Camper und STVO
Ei,
ich habe immer wieder mal fragen zur STVO die mir etwas unklar sind, bezueglich des camping autos.
Vielleicht geht es euch aehnlich und wir koennen hier ein paar punkte gemeinsam auflisten und vorallem loesen.
Grundsaetzlich bin ich davon ausgegangen, das ich mit einem kistenwagen (oder TI) unter 3,5t ueberall stehen kann wie mit meinem PKW auch. Also kreuz und quer und ueberall in der stadt.
Inzwischen weiss ich, das man auf buergersteigen (auch dann wenn parkplaetze eingezeichnet sind) nur bis 2,8t stehen darf und ich halt eben nicht mehr. (aufgelastete ueber 3,5t schon garnicht.)
Das schraenkt meine moeglichkeiten in zuhause sehr stark ein. *1 Viele parkplaetze sind mit 2 raedern auf dem buergersteig, das parkhaus geht schon garnicht (hoehe).
Wenn man erstmal darauf achtet sind es wirklich viele die nicht funktionieren.
Nun habe ich gesehen es gibt noch einen 3. typ parkplatz.
1) normal und komplett auf der strasse, da darf ich stehen.
2) mit 2 oder 4 raedern hinter einer bordsteinkannte auf dem buergersteig (erlaubte plaetze mit blauem schild und eingezeichnete stellflaechen), dort darf ich nicht (weil ueber 2,8t).
3) parkbuchten, die schneiden sich sozusagen in den buergersteig rein, man muss jedoch keine bordsteinkannte ueberwinden, aber sie sind oft unterschiedlich zur strasse. Die strasse zum beispiel geteert, die parkbucht gepflastert, oder mit diesen "systembausteienen" die man gerne fuer buergersteige, oder einfahrten nimmt.
Darf ich bei 3 stehen, kann mir das jemand sagen?
Erkenne ich es vielleicht an den schildern? (blaue schilder die auf parkplaetze hinweisen.)
w
*1 wie macht ihr das zuhause, habt ihr alle gemietete stellplaetze fuer den camper, oder lasst ihr den auf der strasse stehen? (ich habe mietwohnung in der der stadt, sogar zwei, aber eben kein eigenheim mit der moeglichkeit einer einfahrt und dergleichen, das waere natuerlich toll)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 1. Mai 2018 um 15:42:08 Uhr:
Zu sozial ungerecht:Wenn wir den autofahrer jedoch zwingen weit mehr einzuzahlen als der strassenbau (und alles drum und drann) kostet, dann zahlt er einfach mehr ein in die staatskasse als vergleichbar verdienende andere personen.
Wenn die einen mehr zahlen muessen als die anderen (unabhaengig von ihrem einkommen) ist das ungerecht. Und es fuerht auch dazu das sich mancher kein mobil leisten kann.
Wer zwingt Leute dazu 2 oder 3 Autos zu besitzen? Wer zwingt uns ein WoMo zu kaufen? Klar das wir dadurch mehr in die Kasse zahlen. Parkraum ist knapp. Die wo in der Stadt wohnen haben da echt Probleme. Ich will da auch mit niemanden tauschen. Wenn der Parkraum in meiner Strasse knapp waere, dann wuerde ich diesen nicht mit einem WoMo oder einem Anhaenger noch zusaetzlich blelasten. Ein WoMo darf da zwar unbegrenzt stehen, aber ist das noetig?
40 Antworten
Ja, bei "3" darfst Du stehen. Hintergrund ist folgender: Der Gehsteig ist für mindestens 2,8t Tragfähigkeit ausgelegt. In der Praxis meistens mehr, aber das kann man halt als Laie nicht wissen.
Parkbuchten sind -sofern nicht anders beschildert- genauso tragfähig wie die Fahrbahn auch. Da läuft also kein Rohr darunter, welches einbricht wenn Du einen 40-Tonner Draufstellst.
Es spielt natürlich auch keine Rolle, welche Art von Fahrzeug (Wohnmobil, LKW, Bus...) Du abstellen möchtest - es kommt in dieser Frage einzig auf das Gewicht an.
MFG Sven
Hier gibt es wohl vieles nachzubessern. In unserer Gemeinde hat man vor ca. 20 - 25 Jahren Straßenerneuerung betrieben und auch die neueren breiten verengt. Dies geschah durch Parkstreifen/Parkbuchten mit der Fahrbahn. Die sind aber so schmal, das ein SUV bereits 20-30 cm auf der Fahrbahn steht, man könnte sagen Allee der toten Spiegel. Wenn ich mein Womo dort abstellen würde bekäme ich sicherlich eine Ordnungswidrigkeit wegen hineinragens in die Fahrbahn mit störung des fliesenden Verkehres.
