Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz

Hallo,

habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!

Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.

Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.

Zitat:

"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."

Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.

Übelste Schweinerei diese Abzocke!

Grüsse E500 AMG

Beste Antwort im Thema

auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.

am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.

wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte. 

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Frage:
Wie wird lichtechter Druck nachgewiesen? 😁
Angenommen eine Ausgabestelle würde sich keinen Plakettendrucker kaufen sondern eine Schablone für einen normalen Drucker basteln... 😉

Nun bei der Anzahl der zu wechselnden Frontscheiben, hat sich Carglass sich sicherlich etwas einfallen lassen. Ich fand es toll, denn manche haben echt eine Klaue.

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Frage:
Wie wird lichtechter Druck nachgewiesen? 😁
Angenommen eine Ausgabestelle würde sich keinen Plakettendrucker kaufen sondern eine Schablone für einen normalen Drucker basteln... 😉

Die korrekt mit lichtechtem Toner erstellten Plaketten laufen nicht über einen "0815"-Drucker, sondern es wird hierfür besonders UV-resistente Tinte genommen. Hierzu mussten z.B. alle Carglass-Fillialen neue Drucker anschaffen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nein, stammen nicht vom TÜV, sondern die Plaketten kommen von einer zentralen Zulassungsbehörde und gehen über eine Dienstleistungsfirma an Carglass.
CG gibt bei sich in den jeweiligen Außenstationen die entsprechenden Fahrzeugdaten ein, diese werden online an die Dienstleistungsfirma übermittelt und dort per Knopfdruck der Plakettendruck bei Carglass angestoßen.
Ein TÜV oder ähnliche Prüforganisation ist hierbei nicht involviert.

Das Vorgehen ist so legitim und von allen zuständigen Behörden abgenommen. 😉

Ich bezog mich nur auf diesen Artikel:

http://www.promobil.de/ratgeber/scheibe-kaputt-plakette-weg-98186.html

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Frage:
Wie wird lichtechter Druck nachgewiesen? 😁
Angenommen eine Ausgabestelle würde sich keinen Plakettendrucker kaufen sondern eine Schablone für einen normalen Drucker basteln... 😉
Die korrekt mit lichtechtem Toner erstellten Plaketten laufen nicht über einen "0815"-Drucker, sondern es wird hierfür besonders UV-resistente Tinte genommen. Hierzu mussten z.B. alle Carglass-Fillialen neue Drucker anschaffen.

Ach darum sehen die Rechnungen von Carglass immer so gut aus, ohne das der Druck verblasst. 😁

Wilfried

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Oh geil ein Fehler im Gesetz.

Die BIMSCH V verweist auf

§47a StVZO.

Den § gibts aber seit 01.06.2012 nicht mehr.

😁

Mal anschreiben...
Wenn die das ändern, dann könnten die auch das "aktuell" ändern.

Wenn ich mir das so recht überlege - Werkstätten dürfen eigentlich gar keine Plaketten mehr ausgeben? Seit über 1 Jahr? 😁

Carglass:
Interessante Konstruktion... Wirklich legal? Naja solange kein Amtsrichter drüber stolpert...

Drucker:
Ok spezieller Drucker.

Aber nehmen wir mal an, man nimmt keinen speziellen Drucker... 😉
Gibt/gab auch genug Zulassungsstellen die gedacht haben ein wasserfester Stift reicht...

Aber wie beim Stift vermutlich eine Frage des Nachweises.

Und die A-Karte hat der Autofahrer wenn das Kennzeichen verblasst ist.

Edit:
Und sehen/schriftlich haben möchte ich das schon, daß ein Drucker = lichtechter Stift ist...

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Du würdest natürlich gerne sofort zahlen und den Punkt kassieren. *g*

Ja, wenn ich tatsächlich selber daran schuld bin, würde ich zahlen und der Punkt? Na ja, juckt mich nicht. Bei einem Punkt passiert eh bix.

