Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz
Hallo,
habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!
Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."
Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.
Übelste Schweinerei diese Abzocke!
Grüsse E500 AMG
Beste Antwort im Thema
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Die Kosten des Verfahrens muss ich tragen 23,50 €.
dafuer gibt es keine rechtsgrundlage. der §25a stvg bezieht sich ausdruecklich nur auf halt- oder parkverstoesse. ich wuerde nicht zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von keyser-soeze
dafuer gibt es keine rechtsgrundlage. der §25a stvg bezieht sich ausdruecklich nur auf halt- oder parkverstoesse. ich wuerde nicht zahlen.Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Die Kosten des Verfahrens muss ich tragen 23,50 €.
Und woher willst du wissen, dass derKostenbecheid aufgrund von § 25s StVG erlassen wurde?
Könnten ja auch andere Gesetze zum tragen kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Könnten ja auch andere Gesetze zum tragen kommen.
stimmt.
"riecht" aber sehr danach.
Sind inzwischen nach der 33 %! Erhöhung 20 €. + 3,50 € je Zustellung.
Aber da kann uns TE sicher noch aufklären ob es §25a StVG ist.
Natürlich könnte dann jetzt dagegen vorgehen - nur wie weit man kommt?
Aber machen darf das natürlich jeder.
Ich würde es sogar begrüßen. 🙂
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Das ist in Stuttgart schon seit vielen, vielen Jahren gängige Praxis: In der Sache wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen, aber auf den Kosten bleibt der Betroffene sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber da kann uns TE sicher noch aufklären ob es §25a StVG ist.
Hallo, es steht der § 25 a StVG.