Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz
Hallo,
habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!
Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.
Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.
Zitat:
"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."
Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.
Übelste Schweinerei diese Abzocke!
Grüsse E500 AMG
Beste Antwort im Thema
auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.
am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.
wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte.
125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Ohne gesetzliche Grundlage, darf die Behöre jedoch keine Ordnungswidrigkeit ahnden.
Wie oben schon geschrieben, würde das eher darauf setzen dass dir etwas falsches vorgeworfen wurde nach einer falschen Verordnung. Gegen die StVO und das Einfahrverbot hast du ja nicht verstossen, dein Auto hatte eine Plakette und hätte von der Schadstoffklasse auch zulässig in die Zone einfahren dürfen. Den Verstoß hast du also formal gar nicht begangen.
Was man dir vorwerfen kann ist ja lediglich der Verstoß gegen die Kennzeichnungsverordnung nach BundesImmissionsSchutzGesetz wonach die Plakette mit dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt und angebracht werden muss. Das ist aber kein Verstoß nach StVO/StVZO/StVG und demnach punktefrei.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
hab ich was überlesen oder warum stimmen denn die kennzeichen nicht überein ?
Das dürfte unerheblich sein, waurm das Kennzeichen nicht übereinstimmt.
Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen (z.B. wenn nach Erteilung der Umweltplakette ein neues Kennzeichen zugeteilt wurde), allerdings bleibt die Frage, ob man gegen die korrupte Justiz eine Chance hat. Da wird halt die Möglichkeit gewittert, Geld einzunehmen, also wird geltendes Recht schonmal gebeugt.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Was man dir vorwerfen kann ist ja lediglich der Verstoß gegen die Kennzeichnungsverordnung nach BundesImmissionsSchutzGesetz wonach die Plakette mit dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt und angebracht werden muss. Das ist aber kein Verstoß nach StVO/StVZO/StVG und demnach punktefrei.
Vor allen Dingen muß die Behörde dann nachweisen, daß zur Anbringzeit der Plakette das Fahrzeug die eingetragene Nummer nicht gehabt hat, und das dürfte schwierig werden.
Stuttgart sieht das aber so:
Zitat:
Das allgemeine Verkehrsverbot zur
Verminderung schädlicher Luftverunreinigung nach den vorgenannten Vorschriften besteht
grundsätzlich für Fahzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Plakette ausgestattet sind. Eine
solche Plakette muss arn Fahzeug angebracht sein, das Kennzeichen des Fahzeugs tragen und
im übrigen die jeweitigti Gruppe der Abgasnorm, die für das Befahren in dem gesperrten Bereich
zugelassen ist, aufzeigen. Am Fahzeug des Betroffenen war das Kennzeichen MKK--
angebracht. Die im Fa.hzeug befindtiche Plakette trug das Kennzeichen HU- Das von der.
Verwaltungsbehörde festgesetzte Bußgeld greift nach ständiger Rechtsprechung auch, wenn
durch'eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Plakette die Zulässigkeit des Führens dieses
Fahzeugs im gespenten Bereich nicht.sofort feslgestellt werden kann. Die Bußgeldandrohung für
das Fehlen einer ordnungsgemäßen Plakette soll in erster Linie die reibungslose Kontrolle där im
Sperrgebiet befindlichen Fahzeuge sicherstellen. Dazu gehört selbstverständlich, dass eine
Plakette am Fahzeug ist und diese auch zweifelsfrei auf dieses Fahrzeug bezogen wird, ohne
dass Anfragen bei Zulassungsstelten, Kraflfahrtbundesamt oder ähnliches erforderlich sind.
Zitat:
Das Zusatzzeichen zum 270.1 (Freistellung vom
Verkehrsverbot nach $ 40 Abs,1 des Bundesemissionsschutzgesetzes) nimmt unter
anderem Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusalzeichen in
der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach S 3 Abs. 1 der
Kennzeichnungsverordnung ausgestattet sind. Die Freistellung vom Verkehrsverbot
hängt damit gerade von der - rein formalen - Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit
der" Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzung für die Erteilung einer
Feinstaubplakette ankommt, Die Kennzeichnungspflicht soll die Übewachung
angeordneter Verkehrsbeschränkungen erleichtern.
Zitat:
Was man dir vorwerfen kann ist ja lediglich der Verstoß gegen die Kennzeichnungsverordnung nach BundesImmissionsSchutzGesetz wonach die Plakette mit dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt und angebracht werden muss.
Dem wurde ja genüge getan.
