Car-Sharing-Vertrag...unterschreiben oder nicht?
Hallo liebe Talker,
ich bin neu hier und hoffe auf euer Schwarmwissen.
Ich habe mir damals mit meinem Ex einen T3-Multivan gekauft, der jetzt nach der Trennung das Stiefkind ist.
Ich hab damals die Kaufsumme bezahlt und auch den Kaufvertrag unterschrieben. Natürlich kamen im laufe der Zeit Reperaturen und auch eine Karosseriesanierung dazu. Die Kosten dafür lassen sich jetzt schwer auseinanderrechnen, aber ich denke das war 50/50 (Nachweise gibts nicht). Die Versicherung lief einige Jahre über den Opa von meinem Ex, die letzten zwei Jahre über mich. Den Brief und Schein habe ich, den Bulli hat mein Ex nach der Trennung abgeholt und in eine Halle gestellt.
Nun möchte er, dass ich einen Car-Sharing-Vertrag unterschreibe-also das Auto uns beiden zu gleichen Teilen gehört. Ich tu mich damit sehr schwer, weil ich natürlich nicht mehr Rechte am Bulli abgeben möchte. Ich verstehe es so, dass mir der Bulli rechtlich gehört, der Bulli aber gerade in seinem Besitz ist.
Verkaufen kommt derzeit nicht in Frage.
Kennt sich jemand mit solchen Veträgen und auch zur "Besitzsituation" aus?
Hoffe ich habs vertsändlich rüber gebracht 🙂
Merci im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Kopie vom Kaufvertrag genügt ja. Zudem bist du im Besitz der Fahrzeugpapiere und als letzter Halter eingetragen, kannst also insgesamt im Zweifel nachweisen dass das Fahrzeug dein Eigentum ist.
Ich weiß ja nicht, wie ihr auseinander gegangen seid, ob da noch die Möglichkeit oder der Wille besteht soetwas gütlich zu regeln. Aber den Sharing Vertrag würde ich unter den Umständen nicht unterschreiben. Das Fahrzeug gehört dir.
Dein Ex war sicher auch Nutznießer der Fahrzeuges in der Zeit, in der ihr zusammen wart, deswegen ist es ja nicht unüblich das man sich an Wartung, Reperatur und Versicherung beteiligt. Das verschafft einem aber noch lange keinen Anspruch an einer Sache. Von daher verstehe ich nicht, wieso er den Wagen überhaupt abgeholt und eingelagert hat?! Geschah das mit deinem Einverständnis?
26 Antworten
Ich will ja keine schlechte Laune verbreiten, aber kannst du dir den Bulli als Zweitwagen leisten?
Das Leben wird teurer, wenn man keine Kosten mehr teilt. Wohnen, Heizen, Strom etc., alles voll allein zahlen.
Und der Bulli braucht einen Stellplatz oder eine Ganzjahreszulassung, dazu Steuer, Ölwechsel, Hauptuntersuchung mindestens. Wenn dann noch mal neue Reifen anzuschaffen sind oder etwas anderes kaputt geht, ist der das reinste Groschengrab. 🙁
Aber ich will dir nicht zu Nahe treten, bitte nicht falsch auffassen.
Zitat:
@Nyasty schrieb am 22. November 2018 um 21:04:52 Uhr:
Ich würde lieber einen Anwalt aufsuchen. Es ist hier ein Autoforum und die Aussagen von Hobbyjuristen hier spiegeln nur ihre eigene Meinung wieder.
Hier geht`s auch um ein Auto und die sogenannten Hobbyjuristen möchten ja nur unterhalten, ob diese Geschichten wahr sind oder nicht muss jeder für sich selbst rausfinden, sonst könnte man ja Geld verlangen bei wahrheitsgetreuen Angaben, da bräuchte man ja keine Anwälte!
LG Ossi
Zitat:
@HunderterAudi schrieb am 23. November 2018 um 18:50:52 Uhr:
Hier geht`s auch um ein Auto und die sogenannten Hobbyjuristen möchten ja nur unterhalten, ob diese Geschichten wahr sind oder nicht muss jeder für sich selbst rausfinden, sonst könnte man ja Geld verlangen bei wahrheitsgetreuen Angaben, da bräuchte man ja keine Anwälte!Zitat:
@Nyasty schrieb am 22. November 2018 um 21:04:52 Uhr:
Ich würde lieber einen Anwalt aufsuchen. Es ist hier ein Autoforum und die Aussagen von Hobbyjuristen hier spiegeln nur ihre eigene Meinung wieder.LG Ossi
Die TE ist aber nicht an einer Unterhaltung interessiert, sondern an einer Lösung. Mit der Frage wäre sie bei Anwalt. De besser aufgehoben. Was nützt ihr ein RECHTSEMPFINDEN eines Gärtner? Das sieht man schon allein an den Antworten. Voll überzeugt was Sache ist, obwohl so gut wie gar nichts über die Sache bekannt ist.
Zitat:
@Nyasty schrieb am 23. November 2018 um 19:00:34 Uhr:
... Mit der Frage wäre sie bei Anwalt. De besser aufgehoben. Was nützt ihr ein RECHTSEMPFINDEN eines Gärtner? ...
