Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte

Volvo

Hallo,

fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.

https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html

Beste Antwort im Thema

das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.

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Hier nochmal die aktellste Version des Gesetzesentwurfes: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904455.pdf

Das Thema mit 0,75 und nur E-Kennzeichen scheint wie erwartet vom Tisch zu sein ;-)

Um 17:00 Uhr wird das Thema im Bundestag diskutiert.

Heisst ja ganz klar:
Die Änderung dient der Umsetzung der Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Absenkung des Prozentsatzes
von 1 auf 0,5 Prozent bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge.
Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage umgesetzt. Über die
Verweise auf § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 oder 3 EStG gilt sie auch für § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6 (Fahrten
zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)
und § 8 Absatz 2 Satz 2 (geldwerter Vorteil für die private Nutzung), Satz 3 (geldwerter Vorteil für die
Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) und Satz 5 (geldwerter Vorteil für die Nutzung
für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) EStG.
Die Neuregelung ist für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, anzuwenden, die im
Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Für vor und nach
diesem Zeitraum angeschaffte oder geleaste Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, gilt
der bisherige Nachteilsausgleich (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 1 oder Satz 3 Nummer 1 EStG - neu -)
unverändert weiter.

Habe grade die Bundestassitzung geschaut.

Fast alle Redner haben sich für eine Differenzierung zwischen Hybrid und Elektro ausgesprochen ...

Bleibt also spannend.

Das finde ich aber doof. Weil es kaum Elektroauto gibt die für den Firmenwagen-Fahrer in frage kommen. Hybrid aber schon mehr.
Die meisten Elektroautos sind Klein oder große. Aber dazwischen gibt es nicht viel. Glaube auch nicht das sich dies 2019 groß ändert.

Vor allem haben selbst die Kleinen schon Leasingraten, für die man auch problemlos ein doppelt so teures SUV fahren kann. Ich bin mal gespannt, wie E-Tron und EQC da eingepreist werden.

Zitat:

@Sheldon Cooper schrieb am 27. September 2018 um 20:36:41 Uhr:


Vor allem haben selbst die Kleinen schon Leasingraten, für die man auch problemlos ein doppelt so teures SUV fahren kann. Ich bin mal gespannt, wie E-Tron und EQC da eingepreist werden.

Dann zahle mal schon deine 2.000 EUR Reservierungsgebühr für den E-Tron. Manchmal frage ich mich, ob die noch klar denken.

Zitat:

Dann zahle mal schon deine 2.000 EUR Reservierungsgebühr für den E-Tron. Manchmal frage ich mich, ob die noch klar denken.

Nee, lass mal 😛

Was ich damit sagen wollte, ich gehe stark davon aus, dass die Leasingraten für EQC und E-Tron bei weitem höher sind, als z.B. für einen Q5 oder GLC und die halbierte Dienstwagenbesteuerung daher nicht ausreichend ist, um die Zusatzkosten auch nur annähernd zu kompensieren.

Dazu kommen ja dann noch die grundsätzlichen Nachteile von E-Autos, wie die in weiten Teilen noch fehlende Infrastruktur. Nicht jeder hat die Möglichkeit zu Hause zu laden (was ja i.d.R. auch erst nochmal Investitionen mit sich bringt).

Somit halte ich es für äußerst fraglich, wieviel die 0,5% wirklich bewirken, wenn diese nur für E-Autos kommen sollten.

wann und wie gehts denn jetzt bei der Gesetzgebung weiter?

Jetzt tagt erstmal der Finanzausschuss, wohl mit öffentlicher Anhörung, was bedeutet, daß externe Sachverständige hinzu gezogen werden. Daraus resultiert entweder ein neuer/geänderter Gesetzentwurf, oder es geht in die 2.Lesung

Und wann is da der nächste Termin für eine Sitzung?

🙄
Keine Geduld mehr, ich bin jetzt raus...
Gestern Jungen Stern GLE gekauft, keine Wartezeit, unabhängig von der Steckdose. Reichweite, Verbrauch, Anhängelast und 6 Zylinder ideal.
Ich hätte es gerne versucht und drück euch allen die Daumen für die 0,5% beim PIH!!!

Zitat:

@skuttis schrieb am 30. September 2018 um 11:40:53 Uhr:


🙄
Keine Geduld mehr, ich bin jetzt raus...
Gestern Jungen Stern GLE gekauft, keine Wartezeit, unabhängig von der Steckdose. Reichweite, Verbrauch, Anhängelast und 6 Zylinder ideal.
Ich hätte es gerne versucht und drück euch allen die Daumen für die 0,5% beim PIH!!!

Danke und viel Spaß mit dem Auto 🙂

Das Thema ist in der Tat relativ nervig...

Wie bereits gesagt:

"Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Finanzausschuss." (Quelle:Bundestag.de)

Interessant fand ich ja folgenden Beitrag im Bundestag:

https://www.bundestag.de/mediathek?...

(Ab Minute 5 wirds interessant)

Wer also jetzt bestellen will, sollte darauf achten, dass das Auto zumindest mal ein E-Kennzeichen bekommt... Sonst könnte es ein bösen Erwachen geben 😁

Das ist schon seit längerem mein Reden....

Was die Leasingrate mit der Besteuerung zu tun hat erschließt sich mir nicht......
Sind 2 total unterschiedliche Baustellen

Zitat:

@Mikaman1 schrieb am 30. September 2018 um 15:37:31 Uhr:


Was die Leasingrate mit der Besteuerung zu tun hat erschließt sich mir nicht......
Sind 2 total unterschiedliche Baustellen

Das ist relativ einfach. Die meisten Firmenwagen werden neunmal geleast. Bei dem Modell in meiner Firma zahle ich die Leasingrate z.B. selber per Entgeltumwandlung. Die für mich entstehenden Kosten sind also Leasingrate + Steuern für den geldwerten Vorteil. Die Mehrkosten (Leasing) für ein Elektroauto müssten also durch den geringeren geldwerten Vorteil halbwegs kompensiert werden.

Bei anderen Modellen haben die Mitarbeiter i.d.R. ein vorgegebenes Budget für ihren Dienstwagen. Wenn die Leasingraten für ein Elektroauto zu hoch sind, fällt das dann halt komplett raus.

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