Bußgeldbescheid wegen unnötigen Lärm - keiner Schuld bewusst ist?

Hallo zusammen

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und habe keinen Plan wie ich reagieren soll. Es geht laut Bescheid um Erzeugung von unnötigen Lärm (ca 100€) durch meinen PKW an einem Nachmittag auf einem Parkplatz eines Supermarktes.

Ich habe erst mal Einspruch eingelegt. Mir ist wirklich nicht klar wie ich mit meinem Auto unnötigen Lärm erzeugt haben soll. Mein Golf 7 Diesel ist nicht modifiziert, ich höre auch wirklich nur Hörbücher im Auto und nie Musik und ich drehe keine Donuts oder versuche Burnouts (wirklich noch nie - ist eh ein Automatik). In dem Einspruch habe ich darum gebeten mir mehr Details zu dem Fall zu geben.

Nun ist der Brief gekommen, dass mein Einspruch fristgerecht eingegangen ist aber keine weiteren Erklärungen was hinter diesem unnötigen Lärm stehen soll. Ich habe jetzt wohl 4 Wochen Zeit bevor es zu einem Gericht geht einen Grund für den Einspruch anzugeben.

Ich habe 3 mal in meinem Leben einen Bußgeldbescheid gehabt und immer ging es nur um <10km/h Überschreitung bei denen ich einfach bezahlt habe. Hier fühle ich mich aber wirklich ungerecht behandelt. Entweder ist es ein echter Irrtum oder irgendjemand will hier Frust loswerden. Es gibt aber noch nicht mal ein Wohnhaus (nur Autohäuser und Supermärkte) ringsum - ich kann mir noch nicht mal erklären wer da am Parkplatz steht und sich Kennzeichen aufschreibt.

Was gibt man denn als Grund an wenn man sich gar nicht erklären kann was dahinter stehen soll? Ich könnte auch mal mit meiner Rechtsschutz sprechen aber die Selbstbeteiligung ist 300€. So oder so verliere ich!!! Ich finds echt Scheiße.

113 Antworten

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 07:44:31 Uhr:


Zumindest habe ich auch schon entsprechende Sprüche kassiert wenn ich vorm Geschäft stand und den Motor schon an hatte, aber nicht gleich los bin weil ich noch was suche oder so.

Das ist auch ein Verhalten, was man sich erst gar nicht angewöhnen darf. Es gibt genug Berichte in den Medien, wo man nach dem Motorstart, aber vor dem losfahren mal eben aufs Handy geguckt hat, und dann eine Strafe wegen Handy am Steuer bekommt. Startet man den Motor direkt vor dem losfahren kann sowas, und vergleichbares nicht passieren.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 07:44:31 Uhr:


Und wenn ich ne Stunde meinen Motor laufen lasse hat das keinen zu interessieren.

Doch.

Guckst du

§ 30 StVO

Kostet übrigens zwischenzeitlich 80€.

Zitat:

@ktown schrieb am 03. März 2022 um 08:0:42 Uhr:


Weiterhin frage ich mich, wieso man sich wegen der 300€ Selbstbeteiligung scheut einen Anwalt einzuschalten. Wenn man sich nicht zu schulden hat kommen lassen, dann fallen, bei einem Gerichtsverfahren, die Kosten der Staatskasse zu.

Richtig. Deshalb ab zum Anwalt.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:35:40 Uhr:


Doch.
Guckst du § 30 StVO
Kostet übrigens zwischenzeitlich 80€.

Hmnunja, da steht dieses gummiartige "unnötig".
Nun ist es z. B. so, dass Ford beim (ca. 2h dauernden) Update des Navis in der BDA schreibt, dass dabei der Motor laufen sollte.
Wenn das der Hersteller in der BDA empfiehlt, ist es dann immer noch "unnötig"?

Oder Winter, zugefrorene Scheiben.
Ohne Unterstützung der Heizung frieren die nach dem Losfahren sofort wieder zu. Aber damit die Heizung unterstützen kann, muss der Motor erst mal ein wenig laufen. Also dient das laufen lassen des Motors doch zur Herstellung und zum Erhalt der Verkehrssicherheit.

Ok, bei uns treffen beide Beispiele nicht zu, da ich einen Weg gefunden habe, solche erwähnten Updates auch ohne laufenden Motor durchzuführen und außerdem unsere Fahrzeuge Standheizung und/oder Frontscheibenheizung besitzen.

