Caddy 2014 - Koppelstangen Garantiefall

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo zusammen, bin zwar nur seltener Mitleser, brauche aber mal eure Hilfe:
Bei meinem Caddy ist innerhalb der Garantie eine Koppelstange kaputt gegangen. Das wurde auch als Garantiefall anerkannt. Die Werkstatt (Vertragshändler) sagte mir, dass Koppelstangen generell nur paarweise getauscht werden. Die VW-Garantie schickte mir ein Schreiben, dass Betrag X übernommen wurde. Damit war für mich der Fall erledigt. Nun bekomme ich eine Rechnung von der VW-Werkstatt mit Hinweis, dass nur eine Koppelstange von der Garantie übernommen wurde, ich die Kosten für die andere selbst zu tragen hätte.
Hat jemand von euch schon solch einen kuriosen Fall gehabt?

15 Antworten

Ich habe gerade nachgefragt: Mein 🙂 tauscht immer nur die betroffene aus( Für Rückfragen gebe ich Dir gern p.M. die Kontaktdaten).
Aber selbst wenn paarweise, hätte Dich meines Wissens Deine Werkstatt auf die zu tragenden Selbstkosten hinweisen müssen.
Mein Tipp: Such Dir eine anständige Vertragswerkstatt, mit diesem Verhalten machen die einen unseriösen Eindruck auf mich.

MWn wird bei Garantiearbeiten tatsächlich nur das betroffene defekte Teil ausgetauscht. Egal ob man normalerweise paarweise tauscht. Wenn der 🙂 am anderen Teil allerdings auch schon entsprechende Schäden erkennen kann, dann wird auch das getauscht. Ist leider so, egal ob Reifen, Stoßdämpfer, Lampen......

Ja das ist auch okay, wenn Schäden zu erkennen sind. In der Werkstattanweisung des freundlichen hier steht eben, dass paarweise getauscht werden MUSS. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich das nicht bezahlen werde, wenn das trotz der nur hälftigen Garantieübernahme getauscht werden muss. Das ist doch Wegelagerei... ist das im Nachhinein so überhaupt rechtens? Dem Garantiebescheid kann ich nur die Summe X entnehmen, nicht jedoch, wofür diese ist.

Wenn Schäden erkennbar gewesen wären, hätte VW auch die Kosten für die 2. Koppelstange übernommen. Dass du im Nachhinein eine Rechnung bekommst, ohne darüber aufgeklärt worden zu sein, ist nicht OK. Was soll der Spaß denn kosten? Lohnt der Aufriss dafür? Was stand im Auftrag, den du unterschrieben hast? Was war vereinbart?

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Es geht um 90 Euro. Vereinbart war eine Inspektion und zusätzlich die Reparatur des Garantiefalls. Was da nun genau im Auftrag stand, weiß ich auch nicht mehr, ist schon fast ein Jahr her. SChlussendlich hieß es beim Gespräch "kann sein, dass da noch was kommt" - "das sehe ich nicht so. Warum soll ich den Austausch eines nicht defekten Teils bezahlen, nur weil in der Werkstattanweisung steht, dass paarweise getauscht werden MUSS." "anders können wir den Schaden nicht beheben. Warten Sie doch erst mal ab."

Dann guck doch auf den Auftrag. Den bekommt man ja ausgehändigt und legt ihn mit der Rechnung ab.

Zitat:

@f_fl schrieb am 23. Mai 2019 um 18:03:27 Uhr:


Was da nun genau im Auftrag stand, weiß ich auch nicht mehr, ist schon fast ein Jahr her.

entschuldige die dumme Frage, aber weshalb wartest Du fast ein Jahr damit, dich über eine Rechnung zu wundern und nach zu fragen? Das macht man doch normalerweise sofort.

Grundsätzlich gilt: Was nicht beauftragt wurde, muss nicht bezahlt werden.

Jede zusätzliche oder nicht vorher vereinbarte Reparatur soll korrekterweise vorher beim Auftraggeber hinterfragt werden, das sollte man aber immer bei Beauftragung nochml dazusagen und/oder im Auftrag vermerken lassen.

Das Problem ist nun, dass Du damit zu lange gewartet hast.

Wenn die zusätzlichen Reparaturen bezahlt wurden, hast Du Dich nachträglich damit einverstanden erklärt und somit wird hier nicht mehr viel zu machen sein.

Die Rechnung kam im April, ich hatte daraufhin regen E-Mail-Kontakt mit einem Mitarbeiter, dann plötzlich keine Rückmeldung mehr und nun heute eine Mahnung bekommen mit der Aufforderung, ich möge bitte den Differenzbetrag bezahlen (welchen ich im Glauben, dass er bereits von der Garantie beglichen wurde, abgezogen hatte - denn auf deren Schreiben ist nur eine Summe aufgeführt, nicht jedoch die entsprechende Position). Insofern ist kein Jahr vergangen, sondern es ist brandaktuell. Und nachträglich anerkannt durch Bezahlung ist es ja dann wohl auch nicht. Bei der Beauftragung habe ich das bereits mündlich angekündigt. Hätte ich wohl besser schriftlich aufnehmen lassen sollen.

Dann wende dich mal an den Serviceberater im AH. Der ist genau der richtige Ansprechpartner für solche Probleme.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 23. Mai 2019 um 18:50:09 Uhr:


Dann wende dich mal an den Serviceberater im AH. Der ist genau der richtige Ansprechpartner für solche Probleme.

Genau der meldet sich ja nicht mehr...

Fahr hin!

Irgendwas mußt du ja machen. Die Mahnung liegt vor. Das (über)nächste ist der Mahnbescheid, der dir ins Haus flattert. Spätestens dann mußt du was unternehmen. Ich würde da auch persönlich aufschlagen.

Zitat:

@f_fl schrieb am 23. Mai 2019 um 19:07:48 Uhr:



Zitat:

@PIPD black schrieb am 23. Mai 2019 um 18:50:09 Uhr:


Dann wende dich mal an den Serviceberater im AH. Der ist genau der richtige Ansprechpartner für solche Probleme.

Genau der meldet sich ja nicht mehr...

Wozu soll er sich auch melden..... Er hat seinen Teil getan (wenn auch evtl. nicht ganz korrekt) und das AH wartet nun auf deine Bezahlung.....
Du musst wie schon geschrieben wurde hin fahren und mit dem Typen sprechen.

Da war der VW Händler wohl zu dämlich das ganze richtig bei der Anschlußgarantie anzufragen und abzurechnen 😉.

Hätte der nämlich zwei Anfragen für je eine Koppelstange gestellt hätte er für beide die Freigabe bekommen und keiner hätte damit ein Problem gehabt.

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