Egal ob unterhaltsamer Gärtner oder ANwalt:
SINNVOLLE Antworten/Einschätzungen der Lage sind nur möglich, wenn die TE mit mehr/vollständigen Informationen rausrückt!
Wir wissen ja nicht mal, ob Ex-Ehemann (in Gütergemeinschaft? oder was wurde auf Wolke 7 vereinbart?) oder Ex-Boyfriend ...
Ähnliche Themen
Zitat:
oder Ex-Boyfriend ...
Ex-Boyfriend...da zur Ehescheidung Anwaltspflicht besteht und die Fragestellung der TE hier nicht aufgekommen wäre, sondern vor Ort mit dem Anwalt besprochen...logische Schlußfolgerung...ganz easy...
Zitat:
@LittleBigJoe schrieb am 24. November 2018 um 08:36:04 Uhr:
...und die Fragestellung der TE hier nicht aufgekommen wäre, sondern vor Ort mit dem Anwalt besprochen...logische Schlußfolgerung...ganz easy...
😛
der war gut
Die Realität sagt auf MT was ganz anderes
Hallo ..Zuerst wäre es gut zu wissen , ob es ein Fahrzeugbrief und -schein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind.Der Fahrzeugbrief ist eine Eigentumsbestätigung.in der Zulassungsbescheinigung steht nämlich das diese KEINE Eigentumsbestätigung ist. Als nächstes muss man wissen,ob es ein Ex Freund oder Ex-Ehemann ist. Bei einem Ex-Freund ist die Sache einfach,Fristsetzung zur Herausgabe .Ex-Ehemann,das macht die Anwälte reich.Ein Sharing-Vertrag besiegelt aber einen Verlust des etwaigen Eigentums.Rechtsberatung darf hier niemand geben.Aber wenn die Sache nach Unterschlagung und Nötigung aussähe.erinnere ich mich gerne an den Spruch unseres Lehrers in Rechtskunde " Und denkt immer daran Leute,Anwälte kosten richtig Geld,Staatsanwälte arbeiten umsonst".
Fahrzeugbrief weist den Besitzer, nicht den Eigentümer, aus
...den Halter, nicht den Besitzer.
Sonst bräuchten manche Banken riesige Parkplätze.
Zitat:
@2563 schrieb am 26. November 2018 um 21:22:10 Uhr:
Hallo ..Zuerst wäre es gut zu wissen , ob es ein Fahrzeugbrief und -schein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind.Der Fahrzeugbrief ist eine Eigentumsbestätigung.in der Zulassungsbescheinigung steht nämlich das diese KEINE Eigentumsbestätigung ist.
Das hat auf jeden Fall hohen Unterhaltungswert :-)
Zitat:
@2563 schrieb am 26. November 2018 um 21:22:10 Uhr:
Hallo ..Zuerst wäre es gut zu wissen , ob es ein Fahrzeugbrief und -schein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind.Der Fahrzeugbrief ist eine Eigentumsbestätigung.in der Zulassungsbescheinigung steht nämlich das diese KEINE Eigentumsbestätigung ist. Als nächstes muss man wissen,ob es ein Ex Freund oder Ex-Ehemann ist. Bei einem Ex-Freund ist die Sache einfach,Fristsetzung zur Herausgabe .Ex-Ehemann,das macht die Anwälte reich.Ein Sharing-Vertrag besiegelt aber einen Verlust des etwaigen Eigentums.Rechtsberatung darf hier niemand geben.Aber wenn die Sache nach Unterschlagung und Nötigung aussähe.erinnere ich mich gerne an den Spruch unseres Lehrers in Rechtskunde " Und denkt immer daran Leute,Anwälte kosten richtig Geld,Staatsanwälte arbeiten umsonst".
Selten so einen unqualifizierten Quatsch gelesen.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 27. November 2018 um 16:42:35 Uhr:
Zitat:
@2563 schrieb am 26. November 2018 um 21:22:10 Uhr:
Hallo ..Zuerst wäre es gut zu wissen , ob es ein Fahrzeugbrief und -schein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind.Der Fahrzeugbrief ist eine Eigentumsbestätigung.in der Zulassungsbescheinigung steht nämlich das diese KEINE Eigentumsbestätigung ist. Als nächstes muss man wissen,ob es ein Ex Freund oder Ex-Ehemann ist. Bei einem Ex-Freund ist die Sache einfach,Fristsetzung zur Herausgabe .Ex-Ehemann,das macht die Anwälte reich.Ein Sharing-Vertrag besiegelt aber einen Verlust des etwaigen Eigentums.Rechtsberatung darf hier niemand geben.Aber wenn die Sache nach Unterschlagung und Nötigung aussähe.erinnere ich mich gerne an den Spruch unseres Lehrers in Rechtskunde " Und denkt immer daran Leute,Anwälte kosten richtig Geld,Staatsanwälte arbeiten umsonst".Selten so einen unqualifizierten Quatsch gelesen.
Dem stimme ich zu. Aber dafür war dieser auch nicht annähernd juristisch tragfähige Beitrag wenigstens gebührenfrei 😁