Car Allowance mit mehreren Fahrzeugen Möglich
Servus Zusammen,
Ich habe mehr schon alle Beträge zum Thema Car Allowance durchgelesen, aber bin noch nicht so ganz schlüssig geworden.
Kurz zu mir und meinem Vorhaben: ich bin derzeit am überlegen ob ich wieder einen Dienstwagen bestellen soll oder auf die Car Allowance umsteigen soll.
Nach allen Abzügen werden mir monatlich so ca 850€ dann Übrigen bleiben. Km kann ich bei der Firma nicht abrechnen, sondern nur steuerlich geltend machen.
Geschäftlich fahre ich so ca 50 bis 60 TKM im Jahr. Meistens allerdings so zwischen 300 und 400 km am Tag aber auch einmal im Monat eine längere strecke zb München Frankfurt oder München Düsseldorf.
Mein Arbeitgeber bietet allerdings leider nur Diesel Fahrzeuge an. In meinen Augen sind die täglichen Strecken, allerdings auch mittlerweile locker mit einem Elektrofahrzeug zurückzulegen. Meine Überlegung geht dahin, mir für die täglichen Strecken ein Elektrofahrzeug zu kaufen und die langen Strecken mit meinem bereits vorhandenem 2er Grand Tourer zurückzulegen.
Meine Frage ist wird es steuerlich anerkannt wenn man zwei Fahrzeuge für geschäftliche Zwecke nutzt oder ist das auf max ein Wagen begrenzt?
Danke euch für eure Meinung und Einschätzung.
19 Antworten
Es sind kWh, nicht kw/h!!!
Und ja, die Rechnung, ob sich ein BEV lohnt, wird eng. 20 kWh / 100 km sind je nach Modell schon sehr sparsam, wenn man im Außendienst mit Zeitdruck unterwegs ist, wird man kaum so sparsam fahren wollen oder können.
Daher dürften 25 kWh / 100 km realistischer sein. Des Weiteren wird man einen hohen Anteil an DC-Ladungen haben, da kostet der günstigste Anbieter derzeit schon min. 40 ct / kWh.
Daheim hingegen kann man mit eigener Wallbox und Wallbox-Tarif ab 20 ct / kWh laden. Nimmt man einen Anteil von 80:20 an, ergibt sich folgendes Bild:
- 60 tkm / a * 25 kWh / 100 km = 15000 kWh
- 80% DC zu 40 ct / kWh = 4800 €
- 20% an AC zu 20 ct ct / kWh = 600 €
- Summe: 5400 € im Vgl. zu 5760 € beim Diesel
Sprich der deutliche Kostenvorteil eines BEV auf Langstrecke bei so hohen Fahrleistungen pro Jahr ist nicht mehr gegeben, dazu kommt noch der deutlich höhere Zeitaufwand für´s Nachladen. Das muss man einfach so festhalten, auch wenn ich selber gerne ein BEV fahre.
Jo @hydrou muss ich mir merken, finde es ja selber blöd, wenn etwas falsch bezeichnet wird.
Konnte es korrigieren, damit der nächste Leser kein Augenkrebs bekommt.
Zitat:
@benprettig schrieb am 25. Jan. 2022 um 08:3:30 Uhr:
Nein, ich habe es so verstanden, dass er die ca. 850,- vom Arbeitgeber bekommt und damit alles bezahlen muss.
Ja, Car Allowance = Bruttolohnerhöhung. Der AG kauft sich aus der Situation dem AN ein Auto für Dienstfahrten stellen zu müssen raus. Er möchte auch keine Reisekostenabrechnung mit dem AN durchführen.
Dennoch fährt der TE ja viele km dienstlich, die er logischerweise bei der Steuererklärung als Reisekosten geltend machen kann, so wie jeder AN, der dienstlich fährt und dafür keine steuerfreie Kostenerstattung vom AG erhält. Die Bruttolohnerhöhung ist dafür irrelevant.
Zitat:
@hydrou schrieb am 25. Januar 2022 um 08:21:53 Uhr:
Daheim hingegen kann man mit eigener Wallbox und Wallbox-Tarif ab 20 ct / kWh laden. Nimmt man einen Anteil von 80:20 an, ergibt sich folgendes Bild:- 60 tkm / a * 25 kWh / 100 km = 15000 kWh
- 80% DC zu 40 ct / kWh = 4800 €
- 20% an AC zu 20 ct ct / kWh = 600 €
- Summe: 5400 € im Vgl. zu 5760 € beim DieselSprich der deutliche Kostenvorteil eines BEV auf Langstrecke bei so hohen Fahrleistungen pro Jahr ist nicht mehr gegeben, dazu kommt noch der deutlich höhere Zeitaufwand für´s Nachladen. Das muss man einfach so festhalten, auch wenn ich selber gerne ein BEV fahre.
Und da hast Du sehr charmant gerechnet - in meinem Umfeld bekommst Du keinen Stromvertrag mehr für 20ct, da musst Du froh sein unter 35ct zu bleiben.
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Das ist auch kein Hausstromtarif, sondern ein Tarif nach §14a EnWG mit reduzierten Netzentgelten. Gibt es für Wärmepumpen und eben auch Wallboxen. Von daher gibt es die ~20 ct / kWh in diesen Tarifen weiterhin.