Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz
Hallo,
habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!
Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."
Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.
Übelste Schweinerei diese Abzocke!
Grüsse E500 AMG
Beste Antwort im Thema
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
125 Antworten
@Moers75:
Schön... das ist dann tatsächlich mal eine Stelle, an der die Umweltzone etwas nützt. Wobei die Einschränkung durch "auspuffbedingte Emissionen" erfolgen dürfte... eine tatsächliche Feinstaubreduktion wird eher auch dort nicht erfolgen.
Ich habe kein Problem mit mir auferlegten Maßnahmen, wenn diese einen tatsächlichen, sinnvollen Effekt haben.
Gerade bei den Verkehrsbeschränkungen durch Umweltzonen ist dies aber eher nicht der Fall. Wie das von dir genannte Beispiel selbst eindrucksvoll zeigt, wird die unpopuläre Erkenntnis, dass die angestrebte Feinstaubbelastung der Luft durch Umweltzonen eben gerade nicht reduziert wird, durch eine entsprechende Neugruppierung der Daten in der Ergebnisdarstellung kaschiert: Dort ist nicht die Rede davon, dass die Feinstaubbelastung reduziert wurde, sondern davon, dass "auspuffbedingte Emissionen" um einen gewissen Prozentsatz reduziert werden konnten.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
"In den repräsentativ ausgewählten Straßenabschnitten Landshuter Allee und Prinzregentenstraße
reduziert sich ...
Das war ein irreführendes Zitat. Die Werte wurden nicht gemessen, sondern lediglich behauptet, denn der Text geht weiter:
"Die Emissionsberechnungen hierzu erfolgten auf der Grundlage des neuen Handbuches der Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr(HbEFA), Version 3.1"
Zitat:
Original geschrieben von GerhardT2
Das war ein irreführendes Zitat. Die Werte wurden nicht gemessen, sondern lediglich behauptet, denn der Text geht weiter:Zitat:
Original geschrieben von Moers75
"In den repräsentativ ausgewählten Straßenabschnitten Landshuter Allee und Prinzregentenstraße
reduziert sich ...
"Die Emissionsberechnungen hierzu erfolgten auf der Grundlage des neuen Handbuches der Emissionsfaktoren für den Straßenverkehr(HbEFA), Version 3.1"
Aha, und dann auch noch Fehlzitate einstreuen... was wiederum belegt, daß man den Aussagen, Umweltzonen brächten doch etwas, nicht trauen darf. Und denen, die sie berichten, auch nicht. 😉
Ich bin mit dem alten Passat mit der gelben Plakette mit falschem, weil noch erstem Kennzeicheneintrag, ein Jahr lang durch Deutschland gefahren, kein Problem oder Glück gehabt.
Die Werkstatt hatte mir damals gesagt, es reicht die Plakette von der Erstzulassung, mehr ist vom Gesetzgeber nicht gefordert.
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Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
eine tatsächliche Feinstaubreduktion wird eher auch dort nicht erfolgen.
Warum sollte das auch jemand machen? Noch lange nicht jeder Feinstaub ist gesundheitsschädlich, die Studie zu lesen lohnt, die setzt sich nämlich kritisch mit genau dem Thema auseinander. Die üblichen Messungen unterscheiden nicht nach der Art des Feinstaubes, sind daher für die Betrachtung nicht wirklich tauglich. Aber darauf stützen sich alle die behaupten die Umweltzonen würden nichts bringen. Messungen die auch die Feinstaubzusammensetzung berücksichtigen sind zu aufwendig und zu teuer, also macht sie keiner.
Zudem wird es schwierig - siehe auch die Studie - mit der Abwrackprämie. Auch die hat zu einer merklichen Verjüngung der durchschnittlichen Autos geführt nebst besserer Abasnormen und eher kleinerer Neufahrzeuge.
Ich denke, wir sind uns einig, daß die Belastung durch Individualverkehr reduziert werden muß. Nur ist eben die Frage, wie das gemacht wird.
So beispielsweise geht es auch:
Obwohl in Curitiba, heute eine Stadt mit 1,8 Millionen Einwohnern, mehr Menschen als in jeder anderen brasilianischen Stadt ein Auto besitzen, nutzen 85 Prozent den Bus. Das System trägt sich selbst, trotz günstiger Fahrpreise. Die Stadt verteilt lediglich die Einnahmen, damit weniger genutzte Strecken nicht zu kurz kommen. Curitiba hat von allen brasilianischen Städten die sauberste Luft, die Bewohner verbrauchen pro Kopf 30 Prozent weniger Treibstoff und geben deutlich weniger für den Verkehr aus als anderswo in Brasilien.
