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Camper aus den USA

Themenstarteram 25. November 2011 um 6:28

Ich war jetzt einige Zeit in den USA und habe mir dort auch mal ein paar Camper angesehen.

 

DER HIER

Würde mir gefallen, lediglich in einer anderen Ausstattung.

 

Wie verhält es sich mit der Zulassung in D.

Er hat eine komplett andere Anhängevorrichtung, zwar auch mit Kugel, aber mit einer Spannkupplung.

Das Gespann läuft selbst bei 80 MPH wie auf Schienen.

 

Was muss alles umgerüstet bzw. umgebaut werden an Gas und Elektro oder habe ich eine Chance den Camper so zugelassen zu bekommen, die AHK wäre kein Thema den Adapter gibts dazu.

 

Es gibt die Camper auch noch mit elektrisch unterstützter Auflaufbremse, ist so was in D zulassungsfähig?

Zugfahrzeug wäre ein Ford Excursion V10, also sollte es da keine Probleme geben.

 

Daten so wie ich ihn will (winterfest)

Länge: 11m (Aufbau) mit Deichsel ca. 13m

Breite: 2,41m

Höhe: 3,49m

Leergewicht: 2690kg

Zuladung: 750kg + 1000kg Wasserbett (nur im Stand zugelassen)

Ausstattung:

Warmwasserfussbodenheizung (Gas)

50l Gastank am Unterboden

200l Abwasser

200l Frischwasser

Eingebautes Gas Stromaggregat (230V)

Solaranlage mit 800WP

Batterien

Powermover Dual

elektrisch ausfahrende Erker

Hydraulische Stützen mit autom. Ausrichtung

60" LED TV mit 5.1 Anlage und Sat

Hauptbett WASSERBETT :) mit Gasheizung, optional Umbaubar

Badewanne mit Whirlpool

Aussenküche versenkbar

Insgesamt 10 Schlafplätze

Klimaanlage

Natürlich andere Farben und Stoffe

 

Kosten soll er als Individualanfertigung ca. 30.000 EUR (ab Werk + Steuer)

Zzgl. nochmals ca. 4.000 für ein Vorzelt

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38 Antworten

die haben i.d.R. eine Weight distribution hitch, in Deutschland soweit ich weiss nicht zulassungsfähig. Kann man aber auf deutsche Kugel umrusten. Leider leidet das Fahrverhalten etwas wenn die weg ist. Der Excursuon verkraftet sowohl Anhägelast wie auch Stützlast problemlos, jeoch würde ich dringend zu zusätzlichen Luftbälgen an der Hinterachse Raten, ca 400 kg Stutzlast sind schon heftig.

Und dann ist da noch das Thema Bremse: ich nehme an e-Bremse?!? Mus auf Luft oder Auflauf umgerüstet werden...

Problematisc könte es werden eine passede Kugel für diese Stützlast mit Zulassung zu finden. Und wens ein V10 ist berite dich mal auf absolut hemmungslose Trinksitten vor.... selbst der Diesel

Müllers World of Motorhomes in Weiterstadt hat schon mehrere davon umgebaut

Themenstarteram 25. November 2011 um 11:20

Der Excursion hat Stützlast 250, Anhängelast 3900kg, sollte also reichen :)

Der Verbrauch macht mir keine Sorgen, die 30-40l Super/100km verkrafte ich noch gerade so :D, zumal mein derzeitiger Avensis mit dem "kleinen" WoWa schon 15 Liter Diesel frisst und gerade so die 95 schafft.

 

Meine Befürchtung ist nur dass ich da nachher einen WoWa stehen habe den ich nicht zugelassen bekomme weil wieder irgendein kleines Detail nicht passt.

 

Laut Hersteller hat der WoWa eine mechanische Auflaufeinrichtung (man sieht auch die Stangen und Seile) welche elektrisch unterstützt werden kann (4900USD Aufpreis) und bei dem Gewicht auf jeden Fall empfohlen wird, zumal dann ein ABS/ESP integriert ist.

Ist es wirklich so dass dieses Sicherheitsfeature in D verboten ist obwohl das Gespann dann sicherer wäre?

Was ist eine wight distribution hitch? Die Übersetzung hilft mir auch nicht weiter.

 

Wieso sind E-Bremsen nicht erlaubt? Die sind doch sicherer als Luftdruckbremsen und zuverlässiger, wobei eine Luftdruckanlage ja nicht so schwierig nachzurüsten ist beim Zugfahrzeug, kostet um die 800EUR die Teile, zumal mal eine eingebaut war so wie die Halterungen aussehen.

