Camper aus den USA
Ich war jetzt einige Zeit in den USA und habe mir dort auch mal ein paar Camper angesehen.
DER HIER
Würde mir gefallen, lediglich in einer anderen Ausstattung.
Wie verhält es sich mit der Zulassung in D.
Er hat eine komplett andere Anhängevorrichtung, zwar auch mit Kugel, aber mit einer Spannkupplung.
Das Gespann läuft selbst bei 80 MPH wie auf Schienen.
Was muss alles umgerüstet bzw. umgebaut werden an Gas und Elektro oder habe ich eine Chance den Camper so zugelassen zu bekommen, die AHK wäre kein Thema den Adapter gibts dazu.
Es gibt die Camper auch noch mit elektrisch unterstützter Auflaufbremse, ist so was in D zulassungsfähig?
Zugfahrzeug wäre ein Ford Excursion V10, also sollte es da keine Probleme geben.
Daten so wie ich ihn will (winterfest)
Länge: 11m (Aufbau) mit Deichsel ca. 13m
Breite: 2,41m
Höhe: 3,49m
Leergewicht: 2690kg
Zuladung: 750kg + 1000kg Wasserbett (nur im Stand zugelassen)
Ausstattung:
Warmwasserfussbodenheizung (Gas)
50l Gastank am Unterboden
200l Abwasser
200l Frischwasser
Eingebautes Gas Stromaggregat (230V)
Solaranlage mit 800WP
Batterien
Powermover Dual
elektrisch ausfahrende Erker
Hydraulische Stützen mit autom. Ausrichtung
60" LED TV mit 5.1 Anlage und Sat
Hauptbett WASSERBETT 🙂 mit Gasheizung, optional Umbaubar
Badewanne mit Whirlpool
Aussenküche versenkbar
Insgesamt 10 Schlafplätze
Klimaanlage
Natürlich andere Farben und Stoffe
Kosten soll er als Individualanfertigung ca. 30.000 EUR (ab Werk + Steuer)
Zzgl. nochmals ca. 4.000 für ein Vorzelt
38 Antworten
Hallo martindeoo1,
und genau wegen deiner Fragen und Probleme
habe ich Dir die Fa. Müller in Weiterstadt empfolen.
Du solltest ja keinen kaufen, aber wenn die diese
Wohnwagen hier in Deutschland verkaufen, dann
wissen die auch was umgebaut werden muß.
Ich weiß z.B., dass die Fa. Sk-Caravaning in Polch
diese Popup-Wohnwagen von Fleetwood für
die deutsche Zulassung umgebaut hat.
Und da mußte die kpl. Achse mit der gesamten
Bremsanlage getauscht werden.
Lt. der Firma gibt es in Deutschland keine
Zulassung für die elektrischen Bremsen.
Gruss Volker
Wenn nur der Führerschein C1E vorhanden ist dann sollte man auch auf die zGM des Anhängers achten. Diese darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Und falls eine LKW-Zulassung erfolgt dann unterliegt man auch dem Sonntagsfahrverbot.
Sollte das Fahrzeug einem Unternehmen gehören, dann ist bei mehr als 3,5 t ein Fahrtenschreiber nötig und es sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.
Es ist alles nicht so einfach wie es scheint. Ich habe das Thema schon vor Jahren mit einem 5th-Wheeler durch gespielt.
Wenn man so was will dann darf das Fahrzeug nur ein PKW mit zGM < 3,5 t sein, ansonsten hat man zu viele Einschränkungen.
Ähhhhmmm C1E enthält doch den führerschein BE, also zugfahrzeug bis 3,5t mit anhänger. Und hier gibt es keinerlei beschränkungen, außer die der Stvo, und laut dieser darf der wohnwagen maximal das 1,5 fache des zugfahrzeugs haben
Also darf er auch mit einem fahrzeug welches ein Leergewicht von 2t hat, seinen 3,5t anhänger ziehen. Mit entsprechender bremsvorrichtung sogar 5,25t.
Sollte es der alte 3er sein, so sollte er nur darauf achten, das der Achsabstand weniger als 1m beträgt, alternativ kann er auch umschreiben lassen, dann sollte das auch egal sein...
Wenn man über 3,5t kommt gibt es auch keine unüberwindbare einschränkungen. z.b. mit einer PKW zulassung für das Zugfahrzeug sind die einschränkungen sehr viel geringer... Hier zählen LKW verbotsschilder z.b. nicht.