Wann endlich stellen die Behörden mal Menschen ein die von ihrer Arbeit auch was verstehen, wer soll das Verstehen.
Man sollte sich vor Anschaffung eines Freizeitfahrzeuges überlegen, wo man es lässt, wenn man es nicht braucht.
Klar kann man das auf der Straße parken, die Frage ist ob dem Fahrzeug das dauerhaft gut tut, und ob den Nachbarn das gefällt. Anzeigen, aber auch Vandalismus kommen dann schonmal vor, wenn der Camper vom Nachbarn das Tageslicht in der Küche wegnimmt...
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Man sollte auch bei der laenge des Wohnmobil darauf achten das er in den Parkplatz passt. Haeufig sind WoMo laenger als normale PKW Parkplaetze. Steht das Fahrzeug ueber kann es teuer werden. Speziell im Ausland😉 Hab in Norwegen mal 10cm mit der Front ueber den aufgemalten Parkplatz gestanden. Umgerechnet 90 Euro kam der Spass.
Privat steht das Fahrzeug bei mir auf dem Grundstueck. Hab da nen extra Stellplatz mit moeglichkeit zim Grauwasser ablassen gebaut. Strom liegt da auch. Haette ich kein eigenes Haus und Grundstueck, dann haette ich auch kein WoMo angeschafft. Mit sowas wuerde ich nicht Laternenparken machen.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 29. April 2018 um 10:31:41 Uhr:
Man sollte sich vor Anschaffung eines Freizeitfahrzeuges überlegen, wo man es lässt, wenn man es nicht braucht.
[...]
Man sollte ueberlegen wen man waehlt, wenn man trotz mrd einzahlungen nichtmal ausreichend parkplaetze und sicherheit bekommt.
Selbstverstaendlich lasses ich das auto, das ich grade nicht brauche, auf der strasse.
Selbserverstaendlich sollte es dort sicher sein.
Selbstverstaendlich sollt es genug parkraum geben.
w
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 29. April 2018 um 10:45:31 Uhr:
Man sollte ueberlegen wen man waehlt, wenn man trotz mrd einzahlungen nichtmal ausreichend parkplaetze und sicherheit bekommt. ..
Was ist eine MRD-Einzahlung?
Geht es bei Wahlen nicht um das Wohl und Wehe des ganzen Landes und nicht um so etwas Nebensächliches wie Parkmöglichkeiten? Gibt es eine Partei die damit wirbt, dass sie das Volksvermögen in Parkplätze stecken würde, so sie das könnte?
So einen Kastenwagen kann man meiner Meinung nach schon auf der Strasse stehen lassen. Das bekommt dem nicht besser oder schlechter als einem "normalen" Fahrzeug auch.
Ein Wohnmobil mit Aufbau oder einen Wohnwagen würde ich schon nach Möglichkeit geschützt in einer Halle oder ähnlichem Parken, wenn ich ihn nicht gerade jeden Tag benutze. Die Haltbarkeit ist dann enorm größer.
Als wir noch ein Wohnmobil hatten haben wir eine Zwischenlösung praktiziert: Stellplatz bei uns auf dem Grundstück (wichtig: Von unten Platten oder Asphalt, keine Wiese -> Feuchtigkeit) während den Sommermonaten, damit man spontan wegfahren konnte.
Im Winter oder bei längerer vorraussehbarer Standzeit kam das Womo in eine Halle.
MFG Sven
MFG Sven
Zitat:
@situ schrieb am 29. April 2018 um 11:17:48 Uhr:
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 29. April 2018 um 10:45:31 Uhr:
Man sollte ueberlegen wen man waehlt, wenn man trotz mrd einzahlungen nichtmal ausreichend parkplaetze und sicherheit bekommt. ..
Was ist eine MRD-Einzahlung?
Geht es bei Wahlen nicht um das Wohl und Wehe des ganzen Landes und nicht um so etwas Nebensächliches wie Parkmöglichkeiten? Gibt es eine Partei die damit wirbt, dass sie das Volksvermögen in Parkplätze stecken würde, so sie das könnte?
Ach Situ,
parkplaetze sind nicht alles, aber sie sind wichtig.
Indivudalverkehr ist grundlegend fuer das wohl und wehe des landes.