 

Ebenso macht mir die Sache mit dem Gastank Sorgen. Der ist fest montiert incl. Regler und Heizung (für den Tank und den Regler) es ist wohl ein 35mbar System und die Teile haben auch ein GS-Zeichen, zumindest die ALDE-Heizung und die Truma-Badheizung im Innenraum.

Muss der Strom-Generator auch extra abgenommen bzw. geprüft werden? Dieser darf auch während der Fahrt betrieben werden laut Hersteller.

eine Wight distribution hitch ist eine Einrichtung die die Stützlast sozusagen auf Hänger und Zugahrzeug verteilt

http://auto.howstuffworks.com/.../...g-weight-distribution-systems.htm

http://www.google.de/search?...

Aufhaufbremse ist ok i DE, eBremsen sind in DE einfach nicht vorgesehen... man liest immer wieder von Systemen mit Zulassung in DE, aber i.d.R. müssen dafür die Achsen getauscht werden (in UK z.B. ist das anders)

Gesehen hab ich das allerdings nur bei Aufliegern. Aber egal, bis 3,5 T ist Auflaufbremse kein Problem in DE

Was das gas angeht... wenn der Tüv den festen Tank nicht akzeptiert... raus damit und Flaschen rein.

Hier http://www.mwom.biz/ sind bereits mehrere Wohnwagen dieser Art umgerüstet worden, bei allen wurde die Kupplung gegen eine von Westfalia ausgetauscht.

Wenn du hinten noch einen meter abschneidest, würden die chancen von Unmöglich wenigstens auf denkbar steigen. Denn bei 12m gesamtlänge ist schluß. Wenn der Anhänger die 12m haben sollte, so darf das zugfahrzeug nur knapp 6m länge haben, denn für gespanne gilt die gesamtlänge von maximal 18m (LKW gespanne bis 18,75m)

Bremsen sind immer ein sehr heikles thema. Die amerikanichen elektrichen systeme werden wohl nicht erlaubt sein, es soll aber inzwischen europäiche Elektriche Systeme geben, welche erlaubt sind. Zugfahrzeug müsste natürlich acuh umgerüstet werden... Solltest du auf Auflaufbremse umrüsten, so wäre bei 3,5t schluß, Achsen könnten eventuell auch neu müssen...

Da wäre dann ein Sattelauflieger wohl eher geeignet. Zumindest was die Gesamtlänge betrifft.

Beim Auflieger hat man aber ein ähnkiches Problem. Vom Königszapfen bis zum ende dürfen es maximal 12m sein. und Bei dem Ford den er hat wirds sowieso schwierig mit auflieger....

was die Länge angeht wenn bei der Angabe der Anhängerläne die Länge über alle gemeint ist, also mit deichsel. Wens nur der Aufbau ist isses drüber, aber noch innerhalb der 18,75, also gute Chance für eine Ausnahmegenehmigng... der Excursion habe ich mit 6,2m angenommen

am 26. November 2011 um 9:27

Er hat doch geschrieben, das der Aufbau 11m ist, und gesamt etwa 13m. Er kann jetzt hingehen, und die Deichsel kürzer machen, das er unter die 12m kommt, aber er muss ja auch noch lenken können.... Und die 18,75m gelten nur für LKW Gespanne, nicht für wohnwagen gespanne. Das zugfahrzeug ist laut wikipedie etwa 5,8m lang, mit anhängerkupplung also 5,9m. Plus die maximal erlaubten 12m anhänger macht 17,9m. Er muss also nur darauf achten, das der wohnwagen nicht zu lang ist, dann passt es.

Und Sondergenehmigung? Gilt die dann für immer? oder vor jeder fahrt? für bestimmte strecken? Und diesen antrag für jedes land wo er durchfährt? Ob er überhaupt eine Sondergenehmigung bekommt?

12m sind halt maximum, das ist so schon in Europa sehr Extrem, man bedenke nur mal was das Heck macht, wenn er um eine Kurve an einer Engen Ampel fährt, das Rasiert so schon fast alles ab....

Ich hatte einen F350 mit Bootsanhänger, 18,55m Gesammtlänge. Das Strassenverkehrsamz hat eine Generelle Ausnahle erteilt ohne Einschränkung mit der Massgabe "nur dort zu fahren wo ich niemenden behindere" Die wurde jährlich Verlängert. Der PU war als PKW zugelassen

Und ausland? Wie sieht es hier aus? kann mir nicht vorstellen, das das stva darüber entscheinden darf. Oder muss man mit einem wohnwagen nicht ins ausland?

Aber ist in diesem fall ja eh unerheblich, die 12m stehen immer noch, und bei 12m kommt er nicht über 18m.

Themenstarteram 27. November 2011 um 8:33

Ich lebe ja im "Ausland" (CH), jedoch habe ich dort absolut keine Chance den WoWa zugelassen zu bekommen, deshalb soll dies ja in D geschehen. Ist er dort zugelassen kann ich gm. EU Recht in allein EU Ländern als Tourist unterwegs sein.

