Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz

Hallo,

habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!

Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.

Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.

Zitat:

"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."

Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.

Übelste Schweinerei diese Abzocke!

Grüsse E500 AMG

Beste Antwort im Thema

auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.

am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.

wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte. 

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Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Mit der Logik könntest du auch verlangen, dass jeder seinen TÜV-Bericht in die Scheibe klebt, weil er sonst ja die Plakette selbst draufgeklebt haben könnte...

Wäre es bei der Umweltplakette so wie bei der HU-Plakette dass die die ausgebende Stelle selber anbringen muss hätten wir diese Diskussion vermutlich nicht. Nur ist es halt derzeit so dass der Halter die Plakette zur Selberanbringung mitbekommt und man das ordnungsgemäße anbringen nicht als selbstverständlich voraussetzen kann.

"versuchte Politessenverwirrung" - geil 😁 😁

Das ist deine Meinung, aber nun einmal im Gesetz nicht so vorgesehen...
Also war der Gesetzgeber wohl schon der Meinung, dass es die Leute selber hinkriegen, sonst hätte er die Plaketten ja von den ausgebenden Stellen direkt einkleben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Also war der Gesetzgeber wohl schon der Meinung, dass es die Leute selber hinkriegen

Eben, daher taugt der Vergleich mit der HU-Plakette nicht und die hat demnach auch weder Kennzeichen noch FIN des Fahrzeuges aufgedruckt. Der Prüfer sollte wissen wo und wie der die aufklebt.

Wenn ich mir bei der Umweltplakette aber so angucke wie die teilweise angebracht ist wäre das wohl keine schlechte Idee gewesen die auch von den ausgebenden Stellen anbringen zu lassen. Hat bei der AU-Plakette damals ja auch geklappt.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Wenn ich mir bei der Umweltplakette aber so angucke wie die teilweise angebracht ist wäre das wohl keine schlechte Idee gewesen die auch von den ausgebenden Stellen anbringen zu lassen.

Stiller Protest?? Alle Autoaufkleber sind Scheiße. Nun werde ich genötigt mein Auto zu verschandeln.

Da der Ort für dieses Scheißding ja vorgegeben ist überlege ich ob ich sie nicht auf den Kopf einklebe 😠
Aber erst mal die Alte rausbekommen. Wo ist der Steinschlag wenn man ihn braucht?😁

War aber ne recht kurze Diskussion heute beim Amt.
O-Ton: Nehmen se ne neue, behalten se die alte. Mir egal sind nicht meine 40€

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Die Stelle ist nicht vorgegeben...

Es gibt "empfohlene" Stellen.

Aber ob man die jetzt unten rechts (wie definiert man rechts eigentlich - ich habs auch schon im anderen unten rechts gesehen - also wenn man vor der Motorhaube steht) oder woanders hinmacht ist egal.
Was sich anbietet ist oftmals hinterm Rückspiegel - da muß man das Ding nicht sehen. Oder wenn die Wölbung oder Schwarzrandung ungünstig ist, warum nicht oben...

Also noch ist das egal...

Mir ist (noch) kein Amtsrichter Urteil bekannt wo einer nach ner schlaflosen Nacht behauptet hätte es wäre zwar vom Gesetzgeber nicht vorgesehen aber ums der Politesse (von letzter Nacht?) leichter zu machen hält er unten rechts für einzig richtig...

Aber ich trau Amtsrichtern alles zu. Siehe zitierte Urteile... Keine wirkliche rechtliche Grundlage, aber so entschieden... Die sind eben frei in ihrer Entscheidung...
Und wer glaubt vor Gericht gibt es Gerechtigkeit der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

@mark:

Es gibt auch ein Frankfurter Urteil das sich ein Rechtsanwalt erstritten hat, daß §25a nicht zutrifft. Leider war das vor der Umformulierung. (wenn dir das nicht klar ist, am besten über buzer die Gesetzesänderungen durchsehen).

Es geht inzwischen um Verkehrsteilnahme durch Parken - und da geht Parkieren ohne Umweltplakette nicht nur in Berlin als Halterhaftung durch.

Und seien wir mal ehrlich, 18,50 € irgendwann in 3 Monaten zahlen und man muß überhaupt nichts tun (normalerweise - wenn man ein Bußgeld bekommt natürlich was und als 2. die Anzeige wegen falscher Verdächtigung...) ist doch nicht der schlechteste Deal.

Sollte der Punkt mal fallen kann man sich auch als echter Rebell erweisen und vor Gericht gehen.
Oder wer wirklich will kann natürlich jetzt auch schon...

Zitat:

Es geht inzwischen um Verkehrsteilnahme durch Parken - und da geht Parkieren ohne Umweltplakette nicht nur in Berlin als Halterhaftung durch.

