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ca. 100 Meter hinter 30 km/h Schild geblitzt.

Themenstarteram 8. März 2016 um 10:07

Hallo,

ein sehr guter Bekannter ist am Freitag auf einer Autobahn in Brandenburg mit ca. 70 km/h "geblitzt" worden.

Das Messgerät war ca. 100 Meter hinter dem Schild 30 km/h postiert.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist ggfls. ein Einspruch ausgegangen?

 

Danke im Voraus:

Klaus

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Beste Antwort im Thema

also hat er das 50er Schild ja auch schon ignoriert,weil er 70 gefahren ist,...lach!

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Zitat:

@germania47 schrieb am 8. März 2016 um 11:07:08 Uhr:

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist ggfls. ein Einspruch ausgegangen?

Bilder einfach mal zu Bußgelstelle schicken, gibt gleich noch einen Punkt mehr. ;)

PS. Ist er da noch mal vorbei gefahren oder wurden die "Live" gemacht?

Gruß Metalhead

Baustelle nur 1 Fahrstreifen. Ohne Verzögerungsspur für die Ausfahrt machen die max . 30 km/h ja auch Sinn.

Was für eine Ausrede hat denn dein Bekannter wenn er mit 70 km/h seinem Vordermann drauf knallt und mir als Bauarbeiter/ LKW-Fahrer, der sich in der Baustelle auch zu Fuß dort aufhalten darf, die Trümmerteile um die Ohren fliegen ?

Ist doch nett das die erst hinterm 3ten Schild und dann noch 100m hinter diesem geblitzt haben.

Mich hats mal an nem 120er Schild sofort erwischt (paar km/h drüber, hat nen 20er gekostet). Vorher war 100.

Finde das sehr fair. Wo war das genau?

Andy

Klappe halten und zahlen - alles andere endet noch mit einem Aufschlag wegen Vorsatzes, wenn er mit ähnlichen "Argumenten" daherkommt wie Du hier. Sollte es ein Fahrverbot geben, dann kann man sich ggf. überlegen, ob man versuchen will, es mit Hilfe eines Anwalts in eine höhere Geldzahlung umwandeln zu lassen.

Entgegen der Aussage des TE...

Zitat:

ein sehr guter Bekannter ist am Freitag auf einer Autobahn in Brandenburg mit ca. 70 km/h "geblitzt" worden.

...war das keine Autobahn, sondern eine Bundesstraße, theoretisch also auch innerhalb geschlossener Ortschaft?! Unterschied wäre bei 70km/h ein mögliches Fahrverbot, oder auch nicht.

PS: Meine Annahme ist, dass eine BAB immer außerhalb geschlossener Ortschaft ist, bin mir aber nicht wirklich sicher.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 8. März 2016 um 15:22:45 Uhr:

PS: Meine Annahme ist, dass eine BAB immer außerhalb geschlossener Ortschaft ist, bin mir aber nicht wirklich sicher.

es gibt durchaus Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in Berlin

Die Sache ist korrekt, da gibt es nichts zu rütteln. Ein Einspruch wird nix bringen.

Falls ein Fahrverbot droht kann sich da Dein sehr guter Bekannter evtl. mit Hilfe von Euros "freikaufen", Die Kassen sind leer, aber nur wenn er bisher nicht Erscheinung getreten ist und glaubhaft nachweisen kann das er auf den Führerschein angewiesen ist und die Sache eine einmalige Verfehlung war. Kommt dann aber auf einen Richter drauf an. Und der Rechtsanwalt macht das auch nicht umsonst.

Themenstarteram 8. März 2016 um 15:20

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. März 2016 um 16:06:08 Uhr:

Die Sache ist korrekt, da gibt es nichts zu rütteln. Ein Einspruch wird nix bringen.

Falls ein Fahrverbot droht kann sich da Dein sehr guter Bekannter evtl. mit Hilfe von Euros "freikaufen", Die Kassen sind leer, aber nur wenn er bisher nicht Erscheinung getreten ist und glaubhaft nachweisen kann das er auf den Führerschein angewiesen ist und die Sache eine einmaliger Verfehlung war. Kommt dann aber auf einen Richter drauf an. Und der Rechtsanwalt macht das auch nicht umsonst.