Ein Sonntagsfahrverbot gilt für Wohnwagen, Wohnmobile und Gespanne aus solchen nicht, solange sie zum privaten Zweck eingesetzt werden.
Ebenso gilt kein Sonntagsfahrverbot für LKW über 3,5to wenn privat genutzt (gilt auch für 40Tonner, habe ich selbst ausprobiert).
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Weil ich es selbst gemacht habe. Musste ein grösseres, leichtes Objekt abholen für ein Kollegen und habe dazu einen Plane/Spriegel genommen der im normalen Speditionsdienst als 40t benutzt wird, FS dazu habe ich ja.
Wurde auch sogar in FFM von der BAG angehalten und konnte glaubhaft belegen dass ich als Privatmann unterwegs bin und durfte dann weiter fahren. Die anderen "Schwarzfahrer" mussten stehen bleiben. War übrigens ein Feiertag und kein Sonntag.
Vorher bekam ich von der Polizei in Flensburg (Start) die gleiche Auskunft. Es hätte noch nicht mal einen Fahrtenschreiber und Ruhezeiten gebraucht, aber da LKW fahren für ungeübte ziemlich anstrengend ist macht man halt freiwillig Pause wenn man denn einen Rastplatz findet auf dem noch Platz ist.
Zitat:
Original geschrieben von stero111
In der StVO steht das aber anders. Woher hast du das? Insbesondere was den 40Tonner angeht?!
Hallo,
will hier kein Besserwisser sein... aber mit LKW gilt Sonntagsfahrverbot, auch privatgenutzt.
Mein Bruder hat mit einem Toyota-Hilux (LKW-Zulassung) und Autotransportanhänger
am Sonntag, für privat ein Auto geholt, dass hat ihn 400€ und zwei Punkte gekostet .
Gruss Volker
Es ist in der tat so, das laut stvo, nicht zwischen dem zweck der Fahrt unterschieden wird (Privat und Gewerblich) Allerdings gibt es hier eine "Duldung" welche hauptsächlich wohnwägen und übliche Privatfahrzeuge betrifft. Diese duldung ist meines wissens nicht rechtsverbindlich und auch nicht in jedem bundesland. Wie es im Ausland aussieht (speziell die Richung Süden sind ja oft anderer Meinung) weiß ich nicht. Ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen. Dafür sind entsprechende Reiseländer einfach zu teuer, wenn es darum geht bei touristen zu kassieren...
Ich jedenfalls habe schon von mehreren fällen gehört, wo betroffene glück gehabt haben, aber auch genau so viele pech gehabt haben...
Das ist ein weiterer Grund für die PKW Zulassung....
Bei dem 5th wheeler (Minisattel bis 7,5t) Soll das Sonntagsfahrverbot im übrigen nicht greifen, da es nicht als gespann betrachtet wird, sondern als ein LKW bis 7,5t. Allerdings beruht sich diese info nicht auf der Stvo, sondern von diversen anbietern solcher Minisattel, welche auch Gewerblich am Sonntag etc. genutzt werden dürfen.
Das Gesetz ist eben nicht einfach, und auch nicht logich/sinnvoll, dennoch ist es halt "Gesetz"... Und speziell bei dingen die ich vor ort im zweifelsfall nicht einfach abstellen kann, wäre ich vorsichtig. Wenn die beamten sagen, das man stehen bleibt hat man pech gehabt. Wenn man "nur" wegen zu schnellem fahren angehalten wird, kann man einfach weiterfahren, und langsamer fahren...
Also meine Informationen habe ich direkt von der Polizei, hatte dort angefragt.
Im übrigen gelten in der Schweiz ähnliche Bestimmungen und in I und F kann man einen Antrag stellen auf Ausnahmegenehmigung, kostet nur ein paar Euros Bearbeitungsgebühr.
WoWa-Gespanne brauchen diesen Antrag nicht.
Ich bin bisher weder damit noch mit 130kmh-WoWa-fahrens mit PKW über 2,8t in F bestraft worden. Zwar wurde ich kontrolliert, aber niemand hat dann etwas negatives gesagt.
Bei der 130kmh Sache meinte der Verkehrspolizist nur: Ich kann es tun wenn ich es mich traue 🙂