Das weis ich. Ich kenne auch die Änderung. Bin aber der Meinung, dass die Teilnahmen am Verkehr das Parken umfasst, wie das auch gemeint ist und von den Gerichten ausgelegt wird, davon aber aus einem Verkehrsverbot noch kein Parkverstoß wird der nach dem §XX Halterhaftung abgerechnet werden kann.

Bescheide wonach dir die Auslagenerstattung im OWI Verfahren versagt werden kann sind genau wie die Entscheidung zur Kostentragungspflicht des Halters nach dem Urteil des Zuständigen Amtgericht endgültig. Da gibt es keine weiteren Rechtsmittel mehr gegen.

Ich stand mal Unschuldig in Wuppertal, da hat man statt mich frei zu sprechen das Verfahren eingestellt und mir die Auslagenerstattung versagt, was falsch war, aber Pech gehabt. Keine Rechtsmittel mehr zulässig, 6. große Strafkammer des LG Wuppertals hat meine Beschwerde damit abgelehnt, Punkt.

Kannst dagegen dann gerne eine Verfassungsbeschwerde einreichen, mit der Begründung dass du als Unschuldiger bestraft bist, wenn du deine Auslagen an einem nicht verschuldeten Verfahren in erheblicher Größenordnung selber tragen musst und es dagegen keine Revisionsmöglichkeiten gibt und dies dem Grundgesetz wiederspricht, aber, kannst es auch abschreiben und erkennen, dass auch die Gerechtigkeit in Deutschland grenzen kennt.

So wird es zur Kostentragungspflicht des Halters bei Parkverstößen in Umweltzonen auch weiterhin bei einer großen Sammlung von unterschiedlichen Einzelurteilen bleiben.

Sollte der Punkt fallen hab ich eine andere Begründung die ich ausprobieren will.

Ich kann Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Daher ist doch jedes Fahrzeug das ich fahre von der Pflicht befreit? 😁

Theoretisch könnte man sogar noch weiter gehen...
da ich/man mit jedem Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen könnte sind ALLE Fahrzeuge überall auf diesem Planeten (uh sorry das Mondmobil vergessen...) von der Pflicht befreit. 😁

War vermutlich auch nicht ganz so gedacht - aber wenn du dir mal die BIMSCHV/G ansiehst siehst du was ich meine. 😉

Ich finde es gut, dass er Einspruch erhoben hat. Natürlich wird sich an der Sachlage nichts ändern, die Plakette ist nur dann gültig, wenn das aktuelle Kennzeichen des PKW an dem sie klebt eingetragen ist...

Aber auf diesem Weg wird ein Mitarbeiter im Amt gebraucht, er behält seinen Job und aufgrund der höheren Verwaltungsgebühr, die jetzt für diesen Firlefanz anfällt, wird auch noch der Steuerzahler entlastet. Alle gewinnen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ich finde es gut, dass er Einspruch erhoben hat. Natürlich wird sich an der Sachlage nichts ändern, die Plakette ist nur dann gültig, wenn das aktuelle Kennzeichen des PKW an dem sie klebt eingetragen ist...

Aber auf diesem Weg wird ein Mitarbeiter im Amt gebraucht, er behält seinen Job und aufgrund der höheren Verwaltungsgebühr, die jetzt für diesen Firlefanz anfällt, wird auch noch der Steuerzahler entlastet. Alle gewinnen...

Die Justiz arbeitet nicht kostendeckend, insbesondere nicht im Bußgeldverfahren.

Aber der TE wird die Erfarung machen, daß sich nicht alles nach seiner Meinung und nach seiner Einsicht richtet.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Stiller Protest?? Alle Autoaufkleber sind Scheiße. Nun werde ich genötigt mein Auto zu verschandeln.

Dafür musste ich einfach auf den "Danke"-Button klicken.

Hätte man auch schöner lösen können, z.B. wie schon genannt über einen Ersatz der AU-Plaktette auf dem vorderen Kennzeichen. Die Stelle ist bei älteren Kennzeichen eh meist verkratzt vom Entfernen der letzten AU-Plakette und hätte den Schaden gleich mit abgedeckt. Und die Frage nach dem korrekten Kennzeichen erübrigt sich auch. Aber nööö, das war zu einfach.

Gerade die Scheibenaufkleber nerven irgendwann. Feinstaubplakette hier, Vignette oder Pickerl da, ...

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Die Justiz arbeitet nicht kostendeckend, insbesondere nicht im Bußgeldverfahren.
Aber der TE wird die Erfarung machen, daß sich nicht alles nach seiner Meinung und nach seiner Einsicht richtet.

