Busspur
Kennt sich zufällig jemand von euch mit der Regelung für Busspuren bzw. mit den Strafen für das benutzen der gleichen aus?
Ich hatte es letzte Woche ein wenig eilig und bis deshalb an dem Stau auf der Busspur vorbei gefahren.
Am Ende der Busspur stand dann die Rennleitung mit Partywagen, die haben mich aber nicht rausgeholt sondern nur das Kennzeichen notiert. Muss ich jetzt mit Post vom Polizeipräsidenten rechnen und wenn ja dürfen die mir einfach was zuschicken ohne mich sofort nach der Regelwidrigkeit rauszuholen? Die könnten sich ja sonst in ner freien Minute auch einfach mal Nummernschilder ausdenken. Desweiteren war das kleine grüne Männchen allein, somit würde ja Aussage gegen Aussage stehen wenn ich es abstreite.
Danke für die Antworten.
MfG sn.berlin
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
man mags kaum glauben...
ja hat mich auch gewundert... 😁
na jut ich pack mich denn erstmal hin... haun se... nacht und mach(t) nich so viel unsinn...
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
wobei polizisten aufgrund ihrer berufserfahung geschwindigkeitsüberschreitungen auch schätzen dürfen um ein bußgeld zu verhängen (letztens gelesen)
und was steht dann in der anzeige? konkret können sie ja nix sagen. nur der war zu schnell, aber ob das jetzt 80, 100 oder 120 innerorts waren können die doch nicht abschätzen. Da spielen doch auch viele Faktoren wie zB Motordrehzahl mit. sieht doch wesentlich schneller aus wenn einer mit 90 in den 3ten schaltet oder ob er mit 90 im 5ten vorbeituckert
ja wo hast das überhaupt her, dass die mal einfach so sagen können "hey, du bist 24,7685km/h innerorst zu shcnell gefahren. Ich hab´s genau gesehen!" ?
Sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen (OLG Düsseldorf VRS 30 444; 100 km/h innerorts) können mittels Schätzung nachgewiesen werden, insbesondere wenn dies durch erfahrene Polizeibeamte erfolgt (Bundesgerichtshof VRS 38 104). Fundstelle: Geschwindigkeits-Überschreitung im Straßenverkehr, Klaus-Peter Becker, Luchterhand-Verlag.
...in der Praxis kann der Nachweis einer Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit durch alleinige Schätzung wohl nur äußerst selten geführt werden...