Quelle: http://www.kontextwochenzeitung.de/.../autogerecht-1238.html
Intelligente Verkehrs- und Stadtplanung anstatt parteipolitisch-dogmatischer Hauruckmethoden.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Intelligente Verkehrs- und Stadtplanung anstatt parteipolitisch-dogmatischer Hauruckmethoden.
Ich weiss nicht ob die Methode hier gerne gesehen würde. Busspuren, dafür normale Fahrspuren weg usw.. Wenn man einen gescheiten ÖPNV haben will der zügig und flüssig läuft kommt man nicht um separate Spuren in der Stadt herum. Das Geschrei möchte ich hier hören 😉
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Ich weiss nicht ob die Methode hier gerne gesehen würde. Busspuren, dafür normale Fahrspuren weg usw.. Wenn man einen gescheiten ÖPNV haben will der zügig und flüssig läuft kommt man nicht um separate Spuren in der Stadt herum. Das Geschrei möchte ich hier hören 😉Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Intelligente Verkehrs- und Stadtplanung anstatt parteipolitisch-dogmatischer Hauruckmethoden.
In Stuttgart
gibtes mittlerweile separate Spuren für den OePNV. Er funktioniert trotzdem nicht - weil die Linien wenig intelligent verlaufen und die Taktzeiten zu lang, die Fahrzeiten hingegen zu ambitioniert sind.
Und weil man - wiederum aus dogmatischen Erwägungen heraus - Bushaltestellen so eingerichtet hat, daß jeder haltende Bus den Individualverkehr (nämlich die ganze Fahrspur) blockiert - es darf ja schließlich nicht sein, daß der Individualverkehr schneller ist als der OePNV, und wenn der OePNV es nicht schafft, dann wird eben der Individualverkehr gebremst (durch fehlende Haltebuchten, also Bushalt auf der Fahrbahn, mit Inseln in der Fahrbahnmitte, die das Vorbeifahren verhindern).
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Oh geil ein Fehler im Gesetz.Die BIMSCH V verweist auf
§47a StVZO.
Den § gibts aber seit 01.06.2012 nicht mehr.
😁
Donnerstag wird mein kleine schwarzer Reiskocher von DU nach E umgemeldet.
Werde ich mir den Sachverhalt mit der Plakette erklären lassen und ketzerisch nach §47 a StVZO fragen.
und du glaubst die Sachbearbeiterin/der Sachbearbeiter hat da mehr als ein Schulterzucken übrig?
Und nen Amtsrichter könnte urteilen, daß ein anderes Kennzeichen eine versuchte Politessenverwirrung ist 😉 oder mehr als 1 Plakette, gleich doppelte...
Leider kein Witz... Selbst damals noch, als der Verweis nur auf Absatz 1 ging.
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Es geht auch anders . Hannover die Bürger / Touristenfreundliche Stadt .
Ich habe für die 4-5 mal wo ich nach Hannover fahre meine Plakette nicht
ins Fenster geklebt sondern lege sie auf`s Armaturenbrett .
Diesmal habe ich sie einschließlich Parkschein vergessen .
Als der Brief vom Ordnungsamt kam angerufen und gefragt was tun .
Schicken sie per Mail ein Bild von der Plakette mit Aktenzeichen und sie
müssen dann nur den vergessenen Parkschein bezahlen .
Neue " Rechnung " 20€ und auf meinem Flensburger-Konto sind
immer noch 0 Punkte .
Das Leben kann doch so schön sein . 🙂
Ja, das ist echt nett gewesen. Geht doch noch was in Deutschland. 🙂
Tipp, falls mal ne Stadt nicht so nett ist - hab ich hier im Thema schon erläutert, redactros hätte auch mit 18,50 € Halterhaftung rauskommen können aus dem Problem.
Zitat:
Und nen Amtsrichter könnte urteilen, daß ein anderes Kennzeichen eine versuchte Politessenverwirrung ist 😉 oder mehr als 1 Plakette, gleich doppelte...
Es gibt keiner versuchte Politessenverwirrung.
