Caddy Maxi 2k 1.6 TDI, BMT: Auto mit 16 Zoll Rädern verkauft, aber in Fahrzeugschein steht 15 Zoll
Hi,
auf meinem Caddy waren vom Händler 205/55 R16 94H Sommerreifen auf Stahlfelgen montiert. Da ich neue Reifen brauche, hab ich nun bemerkt, dass laut Zulassung 195/65 R15 91T montiert sein müssten. In verschiedenen Foren lese ich aber auch, dass eher die erst genannte Bereifung beim Caddy üblich ist. Kann es sein, das die Zulassungsangaben falsch sind? Kann man das irgendwo online prüfen? Hat jmd vielleicht auch nen Caddy Maxi mit der gleichen Angabe im Fahrzeugschein, der mir Auskunft geben kann?
Danke
24 Antworten
Hiho
betreff Vmax : solange der Hobel nicht die Geschwindigkeit erreicht für die der Reifen ausgelegt ist ..darf auch ein z.b. V Reifen gefahren werden z.b. mit LI 91 weil bis 210 km/h hält der den Li ..danach sind Abschläge abzurechen
V max fahrzeug 210km/h
z.b. 195/60/16 als H mit Li 91 zulässig
205/55/16 V LI91 auch Zulässig weil bis 210 KM/h hat der reifen LI91 ....von 210-240km/h müssen Abschläge abgezogen werden
z.b. V max Fahrzeug 235 KM/h
Winterreifen 195/60/15 als H mit LI91 ist zulässig weil bis 210km/h hat der den LI von 91 ( Aufkleber am Amaturnbrett reicht oder MFA Anzeige ))
Sommerreifen 205/55/16 LI 91 als V Reifen = Nicht Zulässig weil der V reifen bei Vmax nur noch 91% Tragfähigkeit hat
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
@Kaleweiss2..echt ??? du liegst 20 Kg drüber mit dem was der Reifen kann (li 91 geht nur bis 615kg ) du bräuchtest aber min Li92 (630kg) Radlast
Vw Stand der Technik ???
Gruss Dirk
Zitat:
@Kaleweiss2..echt ??? du liegst 20 Kg drüber mit dem was der Reifen kann (li 91 geht nur bis 615kg ) du bräuchtest aber min Li92 (630kg) Radlast .
Ja,ist so.
VW hat die ersten paar hundert Ecofuel mit 91 Reifen ausgeliefert,obwohl in den Papieren 95 gefordert ist.
Neue Reifen waren wohl zu teuer und es gab eine Freigabe auf 91 trotz 1250 kg auf der HA.
Zitat:
@fuzzy02 schrieb am 6. Juni 2016 um 20:51:12 Uhr:
also der Reifenindex muß die zulässige Achslast mit 2 Reifen tragen können. Also auch der 205/55R16 ist mit 91 zulässig wenn der 195/65R15 mit 91 eingetragen ist und die Last tragen kann.sh beschreibung oben steht im ADAC
So ist es,
zumal der Caddy vom TE
eine max. /höchste Achslast (HA) von 1230 kg und eine Vmax (bbH) von 168 km/h hat. 🙂
Eine Berichtigung ("Eintragung"😉 der Papiere , sowie "TÜV"-Abnahme sind nicht erforderlich 🙂🙂
Hier nochmals der Link zum GTÜ, der alles umfassend beschreibt:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
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Zitat:
@touaresch schrieb am 7. Juni 2016 um 11:27:28 Uhr:
Eine Berichtigung ("Eintragung"😉 der Papiere , sowie "TÜV"-Abnahme sind nicht erforderlich 🙂🙂
Dann mal viel Spaß beim nächsten TÜV-Termin, wenn der sich die 205-er anguckt und anstelle der eingetragen 94 eine 91 auf dem Reifen entdeckt. Die Diskussion um die Plakettenzuteilung möchte ich (nicht) erleben.
Unabhängig davon was technisch möglich ist, gilt in meinen Augen immer noch die Eintragung im Fahrzeugschein, -brief, CoC-Papier oder die Freigabebescheinigung des Herstellers. Auf etwas anderes würde ICH mich NICHT einlassen. Wer es anders haben möchte, sollte den Weg zur Prüfstelle suchen und es dort abklären.
Zitat:
@PIPD black schrieb am 7. Juni 2016 um 14:38:34 Uhr:
Zitat:
@touaresch schrieb am 7. Juni 2016 um 11:27:28 Uhr:
Eine Berichtigung ("Eintragung"😉 der Papiere , sowie "TÜV"-Abnahme sind nicht erforderlich 🙂🙂Wer es anders haben möchte, sollte den Weg zur Prüfstelle suchen und es dort abklären.
Der GTÜ ist doch eine amtlich anerkannte "Prüfstelle" 😛
Und? Was sollen die nun machen?
In ihrem Papier stehen die technischen Möglichkeiten/Grundlagen, völlig unabhängig zu den Eintragungen in den Dokumenten.