Das nennt sich dann Rückgrat. Hast du vielleicht schon mal von gehört ähh ne, vergiss es. Ich glaub eher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Mehr Klischee und Menschenverachtung geht wohl nicht mehr! Habt ihr einen Knall....psyschopathologische Störung/en....? 😠

Lasst jeden das seine fahren! Nur weil der TE nicht Obrigkeitshörig ist macht ihr ihn blöd an, sauber sag ich...echt ne coole Truppe hier!

P.S. wer echt Geld hat...so richtig, hat das oft nur, weil diese Menschen es schätzen können und nicht jeden Scheiß mal so einfach bezahlen.....oft hat der Trinkgeldgeber, das gegebene Trinkgeld (auf dicke Hose machen) nötiger als die Servicekraft..... 😉

Er fährt/fuhr E500 AMG....andere einen 60 PS VW POLO mit Zubehör um die 10.000 €.....😉

Die besten Diskussionen erlebt man im LPG-Foren. Wenn da einer sich überlegt, seinen Cayenne auf LPG umrüsten zu lassen, wird der auch verbal gesteinigt und wer so ein Auto habe, dem kann der Sprit nicht zu teuer sein.

Wenn es aber problemlos für die Hälfte ginge, wäre der Porsche-Fahrer doch blöd, wenn er es nicht machte,

Gerade Leute mit viel Geld haben meist viel dafür getan und sind darauf bedacht, es auch zu behalten.

Und die sind nicht reich geworden, weil sie für jeden Mist unüberlegt bezahlen.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Das nennt sich dann Rückgrat. Hast du vielleicht schon mal von gehört ähh ne, vergiss es. Ich glaub eher nicht.

Wieso muss man gleich wieder persönlich und unsachlich werden?

Ekelhaft sowas.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Wieso muss man gleich wieder persönlich und unsachlich werden?
Ekelhaft sowas.

cheerio

Wenn man mich persönlich anspricht, darf man auch eine persönliche Anrede zurück erwarten. Nennt sich Höflichkeit.

Wenn jemand sich eine Sache immer so zurechtbiegt wie es ihm gerade am besten passt und dabei seine persönliche Einstellung und Meinung immer wieder wechselt, so ist die rückgratlos. Ist nicht unsachlich, sondern eine Tatsache.

Wo ist nun dein Problem? Wenn etwas ekelhaft ist, dann Kommentare von Unbeteiligten, die meinen sich in irgendwas einmischen zu müssen, nur um mal was gesagt zu haben.

Richtig, und wenn du diese Erkenntnis jetzt bei dir nutzen würdest...

Abgesehen davon ist dir klar geworden

a) daß es unter Umständen eine falsche Verdächtigung ist wenn die Behörde einfach einen Bußgeldbescheid gegen den Halter erlässt

b) das Gesetz "Mist" ist, obwohl schon 2x dran herumgestrickt wurde

c) selbst die Halterhaftung bei parkendem Verstoß (die den Punkt spart) etwas umstritten ist - also in Bezug darauf ob der Staat die anwenden kann - nicht ob der Halter/Fahrer/Absteller das so laufen lassen kann.

oder muß ich das nochmal wiederholen? (upps hab ich gerade)

Das hier ist also kein "sei ein Mann und zeig deine Bälle", vor allem da eine Plakette im Fahrzeug war...

Und @TE:
wenn du mal wieder da bist wüßte ich wirklich gern ob du fahrend erwischt worden bist oder sonst deine Fahr/Abstelleigenschaft zugegeben hast. Wenn nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel



Die Sache ist doch, dass der TE etwas weiter denkt als ihr:
Ihr denkt: Plakette falsch = gegen das Gesetz verstoßen, eine richtige Plakette haben zu müssen.
Er denkt: Plakette falsch = gegen das Gesetz verstoßen, eine richtige Plakette haben zu müssen, Plakette gilt der Vorbeugung von Luftunreinheiten, ich habe keine Luftunreinheit begangen, niemand ist zu Schaden gekommen = warum Strafe?

Völlig korrekt. Ergo: Abzocke³!

Umweltzone alleine ist schon abzocke genug, aber sowas ist einfach nur kleinkarierter

Müll gegen den man auf jeden Fall vorgehen sollte.