Zum einen hat er gar keine Handlung mit der Plakette begangen, diese also auch nicht draufgeklebt, abgeknibbelt oder irgend was anderes gemacht, mit dem Kennzeichen hat er auch nichts Illegales gemacht, und Verwirren darf man Politessen wie man will. Man darf die auch belügen ^^
In dem Moment gilt die STPO und danach ist man als Verdächtiger / Beschuldigter nicht Wahrheitsverpflichtet.
Ja, den Tatbestand der vorsätzlichen Politessenverwirrung gibt's nicht.
Aber es gibt:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Stuttgart sieht das aber so:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Das allgemeine Verkehrsverbot zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigung nach den vorgenannten Vorschriften besteht
grundsätzlich für Fahzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Plakette ausgestattet sind. Eine
solche Plakette muss arn Fahzeug angebracht sein, das Kennzeichen des Fahzeugs tragen und
im übrigen die jeweitigti Gruppe der Abgasnorm, die für das Befahren in dem gesperrten Bereich
zugelassen ist, aufzeigen. Am Fahzeug des Betroffenen war das Kennzeichen MKK--
angebracht. Die im Fa.hzeug befindtiche Plakette trug das Kennzeichen HU- Das von der.
Verwaltungsbehörde festgesetzte Bußgeld greift nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn
durch'eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Plakette die Zulässigkeit des Führens dieses
Fahzeugs im gespenten Bereich nicht.sofort feslgestellt werden kann. Die Bußgeldandrohung für
das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im
Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen. Dazu gehört selbstverständlich, dass eine
Plakette am Fahzeug ist und diese auch zweifelsfrei auf dieses Fahrzeug bezogen wird, ohne
dass Anfragen bei Zulassungsstelten, Kraflfahrtbundesamt oder ähnliches erforderlich sind.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
Das Zusatzzeichen zum 270.1 (Freistellung vom
Verkehrsverbot nach $ 40 Abs,1 des Bundesemissionsschutzgesetzes) nimmt unter
anderem Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusalzeichen in
der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach S 3 Abs. 1 der
Kennzeichnungsverordnung ausgestattet sind. Die Freistellung vom Verkehrsverbot
hängt damit gerade von der - rein formalen - Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit
der" Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzung für die Erteilung einer
Feinstaubplakette ankommt, Die Kennzeichnungspflicht soll die Übewachung
angeordneter Verkehrsbeschränkungen erleichtern.
Politessen sollen gar nicht nachdenken ob die Fahrzeuge grün bekommen könnten, Politessen sollen auch nicht prüfen müssen ob das Kennzeichen (zu dem Zeitpunkt hätte es theoretisch nichtmal ein Kennzeichen gebraucht -siehe letzte 7 Seiten...) zu dem Fahrzeug passt/gepasst hat.
Also, warum sollte man nicht umgangssprachlich von Politessenverwirrung reden. 😉
Zitat:
Bußgeldandrohung für
das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im
Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen. Dazu gehört selbstverständlich, dass eine
Plakette am Fahzeug ist und diese auch zweifelsfrei auf dieses Fahrzeug bezogen wird, ohne
dass Anfragen bei Zulassungsstelten, Kraflfahrtbundesamt oder ähnliches erforderlich sind.
Mit der Logik könntest du auch verlangen, dass jeder seinen TÜV-Bericht in die Scheibe klebt, weil er sonst ja die Plakette selbst draufgeklebt haben könnte...
Ich weiß nicht ob du auf einem Stand bist der eine Diskussion möglich macht. Du liest dir am besten die 7 Seiten mal komplett durch, auch die Verweise auf die Gesetze (und wenn möglich deren Mängel).
Zur Not komm ich dir auch mit dem Grundgesetz. 😉
Zumindest als Halter - und dem kann man mit §25a StVG kommen.
Kostentragungspflicht des Halters sind aber nur 18€ irgendwas und Punkte gibts dabei auch keine.
Die Kostentragepflicht des Halters beschränkt sich aber auf Halte- und Parkverstöße.
Das Einfahren in eine Umweltzone ist ein Verkehrsverbot, bzw. die Teilnahme am Verkehr wozu auch das Parken in der Umweltzone gehört.
Hier kommt der §25a STVG nicht in Betracht, weil es sich bei einem Verkehrsverbot nicht um ein direktes Halte oder Parkverbot handelt.
Das haben bisher alle Amtsgerichte genau so gesehen, außer das AG Berlin Tiergarten.