikation. Störte da ja auch nicht, da die Förderung (i.S. Von BLP-Reduktion) ja eh von der Batteriegröße abhing.
Daher wird’s auch spannend, wie das Thema künftig geregelt wird...