Im Nachhinein hat sich das Kennzeichen geändert, das hat mit der Plakette nix mehr zu tun. Dafür, dass man eine neue Plakette braucht, gibt es kein Gesetz.
Ich habe seinerzeit unserer Bundesverkehrsminister gefragt, der hat abgenickt und dazu gesagt:
"Ist richtig, haben wir einfach vergessen".
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Warum die überhaupt das Kennzeichen genommen haben ist immer noch die Frage - da Kennzeichen nicht mehr fahrzeuggebunden sind.
Aber die Frage wird von der Politik ignoriert und Amtsrichtern ist es egal, die entscheiden "zugunsten der überforderten Überwachungskräfte" ohne eine Rechtsgrundlage.
Theoretisch (haben sie es jetzt schon geändert? bin zu faul zum nachsehen) würde es reichen/hat es gereicht die Plakette zu haben - denn die StVO bezieht sich/hat sich nur auf 1 Absatz der BISCH V/G bezogen.
Ach ich habs doch schon verlinkt, einfach durchlesen...
Außerdem ist es eindeutig kein lichtechter Stift wenn eine Plakette gedruckt wird - das machen aber sogar Zulassungsstellen. 😁
Naja was soll man noch dazu sagen?
Beim Amtsrichter kommts eben immer drauf an ob er gut oder schlecht geschlafen hat oder ob seine Lebenserfahrung 🙄 so etwas umfaßt. Wenn nicht fällt er trotzdem sein Urteil.
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
Was meinst du damit genau???
Dass manche hier im Forum ungern gegen Bescheide vorgehen, zum Beispiel weil sie zu faul dazu sind. Dieses Verhalten wird gerne damit gerechtfertigt, dass man von sich selbst behauptet, derarte Strafen "wie ein Mann", also klaglos und ohne Widerworte nimmt.
An sich kein Problem, aber fordern Sie doch so ein Verhalten manchmal auch von anderen Verkehrsteilnehmern - das ist störend und unsachlich, darum wollte ich Leuten, denen sowas auf der Zunge lag, im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen.
Ach so, verstehe. Ja ich dreh nicht jeden € um, aber ich seh nicht ein, das ich für etwas zahlen soll, wo ich ungerecht finde, vor allem den Punkt. Dazu bin ich nicht zu faul.
Einspruch ist heute los, ich werde berichten.
Jetzt nur noch eugain's Zitat: "wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte."
Versteh das Vorurteil nicht.
Zitat:
Original geschrieben von E500AMG
In meinen Augen ganz klar Abzocke, 40 € und 1 Punkt für den Mist, klar das ich vor allem den Punkt nicht haben will und Einspruch einlege.
Und da ist wieder das Wort A B Z O C K E !!!!! Die Regeln sind doch eindeutig, man kann vorher lesen was es kostet, im übrigen kostet es nicht 40 € sondern 40 € plus 23,50 Auslagen und Gebühren macht 62,50 €
Und wenn ich sehe was du für ein Auto fährst müsste dieser Betrag dir ein Lächeln ins Gesicht bringen........
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wenn ich sehe was du für ein Auto fährst müsste dieser Betrag dir ein Lächeln ins Gesicht bringen........Zitat:
Die Regeln sind doch eindeutig, man kann vorher lesen was es kostet, im übrigen kostet es nicht 40 € sondern 40 € plus 23,50 Auslagen und Gebühren macht 62,50 €
Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil 😉 aber hast Recht, es sind 63,50 €.
Weil's so schön sparsam ist? Ja das ist es, mein Arbeitsfahrzeug 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Die Regeln sind doch eindeutig,
Ach. Was besagen denn die Regeln nach Deiner Meinung eindeutig?
Dass man bei Kennzeichenänderung eine neue Plakette braucht, wie der Ersteller des Bußgeldbescheides zu meinen scheint?
Dass nur beim Einkleben der Plakette diese mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Kfz-Kennzeichen beschriftet sein muss, wie die einschlägigen Vorschriften meinen?
Dummerweise unterscheiden sich die letzten beiden Meinungen.
...ja, was fährst Du denn nun, E500 AMG, den dicken Mercedes oder den 14 Jahre alten Passat? Oder beide? Den Mercedes vielleicht nur sonntags zum nächsten Bauernhofcafe auf dem Lande?
Hobbypsychologen können vermutlich aus solchen Angaben exakt auf Deine Mentalität und Deinen Charakter schliessen. Und darauf, ob Du eine Form von Berechtigung hast, dich über den Bussgeldbetrag in Höhe von für E500 AMG-Fahrern nahezu "lächerliche" 40,- Euro aufregen darfst oder nicht.
