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Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto

Themenstarteram 2. April 2022 um 11:16

habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.

Ich lade dieses Foto einmal hoch

Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:

Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?

Beweisfoto Bussgeldstelle 11.03.2022
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176 Antworten
am 2. April 2022 um 16:21

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 17:44:48 Uhr:

… Nicht zustimmen kann ich den Usern, die meinen, dass der Bußgeldbescheid gerechtfertigt sei, weil ja eine eingeschlagene Scheibe gleichbedeutend mit einem offenen Auto sei. Wem die Scheibe eingeschlagen wird, der hat das offene Auto nicht vorsätzlich und nicht fahrlässig herbeigeführt und somit auch nicht rechtswidrig gehandelt. …

Es geht überhaupt nicht um fahrlässig, vorsätzlich oder sonst wie, sondern um "Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern." Warum die Scheibe offen war, ist völlig egal. Ticket somit völlig gerechtfertigt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. April 2022 um 18:20:48 Uhr:

Kommt wohl nix mehr.

Aber wenn der Wagen nicht im Parktverbot steht und eine Plane drüber ist, hebt die ein NA Mitarbeiter auch nicht an,um zu schauen,ob der Wagen verschlossen ist

Es sei denn, die Kennen ihre Pappenheimer (hier die Werkstatt) und es haben schon öfter Fahrzeuge mit Plane draußen gestanden in der Hoffnung, dass gewisse Mängel nicht auffallen werden dadurch.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 2. April 2022 um 18:21:40 Uhr:

Es geht überhaupt nicht um fahrlässig, vorsätzlich oder sonst wie, sondern um "Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern." Warum die Scheibe offen war, ist völlig egal. Ticket somit völlig gerechtfertigt.

Nein, das ist mal wieder nicht richtig. Wenn ich jetzt an deinem Auto die Scheibe einschlage, dann handelst du selbst doch nicht ordnungswidrig. Das ist erst der Fall, wenn du davon Kenntnis erlangst und dann den Zustand nicht zeitnah beseitigst. Das dürfte also beim TE zunächst nicht der Fall gewesen sein, nach Kenntnisnahme dann aber schon.

Das komische "Scheibe offen = Knöllchen gerechtfertigt" lässt sich leicht widerlegen. Ich schlage jetzt an deinem Auto die Scheibe ein und dann zeige ich dich auch noch an. Wenn du das dann seltsam findest, dann antworte ich "Scheibe offen = Knöllchen gerechtfertigt".

am 2. April 2022 um 16:39

Les doch den thread mal … der TE hat das Auto selbst dort abgestellt. Ohne Scheibe. Da kannst du viele komische Fälle konstruieren, die aber alle nichts dem Fall der TE zu tun haben.

Wenn einem eine Scheibe eingeschlagen wurde, hat man das Auto nicht so verlassen, dass es Unbefugte in Betrieb nehmen können, das Ticket wäre dann auch nicht gerechtfertigt.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 18:29:15 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 2. April 2022 um 18:21:40 Uhr:

Es geht überhaupt nicht um fahrlässig, vorsätzlich oder sonst wie, sondern um "Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern." Warum die Scheibe offen war, ist völlig egal. Ticket somit völlig gerechtfertigt.

Nein, das ist mal wieder nicht richtig.

Der TE hat das Fahrzeug doch wegen der kaputten Scheibe zur Werkstatt gebracht und dann auf Wunsch dieser mit der defekten Scheibe auf der Straße abgestellt?

Warum sollte das Ticket und abschleppen also nicht gerechtfertigt sein?

Einzig richtige wäre gewesen,der Werkstatt zu sagen "auf öffentlicher Straße stelle ich das Fahrzeug nicht mit offener Scheibe ab" oder die Werkstatt wechseln.

Lies du doch mal genauer, denn exakt das hatte ich ja geschrieben "Begründen könnte man aber eine Fahrlässigkeit durch das längere Parken des beschädigten Fahrzeugs am Straßenrand. Die Werkstatt ohne eigene Parkplätze ist für solche Fälle dann einfach ungeeignet. Und dann wäre auch irgendwann wieder der Tatvorwurf gerechtfertigt."

Also anfänglich keine Owi, dann aber "irgendwann" schon.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. April 2022 um 18:56:53 Uhr:

Der TE hat das Fahrzeug doch wegen der kaputten Scheibe zur Werkstatt gebracht und dann auf Wunsch dieser mit der defekten Scheibe auf der Straße abgestellt?

Das Auto stand ja auch schon vorher auf öffentl. Straße. Dort, wo die Scheibe eingeschlagen wurde. Ob es nun in der Goethestraße oder in der Schillerstraße steht, spielt keine Rolle. Und nicht jeder hat eine Garage. Dass die Werkstatt mangels eigener Parkplätze ungeeignet war, habe ich ja geschrieben.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 18:59:07 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. April 2022 um 18:56:53 Uhr:

Der TE hat das Fahrzeug doch wegen der kaputten Scheibe zur Werkstatt gebracht und dann auf Wunsch dieser mit der defekten Scheibe auf der Straße abgestellt?

Das Auto stand ja auch schon vorher auf öffentl. Straße. Dort, wo die Scheibe eingeschlagen wurde.

Und?

Aufgeschrieben und abgeschleppt wurde es aber nicht am Ort der Beschädigung,sondern nachdem es der TE zur Werkstatt gebracht hatte.

In der Summe dumm gelaufen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 18:59:07 Uhr:

Ob es nun in der Goethestraße oder in der Schillerstraße steht, spielt keine Rolle.

Oh doch.

In der Goethestraße sind Hotels und Häuser teurer, daher wahrscheinlich auch die Parkplätze.

Aber wenn die Scheibe wieder drin ist darf er noch mal würfeln.

am 2. April 2022 um 18:14

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 18:59:07 Uhr:

… Ob es nun in der Goethestraße oder in der Schillerstraße steht, spielt keine Rolle. …

Doch, genau das macht den Unterschied, ob das Ticket mit diesem Tatvorwurf berechtigt ist oder nicht.

Weiß jemand von euch wie weit eine Scheibe z.B.im Sommer heruntergefahren sein darf, bevor das Auto als unverschlossen betrachtet wird?

Ich stelle meines schon hin und wieder mit leicht abgesenkten Fensterscheiben ab. Meist so weit dass ein dünner Damen oder Kinderarm durchlassen würde, nicht aber der vom Peter Altmaier, so als Beispiel….

Edit: Und was die Frage des TE angeht die wurde schon beantwortet.

das Auto gilt so wie er es zeigt als unverschlossen er hat wohl gedacht :

Hauptsache die Tür ist verschlossen und die Scheibe beziehungsweise das Fenster spielt keine Rolle dem ist nicht so und ich glaube auch nicht dass noch mal was kommt von ihm.

Themenstarteram 2. April 2022 um 21:23

Übersende ich einmal das Foto (mit geschwärztem Kennzeichen) was die Bussgeldbehörde am 11.Maärz 2022 geschossen hatte.

Man sieht dort sehr schön die Plane

-eindeutig-zu-sehen-ist
Themenstarteram 2. April 2022 um 21:26

So wie auf den folgenden Bildern war die Plane mit dem befestigt

Plane-mit-gummizug
Gummizug geht unter die Ecken
Photo-der-teilweise-angebrachten-plane
+2
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