Klar, keine Plakette am Auto obwohl möglich ist auch blöd, aber noch nachvollziehbar (wenn auch nicht gerecht).

Aber einfahrt mit Umweltplakette mit anderem KZ? Das muss der Laie nicht wissen, und dafür eine Strafe zu verhängen ist drakonisch, vor allem wegen dem Punkt. Vollkommen lächerlich. Ich fuhr 2 Jahre mit anderem KZ in der Plakette rum (Scheibentausch), meine Frau immer noch. Am Dienstwagen war sogar 5 Jahre kein KZ eingetragen, einfach nur Blanko.

Normalerweise guckt da keiner hin, und wenn doch nur ob Grün oder Gelb und das wars.
Schon alleine das sich jemand die Mühe macht da genau hinzuschauen würde mich unglaublich wütend machen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Und @TE:
wenn du mal wieder da bist wüßte ich wirklich gern ob du fahrend erwischt worden bist oder sonst deine Fahr/Abstelleigenschaft zugegeben hast. Wenn nicht...

Hi, der Wagen wurde parkend erwischt. Ich habe nichts zugegeben.

Leute beruhigt euch doch mal wieder. Wir sind alle Menschen, sollten daher auch normal miteinander umgehen können 🙂

Ich hab gestern noch den Einspruch abgeschickt, mal abwarten, was nun kommt. Ich werde berichten.

Ah sehr schön.

Hoffentlich auch im Einspruch nichts zugegeben.

Im Prinzip hätten die also keinen Bußgeldbescheid gegen den Halter machen dürfen.

Denn sie wissen nicht wer da abgestellt hat.

Wenn mich der Sachbearbeiter am Telefon sehr genervt hätte würde ich zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Sachbearbeiter aus dem Bußgeldbescheid wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Da das eine Straftat ist hat die Polizei nichts mit einer möglichen Einstellung zu tun sondern muß das auf jeden Fall weiterleiten.

Zusätzlich bzw. auf jeden Fall würde ich noch einen Einspruch machen nur die Abstell/Fahreigenschaft abstreiten und um ein Foto des Abstellers bitten zwecks Mithilfe bei Identifizierung. 😁
(das ist dann der Teil bei dem normalerweise nach 3 Monaten ein Kostenbescheid von 18,50 € nach §25a StVG erlassen wird an den Halter - kein Punkt und eben nur 18,50 € für den "Park"verstoß)

So gehts ja mal nicht - einfach nen Bußgeldbescheid gegen den Halter raushauen... Da könnte sonstwer gefahren sein.
Kommt aber öfter vor als man denkt. Manche denken sie stehen über dem Gesetz (und damit meine ich hier den Sachbearbeiter).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


So gehts ja mal nicht - einfach nen Bußgeldbescheid gegen den Halter raushauen... Da könnte sonstwer gefahren sein.
Kommt aber öfter vor als man denkt. Manche denken sie stehen über dem Gesetz (und damit meine ich hier den Sachbearbeiter).

Das Fahrzeug wurde in einer Umweltzone abgestellt.

An wen soll denn deiner Meinung nach der Bußgeldbescheid geschickt werden?

Sollte das Fahrzeug gestohlen worden sein kann angenommen werden, dass dem Farzeughalter der Fahrer unbekannt ist.

Beim Parken im Halteverbot bekommt wer das Knöllchen? Ja erst mal der Scheibenwischer.

Kommt jetzt ein Lausbub und entfernt das Knöllchen an wen wird dann wohl das darauf folgende Schreiben gerichtet werden?

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


So gehts ja mal nicht - einfach nen Bußgeldbescheid gegen den Halter raushauen... Da könnte sonstwer gefahren sein.
Kommt aber öfter vor als man denkt. Manche denken sie stehen über dem Gesetz (und damit meine ich hier den Sachbearbeiter).
Das Fahrzeug wurde in einer Umweltzone abgestellt.
An wen soll denn deiner Meinung nach der Bußgeldbescheid geschickt werden?

An den von der Behörde ermittelten Fahrer und sonst niemanden. Die Gesetzeslage in Deutschland gibt nichts anderes her.

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