Busspur für E-Autos und Carsharingfahrzeuge?

Hallo Zusammen,

ich habe in der aktuellen ADAC Motorwelt gelesen, dass ab Mitte 2015 die Fahrer von E-Autos und Carsharing-Teilnehmer Busspuren benutzen dürfen.
Gibt es dazu schon konkretere Infos? Dürfen da sämtliche Busspuren befahren werden oder wird es dafür eine explizite Beschilderung geben?

Das man Sonderregelungen auch in anderen Bereichen (Steuer, etc) für E-Fahrzeuge macht, ist ja nicht neu, aber warum auch für Carsharing? Das sind ja in der Regel ganz normale Standardfahrzeuge.

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Macht natürlich absolut Sinn, wenn man den bereits jetzt nicht vorhandenen Raum noch weiter für Randerscheinungen verknappt. Dagegen!

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Weil je mehr Mitfahrer, desto geringer die Umweltbelastung pro Insasse. Eigentlich eine gute Idee, da so die geringste pro Kopf emission erreicht werden kann.

Finde ich nicht schlecht aber die Idee ist so neu nicht und ist hier sogar nicht nur auf Busspuren beschränkt:

http://de.wikipedia.org/wiki/High-occupancy_vehicle_lane

D.h. man sollte sich in zukunft einfach ne karre holen die aussieht wie von Car2Go und dann geht's los. Gefällt!

Zitat:

@ScorpaenaLoppei schrieb am 8. Januar 2015 um 09:26:24 Uhr:


Weil je mehr Mitfahrer, desto geringer die Umweltbelastung pro Insasse. Eigentlich eine gute Idee, da so die geringste pro Kopf emission erreicht werden kann.

Carsharing im klassischen Sinne ist aber an sich nicht mit "Mitfahrzentrale" zu übersetzen.

Die üblichen Anbieter "vermieten" ja auch nur Autos ... zumindest hier bei uns ist das so. Du gehst ja nicht zum Carsharing, um anschließend 3 fremde Leute einzusammeln und sonstwo hin zu fahren.

Eher, weil du kein Auto hast, aber mal eben eins brauchst (oder brauchen könntest). Und dir natürlich die "normalen" Vermieter zu teuer sind.

Von daher kann ich schon verstehen, dass die Sonderregelungen für CS-Fahrzeuge kritisch betrachtet werden.

Wie will man das Thema an sich denn überwachen? Normalerweise sieht man Autos von außen ihre Betriebsart (Elektro, Gas, Benzin ...) erstmal nicht an. Kennzeichen-Screening, Vollzeit-Kräfte?

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Stimmt, soweit habe ich noch gar nicht gedacht: Carsharing bedeutet ja nicht automatisch mehr Mitfahrer. Da wäre die Freigabe für Fahrzeuge mit Fahrgemeinschaften vermutlich sinnvoller.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 8. Januar 2015 um 09:56:28 Uhr:


Stimmt, soweit habe ich noch gar nicht gedacht: Carsharing bedeutet ja nicht automatisch mehr Mitfahrer. Da wäre die Freigabe für Fahrzeuge mit Fahrgemeinschaften vermutlich sinnvoller.

Als Spur für "mehr-als-ein-Insasse" kenn ich das aus anderen Ländern.

Da wir alle Steuern zahlen und ein Recht haben die Straße zu benutzen, finde ich eine Bevorzugung unpassend. Warum sollte es da Extrawürste geben?

Wenn die Politik das Carsharing sowie den Kauf von Elektroautos fördern möchte, dann muss sie dafür Anreize schaffen. Das können monetäre Anreize (wie seinerzeit bei der Abwrackprämie) sein oder eben auch solche Sonderregeln. Unterm Strich geht es darum, ein Verkehrsmittel attraktiver zu machen, um dieses ein wenig zu pushen.

Das Steuer-Argument greift da übrigens nicht. Als autofahrender Steuerzahler finanziere ich beispielsweise auch Bürgersteige und darf auf denen auch nicht nach Gutdünken rumfahren. Es geht hierbei wie oben ausgeführt nicht um die Frage, wer etwas bezahlt sondern welche Anreize gesetzt werden sollen.

Ich wäre für eine eigene "Grün"phase (blau? oder lila?) an Ampeln, nur für E-Autos.

Na jetzt mal ehrlich: Fließt´s auch nur um 10 % besser, wenn man einen Teil des vorhanden Verkehrsraums auf "Spezielfahrzeuge" beschränkt und sich stattdessen alles auf der verbleibenden Spur staut?

