Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Das Auto stand ohne Plane mit fehlendem Fenster vor der Werkstatt wenn ich das richtig verstehe.
Rechnung und Bußgeld sind berechtigt.
Die Werkstatt kann der TE nicht haftbar machen weil er das Auto selbst so abgestellt hat. Auf eine Weisung der Werkstatt kann er sich nicht berufen.
Ganz dumm gelaufen für den TE aber nicht zu ändern.
Was wäre wenn ich mein Cabrio mit runtergefahrenen Scheiben und offenem Verdeck abgeschlossen und mit aktiver Wegfahrsperre parke? Gut, es könnte regnen und es sitzt sich dann etwas feucht. Aber inwiefern wäre das eine Owi? Beim Bike das Gleiche. Oder man nehme dieses eigenartige 4-Rad von KTM. Das mag alles dämlich sein, sowas einfach ohne Dach aber abgeschlossen zu parken. Aber unverschlossen wäre das nicht und gegen unbefugte Nutzung besteht der Schutz doch schon darin, dass Lenkradschloss und Zündschloss eine direkte Benutzung durch Unbefugte verhindern.
Dem TE geht es um die Abschleppkosten. Da sind Fristen für Einspruch und Klage einzuhalten. Hoffentlich gibts eine RS-Versicherung.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 2. April 2022 um 15:05:25 Uhr:
Und von wegen Profitmaximierung - da war noch nicht mal so viel Profit drin wenn die Reparatur billiger war als das Abschleppen.
Man darf das nicht auf die einzelne Reparatur herunterbrechen, sondern muß es in seiner Gesamtheit betrachten. Hier geht es ja auch darum, daß solche Betriebe öffentlichen Parkraum für betriebliche Zwecke mißbrauchen. Mir ist aber auch auch bewußt, daß hier letztlich der Gesetzgeber gefordert ist, um solche Auswüchse zu unterbinden.
Also man lernt doch immer wieder dazu. So eine Scheisse gibt es wirklich? Echt krass dieses Land. Mir wurde des nachts auch Mal die Scheibe eingeschlagen und zu allem Unglück hätte auch noch die Chance bestanden, dass der Wagen abgeschleppt worden wäre? Zu meiner Sicherheit?
Das schlägt dem Fass ja echt die Krone ins Gesicht. Tut mir echt leid für den TE. Was für ein absolut lachhafter "Tatbestand".
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. April 2022 um 15:13:58 Uhr:
1. Was wäre wenn ich mein Cabrio mit runtergefahrenen Scheiben und offenem Verdeck abgeschlossen und mit aktiver Wegfahrsperre parke? …. unverschlossen wäre das nicht2. Dem TE geht es um die Abschleppkosten. Da sind Fristen für Einspruch und Klage einzuhalten. Hoffentlich gibts eine RS-Versicherung.
1. das wäre unverschlossen. Verschlossen = Fenster oben.
2. die RS Versicherung würde wohl gar nicht eintreten oder n dem Fall.
... braucht sich nicht zu wundern und muss die Konsequenzen tragen.Zitat:
@CivicTourer schrieb am 2. April 2022 um 15:05:25 Uhr:
Sorry, das sehe ich anders. Wer bedenkenlos seinen Wagen offen abstellt,
weil irgend jemand das so sagt …
😎
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. April 2022 um 15:13:58 Uhr:
Das mag alles dämlich sein, sowas einfach ohne Dach aber abgeschlossen zu parken.
Ja.
Vorher noch vom Gölfchen das Dach abflexen damit es aussieht wie ein Cabrio aber auch.
Gegen irgendwen zu klagen erst recht.
Muß man jetzt noch eine Klappe auf die Auspuffrohre schweißen, damit da keiner was reinwirft? oder reinpinkelt? Spiegel abbauen usw. armes Deutschland
Sag mal, was soll der Sch***? 🙁
Du stellst eine Frage, hältst wichtige und relevante Informationen zurück, so dass hier alle von falschen Voraussetzungen ausgehen. Erst im Nachhinein nach intelligenter Detektivarbeit der Leute hier, tröpfeln weitere Infos einzeln von dir hier rein und lassen ein ganz anderes Bild erscheinen. Ich sehe das von dir sogar als Absicht, denn jeder normale Mensch lässt solche wichtigen Infos nicht weg (Fenster eingeschlagen, Plane, abgeschleppt usw.).
