Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz
Hallo,
habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!
Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."
Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.
Übelste Schweinerei diese Abzocke!
Grüsse E500 AMG
Beste Antwort im Thema
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
...Den Punkt gibt es noch - voraussichtlich auch noch länger. Sieht derzeit nicht so aus als wenn die neue Punkteregelung so schnell in Kraft tritt. Sollten die Änderungen wie geplant kommen fallen die Punkte wegen Feinstaubgeschichten wieder weg.
Worüber nicht jeder traurig ist.
Auf die Änderungen kann ich gut verzichten.
Hast Du dich mal ganzen "Reform" befasst, oder nur mit den wegfallenden Tatbeständen? Insgesamt soll das Punktesystem nämlich drastisch verschärft werden. Allein die Übergangsregelungen sind zum Haare raufen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
An den von der Behörde ermittelten Fahrer und sonst niemanden. Die Gesetzeslage in Deutschland gibt nichts anderes her.Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das Fahrzeug wurde in einer Umweltzone abgestellt.
An wen soll denn deiner Meinung nach der Bußgeldbescheid geschickt werden?
Sollte der Halter nicht der Fahrer gewesen sein, dann kann doch nur der Halter darüber Auskunft geben.
Auf Gund des Kennzeichens kann die Behörde den Fahrer (außer er wird angetroffen) nicht ermitteln.
Außdrücklich auf den ruhenden Verkehr bezogen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Sollte der Halter nicht der Fahrer gewesen sein, dann kann doch nur der Halter darüber Auskunft geben.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
An den von der Behörde ermittelten Fahrer und sonst niemanden. Die Gesetzeslage in Deutschland gibt nichts anderes her.
Auf Gund des Kennzeichens kann die Behörde den Fahrer (außer er wird angetroffen) nicht ermitteln.
Außdrücklich auf den ruhenden Verkehr bezogen.
Richtig. Aber kann kann der Halter nur die Kostentragepflicht für 18,50 € in die Pflicht genommen werden. Gegen ihn einen Bußgeldbescheid zu erlassen und sein Punktekonto zu belasten wird von den Gesetzen nicht gedeckt. Da könnte man sogar darüber nachdenken, dem Sachbearbeiter wegen falscher Verdächtigung ans Bein zu pinkeln.
(Iirc lebst Du in Österreich - da ist die Rechtslage meines Wissens nach anders.)
Danke für die Bestätigung. 🙂
@wkienzl:
Sowas wie "der Fahrer könnte Auskunft geben, sonst muß er zahlen" gibts in Deutschland nur im ruhenden Verkehr (und ob ein parkierender Umweltzonenverstoß unter den §25a StVG fällt gibts auch abweichende Meinungen).
Der Vorteil ist, der kostet nur 18,50 €...
Und das ist kein Bußgeld!
sondern eine Kostentragungspflicht des Halters für Aufwendungen der Behörde...
Das kostet immer 18,50 € (außer es gab mehr Aufwand der nachgewiesen wird - hab ich aber bei §25a StVG noch keinen gesehen) - egal ob das jetzt ein 5 € Verstoß oder ein 35 € Verstoß war...
Daher wenn man mal drüber nachdenkt, alle Parkverstöße bei denen man nicht persönlich erwischt wurde und die mehr als 15 € kosten kann man auch nach 3 Monaten mit 18,50 € bezahlen... 😉
Was noch geht sind Verwarngeldangebote. Das sind die 5-35 € "Bußgelder" die vereinfacht ausgestellt werden.
Bedeutet "du kannst ohne Gebühren zahlen und dir das Geld wenn du es nicht gewesen sein solltest vom wirklichen Täter wiederholen". Geht auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 35 €.
Aber man hat keinen Anspruch darauf!
Im Prinzip kanns auch sofort ein Bußgeld geben von 5 € + 23,50 € Gebühren statt 5 € Verwarnung.
Verwarngeldangebote sind an eine kurze Frist gebunden.
Nimmt man das nicht an wird ermittelt.
Im ruhenden Verkehr wird meistens die Halterhaftung in Anspruch genommen.
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Die Bußgeldverfahren sind wohl die, wo man in Deutschland nach Strich und Faden beschissen wird. In allen übrigen Bereichen wird ein Nachreichen der Papiere selbstverständlich anstandslos akzeptiert. Naja, kein Wunder, daß immer weniger Autos zugelassen werden.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Die Bußgeldverfahren sind wohl die, wo man in Deutschland nach Strich und Faden beschissen wird.
Da hast du bestimmt auch handfeste Beispiele für, wenn du so einen Stuss behauptest.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
In allen übrigen Bereichen wird ein Nachreichen der Papiere selbstverständlich anstandslos akzeptiert.
Meinst du nicht, dass eine Buße sinnlos wird, wenn man sie durch einfaches "nachreichen" umgehen könnte?
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Naja, kein Wunder, daß immer weniger Autos zugelassen werden.
Auch für den Zusammenhang zwischen dem Verhalten weniger Drückeberger und den Zulassungszahlen hast du natürlich zuverlässige Quellen?
ein Bekannter musste sogar mal Bußgeld in Köln zahlen, weil auf der Plakette ein Strich im Kennzeichen war (Zwischen Ort und den anderen Buchstaben und Zahlen) auf dem Fahrzeugkennzeichen aber nicht....wirklich lächerlich sowas....
Es geht auch anders . Hannover die Bürger / Touristenfreundliche Stadt .