Darueber hinaus bedeutet dessen einschraenkung auch die einschraenkung von freiheiten.
Und, falls du es nicht weisst, weil die politik dich fuer dumm verkauft (und du es so nicht verstehst), wir autofahrer zahlen 2 stellige mrd betraege mehr ein, also fuer den strassenbau (inkl allem drum und dran) verwendet wird. (seit jahrzehnten, das sind riesige summen)
Es waere leicht fuer parkplaetze zu sorgen, und mittels tunnel und bruecken die verkehrswege staufrei zu halten. Auch die innenstaedte koennte man so deutlich entlasten.
Auch sicherheit ist am ende eine kostenfrage, kosten die wir bezahlt haben: klick
w
Das weiß ich alles, obwohl ich das als kleines Dummerchen natürlich nicht verstehe, wie du sicher richtig folgerst.
Was sind denn nun deine MRD-Einzahlungen?
Und welche Partei soll ich wählen, damit man mir den Parkplatz hier auf WoMO-Größe bringt? Welche verspricht das? Gibt es in der Schweiz eine solche?
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 29. April 2018 um 11:25:58 Uhr:
[...]
Als wir noch ein Wohnmobil hatten haben wir eine Zwischenlösung praktiziert: Stellplatz bei uns auf dem Grundstück (wichtig: Von unten Platten oder Asphalt, keine Wiese -> Feuchtigkeit) während den Sommermonaten, damit man spontan wegfahren konnte.Im Winter oder bei längerer vorraussehbarer Standzeit kam das Womo in eine Halle.
MFG Sven
MFG Sven
Das klingt wie eine gute loesung, kann halt nicht jeder.
Ich habe (obwohl ich in der stadt wohne) mehrere stellplaetze. Bislang jedoch noch keins das fuer den kasten taugt. Ich werde mal sehen es muss nicht unbedingt in der stadt stehen, ich kann ein paar km mit dem PKW hinfahren und dann von dort starten. Trotzdem waere es praktisch, wenn es ab und an auch in der stadt parkiere koennte.
w
Zitat:
@situ schrieb am 29. April 2018 um 11:28:17 Uhr:
Das weiß ich alles, obwohl ich das als kleines Dummerchen natürlich nicht verstehe.Was sind denn nun deine MRD-Einzahlungen?
[...]
Ich hatte es klar und deutlich geschrieben, wenn du hier nerven willst sehe ich das schon wieder als einen antrag auf meine ignore liste zu kommen.
Gibt dir muehe! (aber ich nehme an das tust du eh, du hast nur andere intentionen.)
w
Ps.: Wenn du es wuesstest, dann wuesstest du es auch. 😁
Hallo, Leute ! Wir sind doch alle normal denkende und handelnde Leute !? "Daimler201" hat doch (im Prinzip) alles gesagt ?! Wenn keine Beschilderung irgendwelche Einschränkungen auferlegt, kann man mit seinem Womo (egal wie schwer oder groß!) überall, wo es erlaubt ist, zu parken, sich hinstellen und parken !!! Anders ist es mit Wowas , wenn man mit einem Wohnwagen parkt, ist es wahrscheinlich, dass nach einer gewissen Zeit die Parkberechtigung abgelaufen ist, da das Abstellen eines Wohnwagens in einem öffentlichen Straßen- und Verkehrsraum nur über einen begrenzten Zeitraum statthaft ist ( die genaue Dauer habe ich im Moment nicht zur Hand, es sind z.Zt. -glaube ich-14 Tage !) ! Das gilt aber nur für Wohnwagen und Anhänger, die der Zulassung nach halt , nur als "nicht selbstfahrende Fahrzeuge" im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden . Also kann ein Wohnmobil überall und jederzeit überall parken, wo es für den Kfz.-Verkehr erlaubt ist, es sei denn, irgendwelche Beschilderungen begrenzen oder verbieten es oder das Womo ist zu lang, um in den entsprechend markierten Parkraum `reinzupassen, dann ist natürlich die Größe der Parkbuchten oder markierten Parkflächen maßgeblich, für die Parkberechtigung ! Aber in normalen Parkflächen (ohne eingezeichnete -markierte- Parkflächen !) darf jedes Womo parken, solange es will, wenn es denn ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist ! Ich hoffe, daß mein Beitrag etwas hilfreich war ! Gruß, joeleo .
Hallo Joelo,
ich habe auf YT noch was gefunden, das passt ganz gut, bis auf die hoechstgeschwindigkeit auf landstr, aber das beim parken stimmt wohl alles:
w