Danke für Deinen Beitrag.

Da ich noch nie einen Blitzer so unmittelbar nach einem Tempolimit gesehen habe, wollte ich nur in Erfahrung bringen, ob seitens der Polizei verbindliche Vorgaben bestehen.

Die Empfehlung für Brandenburg lautet 150 Meter. Aber wenn das keine Relevanz hat, kann man halt nur abwarten.

Soll auch keine Entschuldigung sein:

Ich wohne in Berlin im Bereich einer Schule, wo das Limit auf 30 km/h besteht...

Habe hier noch niemals eine Geschwindigkeitskontrolle erlebt.

Aber, m.E. ist das Thema jetzt ausdiskutiert.

Denen, die sachliche Kommentare geschrieben haben, danke ich. :)

am 8. März 2016 um 16:15

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. März 2016 um 16:20:49 Uhr:

 

Soll auch keine Entschuldigung sein:

Ich wohne in Berlin im Bereich einer Schule, wo das Limit auf 30 km/h besteht...

Habe hier noch niemals eine Geschwindigkeitskontrolle erlebt.

Fährst du dort etwa auch mit 70 km/h her?

am 8. März 2016 um 16:27

also ich seh hier irgendwie ausser zahlen und für die Zukunft merken keinen sinnvollen Handlungsbedarf...

am 8. März 2016 um 16:48

Wenn kein Navi im Sichtfeld ist, keine Chance. Die Brandenburger schicken zumindest einen Link zu einem Photo mit.

Ansonsten ist der Kasten dort typisch für Brandenburg. Die versuchen an jeder brauchbaren Stelle Geld einzutreiben (ein weiterer Grund dort nicht mehr zu leben). Prinzipiell schon nachvollziehbar, wenn man dort keine 30 fährt. Absolut lächerliches Limit. Das ändert aber an dessen Pflicht zur Einhaltung nichts.

am 8. März 2016 um 16:51

wenn das 30er-Limit keine echte Daseins-Berechtigung hat, ist es natürlich doppelt ärgerlich.

Aber die 70-50-30 Tempoverringerung war korrekt. Insofern tpischer Fall von "selber dran dumm" ...

Themenstarteram 8. März 2016 um 17:33

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. März 2016 um 17:15:09 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. März 2016 um 16:20:49 Uhr:

 

Soll auch keine Entschuldigung sein:

Ich wohne in Berlin im Bereich einer Schule, wo das Limit auf 30 km/h besteht...

Habe hier noch niemals eine Geschwindigkeitskontrolle erlebt.

Fährst du dort etwa auch mit 70 km/h her?

Nein, auch nicht an der besagten Stelle in Brandenburg.

Den Sinn Deiner Frage vermag ich nicht nachzuvollziehen.

am 8. März 2016 um 17:51

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. März 2016 um 18:33:27 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. März 2016 um 17:15:09 Uhr:

 

Fährst du dort etwa auch mit 70 km/h her?

Nein, auch nicht an der besagten Stelle in Brandenburg.

Den Sinn Deiner Frage vermag ich nicht nachzuvollziehen.

Na ganz einfach:

Wo man sich an Verkehrregeln hält muss der Gesetzgeber nicht einschreiten

 

Zitat:

@cocker schrieb am 8. März 2016 um 17:51:54 Uhr:

wenn das 30er-Limit keine echte Daseins-Berechtigung hat, ist es natürlich doppelt ärgerlich.

Ich denke mal, das 30er Schild hat da schon seine Berechtigung. Man schaue sich mal die Reifenspuren an, welche wohl eindeutig von Baufahrzeugen stammen, die zw. den Warnbaken in den Baustellenbereich hineinführen.

Was ich mir aber nicht vorstellen kann, das die 70; 50; 30 Schilder wirklich kurz hintereinander standen.

Und die 150m Abstand zum 30er Schild halte ich hier für überflüssig, da ja in meheren Stufen reduziert wird. Der Blitzer selbst steht eindeutig in einem Gefahrenbereich. Auch auf seiner Höhe befindet sich eine, in die Baustelle einfahrende, Reifenspur.

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