Bußgeldbescheid wegen unnötigen Lärm - keiner Schuld bewusst ist?
Hallo zusammen
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und habe keinen Plan wie ich reagieren soll. Es geht laut Bescheid um Erzeugung von unnötigen Lärm (ca 100€) durch meinen PKW an einem Nachmittag auf einem Parkplatz eines Supermarktes.
Ich habe erst mal Einspruch eingelegt. Mir ist wirklich nicht klar wie ich mit meinem Auto unnötigen Lärm erzeugt haben soll. Mein Golf 7 Diesel ist nicht modifiziert, ich höre auch wirklich nur Hörbücher im Auto und nie Musik und ich drehe keine Donuts oder versuche Burnouts (wirklich noch nie - ist eh ein Automatik). In dem Einspruch habe ich darum gebeten mir mehr Details zu dem Fall zu geben.
Nun ist der Brief gekommen, dass mein Einspruch fristgerecht eingegangen ist aber keine weiteren Erklärungen was hinter diesem unnötigen Lärm stehen soll. Ich habe jetzt wohl 4 Wochen Zeit bevor es zu einem Gericht geht einen Grund für den Einspruch anzugeben.
Ich habe 3 mal in meinem Leben einen Bußgeldbescheid gehabt und immer ging es nur um <10km/h Überschreitung bei denen ich einfach bezahlt habe. Hier fühle ich mich aber wirklich ungerecht behandelt. Entweder ist es ein echter Irrtum oder irgendjemand will hier Frust loswerden. Es gibt aber noch nicht mal ein Wohnhaus (nur Autohäuser und Supermärkte) ringsum - ich kann mir noch nicht mal erklären wer da am Parkplatz steht und sich Kennzeichen aufschreibt.
Was gibt man denn als Grund an wenn man sich gar nicht erklären kann was dahinter stehen soll? Ich könnte auch mal mit meiner Rechtsschutz sprechen aber die Selbstbeteiligung ist 300€. So oder so verliere ich!!! Ich finds echt Scheiße.
113 Antworten
Ich hatte das entscheidende b) oben bereits zitiert.
Dass sich das Ganze darauf bezieht, während man das Fahrzeug "führt", steht weiter vorn und war nicht im Zitat enthalten. Das führte zum Parkschlenker, in dem ich mich zu einem unangemessenen (allerdings nicht ernsthaft gemeinten) Tipp verleiten ließ.
Der para (die Quelle) wird schon weiter oben genannt.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 4. März 2022 um 21:11:57 Uhr:
Ich finde keinen solchen Link. Was meinst du?
Ich hatte nicht "Link" geschrieben, sondern "Quelle". Und die ist eben § 23 StVO.
Na also, darin steht nichts von einem Verbot, ein festes Navi zu bedienen. Nur vom Gebot der entsprechenden Umsicht.
Wenn es dir gelingt, ein Navi unter Einhaltung der Bedingungen zu bedienen - Hut ab. Mir ist das völlig unmöglich.
Aber wahrscheinlich ist ein "kurzes Blickabwenden" für manche auch zu unverständlich formuliert.
Aber es stand ja schon sehr deutlich so oben im Text (damit "de facto" unmöglich z. B.).
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Zitat:
@situ schrieb am 4. März 2022 um 21:46:10 Uhr:
. Mir ist das völlig unmöglich.
Dann gib bitte Deinen Führerschein freiwillig ab.
Ist ja sau gefährlich, Dich am Verkehr teilnehmen zu lassen!
Du bringst dein Fahrzeug zum Blinker Setzen vorher zum Stillstand, weil Dir zwei Dinge gleichzeitig nicht gelingen?
Es ist für manche echt schwer zu kapieren.
Tatsächlich gelingt es mir nicht, eine Adresse, Hausnummer und Ortsnahmen während eines "kurzen Blickabwendens" in das seitlich angebrachte Navi zu tippen. Daher nie während des Fahrens. Ich parke tatsächlich dafür.
Hier haben schon bessere Polemiker als du was zum Besten gegegeben. Üben!
Nachtrag für alle, die doch das Thema noch interessiert habe. Es kam heute noch eine Rückmeldung, die ich euch nicht vorenthalten möchte:
Zitat:
"
Ich habe es heute endlich geschafft (7er Versuch) bei der Bußgeldstelle durchzukommen und um Hilfe gebeten wie ich verfahren soll wenn ich nicht weiß was genau jetzt der Vorwurf ist. Die Mitarbeiter:Inn war sehr verständnisvoll. Hat mir berichtet, dass es tatsächlich um einen laufenden Motor im Stand ging während ich im Fahrzeug gesessen habe. Zeitraum war nicht angegeben. Vermutung ist ich habe auf das Freiblasen der beschlagenen Frontscheibe gewartet.
Das Verfahren wurde nun fallen gelassen weil tatsächlich nicht verboten darauf zu warten bis die Scheibe nicht mehr beschlägt. Mir wurde auch gesagt, dass es immer mehr selbsternannte Stadt-Sheriffs gibt, die glauben jeden laufenden Motor anzeigen zu können. Der Bußgeldbehörde bleibt auch erst mal Nichts übrig als dem Nachzugehen und entweder man zahlt oder kämpft.
Mein Gerechtigkeitsgefühl ist wieder hergestellt. "