Ich habe für die 4-5 mal wo ich nach Hannover fahre meine Plakette nicht
ins Fenster geklebt sondern lege sie auf`s Armaturenbrett .
Diesmal habe ich sie einschließlich Parkschein vergessen .
Als der Brief vom Ordnungsamt kam angerufen und gefragt was tun .
Schicken sie per Mail ein Bild von der Plakette mit Aktenzeichen und sie
müssen dann nur den vergessenen Parkschein bezahlen .
Neue " Rechnung " 20€ und auf meinem Flensburger-Konto sind
immer noch 0 Punkte .
Das Leben kann doch so schön sein . 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Da hast du bestimmt auch handfeste Beispiele für, wenn du so einen Stuss behauptest.Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Die Bußgeldverfahren sind wohl die, wo man in Deutschland nach Strich und Faden beschissen wird.
...
Naja, daß man im Bußgeldverfahren "beschissen" wird, das würde ich so nicht sagen wollen. Aber daß bei der Ausgestaltung der Verfahrens-Systematik Gerechtigkeitserwägungen der schnellen Erledigung geopfert wurden, das liegt klar auf der Hand.
In Stuttgart ist derzeit auch "Gelbplaketten-Jagd" angesagt, mit tollen Erfolgsmeldungen aus dem Rathaus ("am letzten Wochenende 2.200 Plakettensünder erwischt")... mit den entsprechenden Hohn-Leserbriefen aus der Bevölkerung ("offensichtlich für die grüne Regierung ein seltener Glücksmoment der Bewahrung vor dem nahenden Weltuntergang").
Erstaunlich ist nur, daß das so vehement verfolgt wird, wo doch längst erwiesen ist, daß die Maßnahme "Umweltzone" völlig nutzlos ist.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Die Bußgeldverfahren sind wohl die, wo man in Deutschland nach Strich und Faden beschissen wird. In allen übrigen Bereichen wird ein Nachreichen der Papiere selbstverständlich anstandslos akzeptiert. Naja, kein Wunder, daß immer weniger Autos zugelassen werden.
Im gegensatz zum Elchsucher stimme ich dem zu. Andere Ämter sind kulanter, wie z.B. das Finanzamt. Ein Anruf mit "ups, da hab ich wohl bei der Steuererklärung was vergessen" reicht immer wieder aus. Ein Uli Hönes kommt da nicht so leicht weg, und hat Probleme zu behaupten, das er "nur was vergessen" hat.
Aber das weniger Autos zugelassen werden stimmt nicht. Es sind halt nur die Gebrauchtwagen, die momentan immer mehr gefragt sind, und den Neuwagen konkurenz machen.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Erstaunlich ist nur, daß das so vehement verfolgt wird, wo doch längst erwiesen ist, daß die Maßnahme "Umweltzone" völlig nutzlos ist.
Behaupten lediglich immer wieder die gleichen (Autofahrerverbände).
An diesem Punkt ist aber "Beschiss" irgendwo angebracht, oder sagen wir besser unsaubere Formulierung und fehlender Tatbestand. IMHO müsste da unterschieden werden zwischen Plakette vergessen/falsches Kennzeichen für ein paar € Verwarngeld und Feinstaubzone widerrechtlich mit einem Auto befahren dass da nicht reinfahren durfte was dann teurer wird. Zumal das mit dem aktuellen Kennzeichen nicht einmal eindeutig formuliert ist ob oder ob nicht.
Nachrreichen ginge da ja immer noch über das Einspruchsverfahren.
Kennt eigenlich jemand die Feinstaubwerte, die Benziner mit KAT bzw. Diesel mit Euro 2/3 emittieren und ab wann (Euro 4) sie unbedenklich sind? Denn wenn ich es richtig verstehe, soll dieses Geetz doch nur der Bekämpfung von Feinstaub und nicht dem allgemeinen Umweltschutz diesen.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Kennt eigenlich jemand die Feinstaubwerte, die Benziner mit KAT bzw. Diesel mit Euro 2/3 emittieren und ab wann (Euro 4) sie unbedenklich sind?
Ich nicht, aber Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/AbgasnormUndbedenklich ist vielleicht der falsche Ausdruck, aber mit Euro4 ist es erheblich weniger. Neben dem Feinstaub ist aber auch NOx ein "Nebeneffekt" der Regelung.
Problem bei der Feinstaubmessung ist dass man unbedenliche Partikel aus natürlichen Quellen nicht von den problematischen Feinstäuben aus Verbrennungen/Reifenabrieb etc.. trennen lassen. I.d.R. wird bei der Messung nur die Gesamtmenge gemessen.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
...Behaupten lediglich immer wieder die gleichen (Autofahrerverbände).
....
Nein. Das dürfte mittlerweile herrschende Lehre sein.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Nein. Das dürfte mittlerweile herrschende Lehre sein.
"In den repräsentativ ausgewählten Straßenabschnitten Landshuter Allee und Prinzregentenstraße
reduziert sich die Summe der auspuffbedingten Emissionen um bis zu 47 % bei Feinstaub
(PM10) und um bis zu 20 % bei Stickstoffoxiden NOx (als NO2-Equivalent) (siehe Tabelle
3). Die aufgrund ihrer krebserzeugenden Eigenschaft besonders gesundheitsrelevanten Dieselrußpartikel werden dabei um bis zu 45 % reduziert."
http://...erung.oberbayern.bayern.de/.../..._lrp___wirkungsanalyse.pdf