 

Als Alternative für solche Probleme bietet sich wohl Grossbritanien an, dort wird wohl alles zugelassen was Räder hat, viele F250 und F350 hier in der CH sind in GB zugelassen weil die Schweiz dort keine Möglichkeiten bietet.

 

Ich werde mich mal informieren wie es dazu aussieht.

 

Es gibt in D eine elektrische Bermsunterstützung von Alko, die wird einfach an die Seile geschraubt, kommt aber an das "richtige" US-System mit ABS und Schleuderschutz absolut nicht heran da dieses direkt an den Bremsen sitzt und aktiv arbeitet.

 

Ich dachte bei den LKW wären jetzt sogar die GigaLiner zulassungsfähig mit über 25m.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ich lebe ja im "Ausland" (CH), jedoch habe ich dort absolut keine Chance den WoWa zugelassen zu bekommen, deshalb soll dies ja in D geschehen. Ist er dort zugelassen kann ich gm. EU Recht in allein EU Ländern als Tourist unterwegs sein.

....

Hallo,

meines Wissens ist es so: Zulassung nur dort möglich, wo Du Deinen Wohnsitz hast. Außer es lässt eine in D lebende Person auf seinen Namen Dein Fahrzeug zu.

Außnahmegenehmigungen gelten immer nur in dem Land (oder Bundesland), wo sie ausgestellt werden. Im Ausland gelten für Gespanne teilweise andere Vorschriften. Z.B. darf man mit der 100er-Ausnahmegenehmigung in keinem anderen Land die 100 km/h fahren (außer es gelten dort höhere Tempolimits).

Gruß Axel

Ich stelle es mir sehr schwierig vor, mit einem so langen Anhänger abseits der ganz großen Straßen in Europa unterwegs zu sein. Die Dimensionen in USA sind einfach andere. Wegen des enormen Überhangs schwenkt das Heck doch in engen Kurven extrem weit aus. Jede krumme Kleinstadtstraße wird dann zum Abenteuer.

Wenn es wirklich so groß sein muss, dann käme aus meiner Sicht nur ein Fifth Wheeler auf einem F 350, Dodge Ram,  o. ä. in Frage. Wenn es um Zulassung in CH geht: Tischer baut auch Auflieger.

Der Gastank wird in der EU nicht zugelassen sein, das ist aber eines der kleinere Probleme.

 

Was die Zulassung angeht:

Ich darf mit meinem an meinem Wohnort zugelassenen Fahrzeug überall in Europa fahren. Ich darf mein Fahrzeug aber nicht im Ausland zulassen, wenn ich dort nicht den Hauptwohnsitz habe und es in Deutschland regelmäßig nutze.

 

Gruß, bb

 

 

Gigaliner sind nur probeweise unterwegs, und das in DE (nicht mal überall hier) Aber auch für Gigaliner gelten die Regeln, einzelne Fahrzeuge dürfen maximal 12m lang sein. (Auflieger ~13,6m aber maximal 12m vomkönigszapfen zum heck) Und wie schon geschrieben gibt es unterschiede zwischen LKW gespannen und pkw gespannen. In England ist wohl vieles einfacher zuzulassen. War dieses jahr erst da mit meinem wohnwagen, speziell von der höhe gibt es da deutlich größere freiheiten. Etwa einen meter mehr. Aber auch das hilft dir nicht weiter, sollte dein Anhänger über 12m sein, darfst du einfach so ohne weiteres nicht damit unterwegs sein. Sondergenhemigungen sind eventuell möglich, für einen Wohnwagen mit dem man im Urlaub fährt, und das auch in andere Länder halte ich das allerdings für völlig sinnfrei.

Wie schon erwähnt wirst du selbst mit nem 12m Anhänger schon richtig spaß bekommen, wenns mal ein klein wenig enger wird. Du hast einfach ~5m von Achsmitte bis zum heck, das ist einfach wahnsinn, wie das ding ausschwenkt. Und mit deinem Fahrzeug was einen Wendekreis von ~18m hat kannst du auch nicht ausholen oder sonst die wendigkeit verbessern...

Klar solch ein Gerät ist sicher richtig geil, und auf der Autobahn machts auch spaß, wenn das Geld reine nebensächlichkeit ist. Aber ich kenne jetzt so keine campingplätze, welche eine autobahnanbindung haben... Zumal man da ja nicht hin will. Speziell im Süden, wirds schonmal knapp

Ich würde einfach mal schauen in wie weit man die Deichsel kürzen kann, oder ob es das Fahrzeug auch mit 10m Aufbau gibt.

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