Bei Linienbussen kann ich es verstehen, auch die Bemühung mehr Leute in die Autos zu bekommen, aber am Ende steht wieder alles.

Neulich wunderschön auf der A9 aus München raus...

Da hat man doch extra die vierte Spur (Standstreifen) angelegt. Nun soll man also, wenn viel los ist, den Standstreifen mitbenutzen. Top! Nur soll man den auch wieder räumen z.B. dort wo die Raststätte Vaterstetten endet (und auch noch 1 km danach, bis man sie dann wieder nutzen soll - bis zur nächsten Auffahrt - dann wieder räumen).

Ergebnis: hinter der Raststätt Vaterstetten und auch überall danach, wo von vier auf drei verengt wird, steht es (!), anstatt dass man gleichmäßig auf drei Spuren fließen würde... mal abgesehen von denen, die den Blödsinn nicht mitmachen und rechts vorbeipfeffern. Manchmal... gut gemeint...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. Januar 2015 um 11:39:24 Uhr:


Na jetzt mal ehrlich: Fließt´s auch nur um 10 % besser, wenn man einen Teil des vorhanden Verkehrsraums auf "Spezielfahrzeuge" beschränkt und sich stattdessen alles auf der verbleibenden Spur staut?

Wenn es dann 10% besser fließt ist doch gut? Kommt doch allen Fahrern von Verbrennungsmotoren zugute? (Natürlich nur, wenn dann nicht plötzlich überall wo es zweispurig ist eine Spur als Busspur deklariert wird).

Dein Beispiel aus München ist ein trauriger Fall von gewollt aber nicht gekonnt, aber hoffentlich doch eher ein extremer Einzellfall. Und geht zudem vollkommen an der Fragestellung mit der Busspur, also meist ungenutzter Straßenfläche, vorbei.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 8. Januar 2015 um 11:23:09 Uhr:


Da wir alle Steuern zahlen und ein Recht haben die Straße zu benutzen, finde ich eine Bevorzugung unpassend. Warum sollte es da Extrawürste geben?

Weil hier eine gewisse Lenkungsfunktion erreicht werden soll. Der "normale" Steuerzahler kann ja auch weiterhin die "normalen" Straßen benutzen.

Wer die "Extrawürste" nutzen will, der muß ja dafür erst einmal bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 8. Januar 2015 um 09:32:27 Uhr:


D.h. man sollte sich in zukunft einfach ne karre holen die aussieht wie von Car2Go und dann geht's los. Gefällt!

He he, genau das habe ich mir auch als erstes gedacht...!😉

Aber vielleicht reicht ja auch schon ein Magnetschild mit dem Logo eines der diversen Anbieter...😁

Gibt schließlich mittlerweile diverse Fahrzeuggattungen & Marken jenseits des klassischen Großstadt-Kleinstwagen bei den entsprechenden Anbietern...😛

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 8. Januar 2015 um 09:22:10 Uhr:


Hallo Zusammen,

ich habe in der aktuellen ADAC Motorwelt gelesen, dass ab Mitte 2015 die Fahrer von E-Autos und Carsharing-Teilnehmer Busspuren benutzen dürfen.
Gibt es dazu schon konkretere Infos? Dürfen da sämtliche Busspuren befahren werden oder wird es dafür eine explizite Beschilderung geben?

Das man Sonderregelungen auch in anderen Bereichen (Steuer, etc) für E-Fahrzeuge macht, ist ja nicht neu, aber warum auch für Carsharing? Das sind ja in der Regel ganz normale Standardfahrzeuge.

Gruß Martin

Habe das auch gelesen. Im Text sprechen sie von "ausgewiesenen Busspuren", bei der Bildüberschrift von "bestimmten Busspuren". Im Kontext heißt das für mich, dass es eine Freigabe in Form von Zusatzbeschilderung geben müsste, was auch durchaus Sinn macht, um die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen zu können.

Denn wenn sich Fahrräder, Taxis, Carsharing- und Elektrofahrzeuge eine Spur mit Bussen teilen dürfen, könnte es da eng werden 😁

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 8. Januar 2015 um 11:08:03 Uhr:


Als Spur für "mehr-als-ein-Insasse" kenn ich das aus anderen Ländern.

Soll das heissen, dass man beispielsweise nur seine Ehefrau einladen muss und dann die Busspur benutzen kann ?

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