Aber ich wäre hier rein interessehalber schon mal an einer Klärung interessiert.
Oder ist man auf Gedeih und Verderb von der "Tagesform" der kontrollierenden Person abhängig?

VG
Günter

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Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:35:40 Uhr:



Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 07:44:31 Uhr:


Und wenn ich ne Stunde meinen Motor laufen lasse hat das keinen zu interessieren.
Doch.
Guckst du § 30 StVO
Kostet übrigens zwischenzeitlich 80€.

Ja, dass es ne Owi ist weiß ich.
Nur hat's solche blockwarte und hilfssheriffs nicht zu interessieren. Wenn mich die Polizei dabei erwischt, ok, nehme ich hin.

Auch wenn Du mir unterstellt hast, dass ich Dir nicht glaube, melde ich mich noch einmal. Ich gehe davon aus, dass du in Deutschland wohnst und Du der Halter des Fahrzeugs bist. Beim Bussgeldverfahren ist Dir Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Schaue oben auf Deinen Bußgeldbescheid. Steht da auch Anhörungsbogen? In diesem Anhörungsbogen wird normalerweise geschrieben: Sie haben am...., um .....Uhr, als Fahrer/Halter des PKW...... gegen Paragraph sowieso verstoßen, indem Sie folgendes gemacht haben.
Ich würde in diesem Fall "zunächst" keinen Anwalt hinzuziehen, denn der würde auch nichts anderes machen, als die Behörde anzuschreiben und um Konkretisierung des Vorfalls zu bitten. Also schreibe an das Ordnungsamt, dass Du Dir keiner Schuld bewußt bist und man Dir mitteilen möchte, was genau man Dir vorwirft. Viel Erfolg und berichte über den Ausgang, dass auch andere davon lernen können.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:00:42 Uhr:



Weiterhin frage ich mich, wieso man sich wegen der 300€ Selbstbeteiligung scheut einen Anwalt einzuschalten. Wenn man sich nicht zu schulden hat kommen lassen, dann fallen, bei einem Gerichtsverfahren, die Kosten der Staatskasse zu.
Guckst du hier.

Hmmm ... jein. Ich würde sagen: Wenn das Gericht zu dem Schluss kam, dass man sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

Ich hatte auch mal den Fall, unberechtigt beschuldigt worden zu sein - Parken auf einem Behindertenparkplatz. Das war insofern peinlich, als der Wagen auf meinen Vater lief ... aber kurze Recherche hat bewiesen: dort war (und ist auch heute noch) kein Behindertenparkplatz. Kurze Befragung des bei uns damals benachbarten Vorsitzenden der örtlichen VdK - "wir bemühen uns seit Jahren dass dort einer hin kommt - aber da ist keiner", ich hab bei meinem Nächsten Besuch bei der Freundin (vor deren Haus war das) nochmal selbst geschaut und ein Bild gemacht. Also haben wir entsprechend Einspruch eingelegt. Das ging mit 2 Terminen vor Gericht, inkl Ortstermin (!), weil das OA nicht nachgegeben und weiter behauptet hat, dort sei ein Behindertenparkplatz. Ortstermin = kein Behindertenparkplatz = Ende. Wahnsinnige Kosten für das OA.

Aber so einfach würde es hier ja vielleicht nicht sein, den Beweis zu führen. Wenn ich mal konstruiere, was passiert sein kann (ausgehend von der Unschuld des TE): Golf GTI-laut-mit-Prollo-am-Steuer regt alle auf durch seine Lautstärke und sein Verhalten. Kurz nach dem rollt der TE mit seinem (optisch ähnlichen/gleichen - ist ja im Falle vom Golf nicht abwegig) Wagen auf den Platz und parkt. Der erzürnte Anzeiger war in diesem Zeitfenster schnell drinnen um sich Modell und Kennzeichen aufzuschreiben, kommt raus und findet zu seinem Glück "den Schuldigen" geparkt vor und bemerkt den Irrtum nicht. Wie aber will man so ein Szenario beweisen?

Ich würde - sofern ich mir sicher wäre unschuldig zu sein - aber wohl auch die Akteneinsicht anstreben um dem auf die Spur zu kommen

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 10:37:44 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:35:40 Uhr:


Doch.
Guckst du § 30 StVO
Kostet übrigens zwischenzeitlich 80€.