Die Leute wollen dir hier helfen und opfern ihre Zeit und du führst sie erstmal in die Irre. Was soll das? 🙁
Schau mal auf den Kalender, der erste April ist vorbei.
Sorry, so etwas ärgert mich, wenn von anderen Leuten, die nur helfen wollen, die Zeit verplempert wird, nur weil da einer sich nicht die Zeit nimmt, einen vernünftigen Ausgangsbeitrag zu schreiben. Da du hier jetzt den Vogel abgeschossen hast, kritisiere ich das jetzt auch, und zwar massiv.
Gruß
Uwe
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:19:33 Uhr:
Da ich aber zu 100% weiß, dass das Auto abgeschlossen war, habe ich nachträglich auch noch einmal 2 Fotos erstellt,
nämlich:1.) Auto ist abgeschlossen (Knöpfe sind unten)
2.) Auto ist NICHT abgeschlossen (Knöpfe sind oben)
Zur besseren Unterscheidung habe ich bei dem "Nicht-abgeschlossenen -Auto" ein Foto geschossen, wo der Schlüssel mit samt schwarzer Ledertasche im Türgriff-Schloß steckt!😉😉
Im Eingangspost sieht das Knöpfchen eindeutig nach Situation 2) aus. Man erkennt klar die Verdickung des Knöpfchens hochstehen.
Ich schließe mich Uwe Mettmann an und finde es sehr ärgerlich, dass im Ausgangsbeitrag ein völlig falscher Eindruck erweckt wird, der dann tröpfchenweise richtig gestellt wird.
Nicht zustimmen kann ich den Usern, die meinen, dass der Bußgeldbescheid gerechtfertigt sei, weil ja eine eingeschlagene Scheibe gleichbedeutend mit einem offenen Auto sei. Wem die Scheibe eingeschlagen wird, der hat das offene Auto nicht vorsätzlich und nicht fahrlässig herbeigeführt und somit auch nicht rechtswidrig gehandelt. Allerdings schreibt der TE, dass es angeblich nur um die verriegelte bzw. nicht verriegelte Tür gehen würde. Da würde ich noch mal nachhaken, ob es wirklich nur darum geht. Begründen könnte man aber eine Fahrlässigkeit durch das längere Parken des beschädigten Fahrzeugs am Straßenrand. Die Werkstatt ohne eigene Parkplätze ist für solche Fälle dann einfach ungeeignet. Und dann wäre auch irgendwann wieder der Tatvorwurf gerechtfertigt.
Und jetzt kommt das, was für den TE am ärgerlichsten sein dürfte: Das Abschleppen des Fahrzeugs war vermutlich zulässig, auch wenn er vorher keine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das nennt sich Gefahrenabwehr und die ist auch dann nach dem Polizeirecht der Länder zulässig, wenn man vorher nichts falsch gemacht hat.
Insofern würde ich wohl weder gegen den Bußgeldbescheid noch gegen die Abschleppkosten vorgehen.
Solange nicht klar ist, wer/wann/wo diese ominöse Plane angebracht und wieder abgebaut hat, ist es stochern im Nebel.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 2. April 2022 um 17:49:00 Uhr:
Solange nicht klar ist, wer/wann/wo diese ominöse Plane angebracht und wieder abgebaut hat, ist es stochern im Nebel.
...und daher empfehle ich ihm keine Antworten mehr zu geben. Wer weiß, was er noch für verschwiegene Information aus dem Hut zaubert? Nachher hat das Ganze noch in Panama stattgefunden oder er hat den Wagen vor den Betriebsferien der Werkstatt dahingestellt, so dass das Fahrzeug dort 3 Wochen rumstand.
Gruß
Uwe
Kommt wohl nix mehr.
Aber wenn der Wagen nicht im Parktverbot steht und eine Plane drüber ist, hebt die ein NA Mitarbeiter auch nicht an,um zu schauen,ob der Wagen verschlossen ist