Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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In deinem Fall lohnt sich der Dienstwagen meiner Meinung nach nie! Ausser du knallt deutlich über 50000km im Jahr drauf....

Glaub mir, der lohnt sich. Wie ich weiter oben schon erklärt hatte, darf der geldwerte Vorteil die Full-Service Leasingrate nicht übersteigen, insofern zahle ich nie mehr als die Full-Service Rate und die ist zu Großkundenkonditionen...

Letztendlich zahlt man, sofern man nicht im Außendienst arbeitet, seinen Dienstwagen btw. immer selber.

Um zurück zum Thema zu kommen, die Leasingraten bei reinen E-Autos waren bei allen Autos, die ich mir angeschaut habe unverhältnismäßig hoch, auch bei verschiedenen Providern. Hybride sind dagegen ganz normal eingepreist.

Zitat:

@Sheldon Cooper schrieb am 30. September 2018 um 21:02:14 Uhr:


Glaub mir, der lohnt sich. Wie ich weiter oben schon erklärt hatte, darf der geldwerte Vorteil die Full-Service Leasingrate nicht übersteigen, insofern zahle ich nie mehr als die Full-Service Rate und die ist zu Großkundenkonditionen...

Letztendlich zahlt man, sofern man nicht im Außendienst arbeitet, seinen Dienstwagen btw. immer selber.

Um zurück zum Thema zu kommen, die Leasingraten bei reinen E-Autos waren bei allen Autos, die ich mir angeschaut habe unverhältnismäßig hoch, auch bei verschiedenen Providern. Hybride sind dagegen ganz normal eingepreist.

Das ist ein interessanter Punkt...

Angenommen ich zahle für meinen 530e 650€ brutto.

Listenpreis sagen wir Mal 70.000€.

Dann wäre der geldwerte Vorteile laut Listenpreis ja 700€ im Monat. Tatsächlich werden aber nur 650€ angesetzt, oder verstehe ich das falsch?

Der geldwerte Vorteil wäre sogar noch höher, denn es kommen ja noch die 0,03% je Entfernungkilometer Wohnung - Arbeit dazu. Bei 10km Arbeitsweg also auch nochmal 210€

Wenn es sich bei den 650€ um eine Full-Service Rate handelt, diese also alle Kosten der Fahrzeugnutzung beinhaltet, dann werden nur die angesetzt (bzw. du kannst dir die Differenz über die Steuererklärung zurück holen).

Das klingt auf jeden Fall interessant. Wie ist das aber wenn man keine Füll Service Leasingrate hat. UND wie verhält es sich bei einer Anzahlung? Du sagst man kann sich die Differenz in der Steuererklärung zurückholen. Müsste dann die Firma beispielsweise die Gesamtkosten des Jahres nachweisen? Sprich die Kostenstelle meines Fahrzeuges und dann kann ich mal nachrechnen? Bei dem jetzt bestellten T8 liege ich bei 91780,- BLP und hab 10 km auf Arbeit. Wenn jetzt die 0,5% Besteuerung nicht kommt, müsste ich mal nachrechnen, weil mit den Gesamtkosten sollte ich dann unter den 1% liegen.

Also, konkret steht das im BMF-Schreiben vom 28.5.1996 (BStBl 1996 I S. 654) –IV B 6 – S

2334 – 173/96, Punkt 8:

Zitat:

Der pauschale Nutzungswert nach § 8 Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 EStG kann die dem
Arbeitgeber für das Fahrzeug insgesamt entstandenen Kosten übersteigen. Wird dies im Einzelfall nachgewiesen, so ist der Nutzungswert höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen, […].

Sofern du also die tatsächlichen Kosten glaubhaft nachweisen kannst, sollte das kein Problem sein. Ich vermute eine Anzahlung müsste dann auf die Nutzungsdauer des Autos umgerechnet werden.
Im Zweifelsfall am besten einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Gesamtkosten! Ihr müsst alle kosten im ist betrachten.

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 30. September 2018 um 19:38:04 Uhr:


In deinem Fall lohnt sich der Dienstwagen meiner Meinung nach nie! Ausser du knallt deutlich über 50000km im Jahr drauf....

Sehe ich komplett anders.

Auch ich zahle die Leasingrate selbst + Steuer.

Unterm Strich kostet mich mein 318d knapp 500€ netto im Monat. Dafür habe ich einen Neuwagen, kurze Laufzeit von nur 12 Monaten, Full-Service und unbegrenzt Kilometer, keine Selbstbeteiligung, Freischäden bei Rückgabe und und und.

Das "lohnt" sich für mich definitiv...

Du solltest den 318d privat für die Rate auch kriegen können oder sehe ich das falsch???

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 1. Oktober 2018 um 07:53:56 Uhr:


Du solltest den 318d privat für die Rate auch kriegen können oder sehe ich das falsch???

Mit Sprit und unbegrenzt km? 😛

Aber lasst uns beim Thema bleiben... Bin mal gespannt, wann es ein Update zum Finanzausschuss gibt...

Hallo Zusammen,
gibt es eigentlich inzwischen verlässliche Angaben über die WLTP-Reichweite und die CO2-Werte vom V90 T8? Die 49 Gramm von der Volvo-Page können ja nicht stimmen, sonst wäre er ja aus der Förderung nicht rausgeflogen.
Meiner kommt nächste Woche und ich würde ihn bis Januar beim Händler stehen lassen. Mache ich natürlich nicht, wenn die Chancen auf eine Steuerminderung nahe Null sind.

Viele Grüße

Alexander

Dein Händler müsste das doch konkret für dein Fahrzeug bei Volvo Deutschland erfragen können, wenn es bereits produziert ist. Denn dann kann ja Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung und COC Papier erstellt werden.

Zitat:

@lexxi1200 schrieb am 1. Oktober 2018 um 08:04:08 Uhr:



Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 1. Oktober 2018 um 07:53:56 Uhr:


Du solltest den 318d privat für die Rate auch kriegen können oder sehe ich das falsch???

Mit Sprit und unbegrenzt km? 😛

Betriebskosten - wie der Sprit, ggf. Strom, Parkgebühren, Waschstrasse, , ... - kommen zum Geldwerten Vorteil hinzu, wenn Du nach Kosten und nicht 1% oder Fahrtenbuch abrechnest.

Parkgebühren nicht, Maut zB auch nicht.

Vorsicht! Das stimmt so nur begrenzt:

Maut, Parkgebühren und so weiter bei geschäftlich veranlassten Fahrten sind Reisekosten und haben dann erstmal nichts mit den Autokosten zu tun. Die gleichen Ausgaben auf privaten Fahrten sind dann auch nicht beim Auto zu buchen, fallen aber unter den direkten geldwerten Vorteil und sind voll umfänglich privat zu versteuern. Ich habe bisher keinen Betrieb gesehen, der das wirklich so macht. Die allermeisten hauen es auf die Autokosten und die Obergrenze bei der 1%-Regel wird im Mittelstand auch idR. nicht geprüft. Wenn man es aber richtig machen will, soll man es auch richtig machen und nachher nicht jammern: Hier mal ein Link dazu!

Da dies häufig so nicht gemacht wird, möchte ich davor warnen mit zu hohem Wissen und Genauigkeit geldwerte Vorteile herauszurechnen (z.B. beim Auto auch Anbeuteile oder einige Zusatzausstattungen) und die wirklich zu versteuernden geldwerten Vorteile dann nicht zu versteuern. Da könnte der Prüfer eine Sicht entwickeln, die nicht mit gewöhnlichem Unwissen, sondern deutlichem Vorsatz verknüpft ist.

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