Ja, dass es ne Owi ist weiß ich.
Nur hat's solche blockwarte und hilfssheriffs nicht zu interessieren. Wenn mich die Polizei dabei erwischt, ok, nehme ich hin.

Warum hat es niemanden zu interessieren, wenn Du Deine Umwelt mit unnötigem Gestank und Geräusch belästigst? Diese Haltung geht in Richtung asozial im Sinne von "sich nicht in die Gemeinschaft einfügend", die Gemeinschaft will eben idR nicht von so etwas unnötig belästigt werden.

Zitat:

@Matinko schrieb am 3. März 2022 um 00:07:45 Uhr:


Ich finds nicht ok, dass du mir das unterstellst.
---
Aber die Frage hier ist auch nicht ob du mir glaubst oder nicht.

Niemand hat dir etwas unterstellt, auch @F.Kannenberg nicht. Es war eine ganz normale Frage, um dir helfen zu können. Du brauchst also nicht gleich "zurückschlagen".😉

War "nachmittags" an einem Wochentag, einem Sonn- bzw. Feiertag?
Niemand hat Dich vor Ort angesprochen?
Iim Bescheid ist nichts näher beschrieben?
Ist auch kein Zeuge benannt?

Also bei ner Owi ist Akteneinsicht durch Privat / als Betroffener eigentlich möglich. Dass der Untersuchungszweck gefährdet werden kann, kann bei so einer "Lappalie" bezweifelt werden. Formulier den Antrag und reich den rein.

§ 49 Abs. 1 OWiG - Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

§ 107 Abs. 5 OWiG - Gebühren und Auslagen
Von demjenigen, der die Versendung von Akten beantragt, werden je durchgeführte Sendung einschließlich der Rücksendung durch Behörden pauschal 12 Euro als Auslagen erhoben. Wird die Akte elektronisch geführt und erfolgt ihre Übermittlung elektronisch, wird eine Pauschale nicht erhoben.

Zitat:

@xis schrieb am 3. März 2022 um 07:40:59 Uhr:


Turbo muss man evtl. eine Zeit abkühlen lassen, bevor der Motor abgeschaltet wird. Allerdings gilt das nicht für ein Anhalten nach dem Herumrollen auf einem Supermarktparkplatz (eher bei einem Zwischenstopp auf der Autobahn nach 200 km/h+).

Dazu reicht Standgas.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 10:37:44 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2022 um 08:35:40 Uhr:


Doch.
Guckst du § 30 StVO
Kostet übrigens zwischenzeitlich 80€.

Ja, dass es ne Owi ist weiß ich.
Nur hat's solche blockwarte und hilfssheriffs nicht zu interessieren. Wenn mich die Polizei dabei erwischt, ok, nehme ich hin.

Du sagtest aber, dass es

niemand

zu interessieren hat.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 07:44:31 Uhr:


Ich würde es nicht mal für ausgeschlossen halten, das sowas ein Autogegner macht, weil man den Motor n paar Sekunden länger laufen lässt als nötig.

Zumindest habe ich auch schon entsprechende Sprüche kassiert wenn ich vorm Geschäft stand und den Motor schon an hatte, aber nicht gleich los bin weil ich noch was suche oder so.

Insofern.. im Falle einer Rechtsschutzversicherung wäre ich wohl auch versucht einen Anwalt einschalten zu lassen weil sowas ein kompletter Witz ist. Und wenn ich ne Stunde meinen Motor laufen lasse hat das keinen zu interessieren.

Selbstverständlich wird der Motor nicht ohne Konsequenzen eine Stunde lang unnötig laufen gelassen.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 07:44:31 Uhr:


Ich würde es nicht mal für ausgeschlossen halten, das sowas ein Autogegner macht, weil man den Motor n paar Sekunden länger laufen lässt als nötig.

Dazu muß man nicht Autogegner sein.

Zitat:

Insofern.. im Falle einer Rechtsschutzversicherung wäre ich wohl auch versucht einen Anwalt einschalten zu lassen weil sowas ein kompletter Witz ist. Und wenn ich ne Stunde meinen Motor laufen lasse hat das keinen zu interessieren.

Doch mich, die StVO und das Immissionsschutzgesetz.

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