Daher nochmal.....schau in die Papiere....das Schwarze ist die Schrift!😉😎
Da steht bei hinter "205 55 16" eine "94" und nicht "91" oder sonstwas.
Größer dürfen die Zahlen immer werden.......aber niemals den EINGETRAGENEN Wert unterschreiten! Eintragung schlägt Theorie!
Wenn du es anders haben möchtest, MÜSSEN die Werte in den Papieren angepaßt werden.
Kauf dir nen Satz Reifen nach Wahl, nehm das Dokument mit und bitte um Abnahme.
Bevor ich dafür (unnütz) Kohle ausgeben würde, würde ich mich erst bei betreffender Stelle informieren. U. U. ist der Satz Reifen mit "94" günstiger als der "91"-er zzgl. Eintragung.😉
Einfach so drauf los kaufen und rumfahren, würde ich wegen ein paar entsprechender Aussagen im Internet dazu noch lange nicht.😛
Zitat:
@PIPD black schrieb am 7. Juni 2016 um 15:41:22 Uhr:
Und? Was sollen die nun machen?
In ihrem Papier stehen die technischen Möglichkeiten/Grundlagen, völlig unabhängig zu den Eintragungen in den Dokumenten.Daher nochmal.....schau in die Papiere....das Schwarze ist die Schrift!😉😎
Da steht bei hinter "205 55 16" eine "94" und nicht "91" oder sonstwas.
Größer dürfen die Zahlen immer werden.......aber niemals den EINGETRAGENEN Wert unterschreiten! Eintragung schlägt Theorie!
Auch im GTÜ-Link ist das schwarze die Schrift 😛
Und dann hierzu noch schwarz auf weiß die gesetzlichen Grundlagen:
"EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.3.1 und 3.3.1.1
Die maximale Tragfähigkeit jedes Reifens, der an einem Fahrzeug montiert wird, muss im Fall eines
Fahrzeuges, an dem Reifen des gleichen Typs in Einzelanordnung montiert sind, für die Achse
mit der höchsten Belastung mindestens der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen
Achslast (Ziffer 16 Fahrzeugschein alt, Ziffer 7.1 – 7.3 Zulassungsbescheinung Teil 1 neu) entsprechen
und
• EU-Richtlinie 92/23/EWG Anhang IV Nr. 3.4.1
jeder Reifen, mit dem ein Fahrzeug ausgerüstet ist, muss ein Geschwindigkeitskategorie-Symbol
aufweisen, das der vom Fahrzeughersteller angegebenen bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges (Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu)
oder der jeweiligen Belastungs-/ Geschwindigkeitskombination entspricht.
Die Umsetzung der Richtlinie 92/23/EWG vom 31.03.1992 in nationales Recht in Deutschland
erfolgte bereits mit der 26. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 12.08.1997 (BGBL I S. 2051)!
• Das bedeutet zusammengefasst, dass Bereifungen an Kraftfahrzeugen, die den o.g. Punkten
entsprechen genauso zulässig sind, wie die durch den Automobilhersteller freigegebenen
Bereifungen (Eintragungen im Fahrzeugschein oder den COC-Papieren) – auch wenn
sie sich von diesen unterscheiden – und es bedarf keiner Änderung/Ergänzung der Fahrzeugpapiere
dazu! "
Quelle: BRV
Hiho
wenn in der COC oder Schein oder was auch immer nen 94 LI drinne steht ..aber ein 91 LI ausreichend ist Darf ohne irgend welche Konsequenzen der 91 LI gefahren werden .( solange der LI91 min der Hälfte der zulässigen max Achlast entspricht ...)..und mann muss mit dem LI 91 Reifen auch nix nada Null Nothingham vom TÜV Dekra oder sonstwem bestätigen lassen
Bei meinem Touran stehen bei den 16 Zöllern auch nen LI von 94 dabei ..komischerweise haben meine Sommereifen (18 Zoll) nur nen LI von 92 ..theoretisch könnte ich auch nen LI von 89 fahre da der immer noch ausreichen ist ( 1160 kg max Voderachslast ) .. und da meine 18er per Einzelabnahme abgenommen wurden ..kann mann davon ausgehen das da der TÜV Prüfer gerne etwas genauer schaut .....
Beim Caddy meine Frau ..das gleiche (16er haben nen LI von 94 in der COC stehen ..) draufgezogen sind aber 18er mit LI92 ..( auch per Einzelabnahme )
VW trägt meist das an LI ein was der "zur Zeit des Bauzeitraumes" der Reifenlieferant greifbar hat bzw wo VW den meisten Profit mit macht ..z.b. 5 Milionen Sätze in 205/55/16 LI94 sind günstiger als 2 Millionen Sätze in LI 94 und 3 Millionen Sätze in li 91
Gruss Dirk
Also, der TÜV sagt final:
...laut Reifenauskunft ist ein Mindestlastindex von 91S nötig. Das heißt sie können die 205/55 R16 91V montieren. Einer Eintragung bedarf es deswegen nicht....
Danke an alle!