Wenn hunderte Sachbearbeiter aus den Bussgeldstellen entlassen und in ALGII (wer stellt in der freien Wirtschaft schon Jemanden ein, der mal im öffentlichen Dienst gearbeitet hat 😁) geschickt werden müssen, weil niemand mehr Einspruch gegen sonnenklare Bussgeldbescheide einlegt... dann kostet das bestimmt noch mehr 😉

Und wenns ein Beamter ist, den man nicht rausschmeissen kann... dann hat er zumindest was zu tun und muss nicht den ganzen Tag Kreuzworträtsel machen und im Internet surfen 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Wenn hunderte Sachbearbeiter aus den Bussgeldstellen entlassen und in ALGII (wer stellt in der freien Wirtschaft schon Jemanden ein, der mal im öffentlichen Dienst gearbeitet hat 😁) geschickt werden müssen, weil niemand mehr Einspruch gegen sonnenklare Bussgeldbescheide einlegt... dann kostet das bestimmt noch mehr 😉
...

Diese fatale Milchmädchenrechnung hat uns einen verzerrten Arbeitsmarkt gebracht - so witzige Dinge wie 1-Euro-Jobber und "Aufstocker":

Mit dem Argument, daß die Voll-Arbeitslosigkeit für die Allgemeinheiz noch teurer sei, reissen sich Arbeitgeber eine volle Arbeitskraft unter den Nagel, die sie aber nur zum geringsten Teil bezahlen. Den Rest (und damit die Rendite des Abeitgebers) zahlt die Allgemeinheit.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



noch ein beispiel für einen formfehler: du bist beim tüv und lässt dir n schönen satz felgen eintragen. diese abnahme wird eine einzelabnahme nach §21. so jetzt hast du vom tüv das ok bekommen und fährst eben gemütlich weiter. die nächste polizeikontrolle zieht dich raus und will wissen ob mit deinen felgen alles roger ist. du zückst das zettelchen vom tüv und sagst "passt alles"...oder auch nicht den du hast vergessen den tüv zettel in deine fahrzeugpapiere übernehmen zu lassen. sprich du hast schlichtweg vergessen zur zulassungsstelle zu gehen, da 10€ für einen neuen fahrzeugschein abzulatzen und wirst mit 3 punkten und einer 3 stelligen summe belohnt. das is ebenso dumm gelaufen aber eben zu recht.

Schlechtes Beispiel, dessen rechtliche Würdigung auch noch komplett falsch ist.

Mal davon ausgegangen, dass für die Felgen keine ABE besteht, ist selbstverständlich keine komplette Einzelabnahme nach § 21 StVZO notwendig, es reicht die Abnahme nach § 22 StVZO. Geschieht dies nicht und wird das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt, liegt eine Owi § 19 StVZO, Erlöschen der BE, 50 € und 3 Punkte, vor.

Ist die TÜV-Abnahme durchgeführt müssen die Änderungen bei der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden. Wird dies vergessen ist dies eine Owi gem. § 13 FZV und kostet 15 €.

Buizei

Gibts was neues vom TE?

Hallo in die Runde,

zuerst einmal ein dickes "wooow" das so viel Interessierte so viel Gesprächsstoff haben, alle Achtung. Habe mir allerdings - ab da, wo ich zuletzt mitschrieb ungefähr - nicht mehr weiter gelesen, es ist zuviel, oder zu wenig an Zeit, je nach Ansichtssache 🙂

Zum Thema:

Nach dem Urlaub war Post da.

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren stellte die Stadt Stuttgart ein, der Bußgeldbescheid wurde zurück genommen. 

Die Kosten des Verfahrens muss ich tragen 23,50 €.

Das Amt für öffentliche Ordnung verlangte nach der Aussage, wer der Fahrer war. Ich ignorierte und machte dazu keine Aussage. Nach 3 Monaten stellen die Behörden sowas dann ein.

Für mich: ich habe etwas dazu gelernt, das diese Winzigkeit mit dem nicht identischen Kennzeichen in der Plakette nicht gültig ist. Hoffe das daraus auch andere dazu gelernt haben 😉

Und um die Diskussion zwecks "dickes Auto und kein Geld zahlen wollen" mit der Aktion habe ich mir 1 Punkt in Flensburg gespart. Um die Mehrkosten von 16,50 € ging es mir nicht, jedoch schmeiss ich kein Geld unnötig aus. Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, heisst es so schön, aber bei diesem Thema bin ich immer noch der Meinung der Abzocke, da ich nachgewiesen habe, das mein mittlerweile damaliges Fahrzeug einen DPF verbaut und eingetragen hatte.

Grüsse E500 AMG, zur Zeit unterwegs mit einem grossen, schmutzigen V8 Diesel, der sich die gelbe Plakette spart 😉

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