Das hat aber, unabhängig von Deiner "Tonart", nichts mit der eigentlichen Kernfrage zu tun, ob die Entscheidung der Bussgeldstelle korrekt war oder nicht. Im Falle von nicht natürlich mit der sich anschliessenden Diskussion über Einspruch etc.
Ich für meinen Teil hätte das Geld bezahlt, mir eine neue Plakette besorgt, und gut is. Selbst wenn ich im Recht wäre. Eventuell mal einen Einspruch eingelegt und trotzdem die neue Plakette besorgt. Alles andere wäre mir zu anstrengend, auch wenn ich damit einen kleinsten Teil zum Untergang des Rechtssystems in diesem Lande beitragen würde. 🙄😕
Aber hierzu darf jede/jeder ihre/seine eigene Meinung haben.
Schluss mit den abschweifenden Ausführungen, bitte nun die Diskussion fortführen.🙂🙂
Sorry, aber diese "du hast doch genug Geld"-Argumente sind - abgesehen davon, dass der 500er laut Profil auch ne alte Schleuder ist - anmaßend und peinlich. Selbst wenn er stinkreich ist, ist er es sicherlich nicht, weil er jeden Scheiß anstandslos bezahlt hat.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Was für ein toller Beitrag.
Den AMG im Avatar habe ich nicht mehr. Zur Zeit den Passat, ist mein Arbeitsauto, sonst habe ich gerade keins. Und wenn es eine Anspielung sein soll, wie dein Beitrag zu scheinen mag, dicken Daimler 2 Monate fahren, dann kein Geld mehr und nun sparsamen Passat fahren, kann ich dich vertrösten. Fuhr den AMG knappe 2 Jahre und das tagtäglich, auch Urlaub mit über 3.000 Km in 3 Wochen. Ich erfreue mich, wenn ich mit meinem Passat fahre. Zuverlässig und sausparam. Kann man sparen auf andere schöne Sachen, wenn man mit 60 Liter Diesel 1.200 km weit kommt.
Und zu meiner Mentalität, das YU im Kennzeichen steht für Yugoslawien, jetzt kannst mich auch schön in ne Schublade stecken 😉 und mein Charakter, immer neutral, höflich, nicht beleidigend und frei von Vorurteilen - so wie es sich gehört 🙂 daher verstehe ich nicht, wieso so ein Kommentar, aber solche gibt es ja immer.
40 € bzw. 63,50 € hin oder her, wenn es zu Unrecht ist, will ich es auch nicht bezahlen. Selbst wenn ich reich wäre, schmeiss ich dem Staat kein unnötiges Geld in den Rachen, wo eh unnötig ausgegeben wird.
Bleiben wir doch beim Thema. Zudem wurde nun alles ausdiskutiert.
Danke für eure Meinungen, einige waren gute Ratschläge.
Grüsse E500 AMG, der keinen AMG mehr fährt 😉
Mehr Klischee und Menschenverachtung geht wohl nicht mehr! Habt ihr einen Knall....psyschopathologische Störung/en....? 😠
Lasst jeden das seine fahren! Nur weil der TE nicht Obrigkeitshörig ist macht ihr ihn blöd an, sauber sag ich...echt ne coole Truppe hier!
P.S. wer echt Geld hat...so richtig, hat das oft nur, weil diese Menschen es schätzen können und nicht jeden Scheiß mal so einfach bezahlen.....oft hat der Trinkgeldgeber, das gegebene Trinkgeld (auf dicke Hose machen) nötiger als die Servicekraft..... 😉
Er fährt/fuhr E500 AMG....andere einen 60 PS VW POLO mit Zubehör um die 10.000 €.....😉
..ich glaube, mein Post (und mein zugegeben zynischer Humor) ist missverständlich gewesen und bedarf einer Klärung.
Erstens bin ich kein Hobbypsychologe und habe mich in diesem Punkt auf die vorher getätigten mehrfachen Aussagen anderer (Hobbypsy...) bezogen, die dem TE z.B. aufgrund seiner Fahrzeugwahl eine bestimmte Mentalität zugeordnet haben. Da hätte ich den einzelnen Absätzen wohl irgendeinen Smiley hinten ansetzen sollen. Die gesamte Kritik galt den HP´s beider Fraktionen und nicht dem TE.
Für mich ist es im Falle des TE und aller anderen überhaupt nicht wichtig, wie alt, welches Geschlecht, welche Herkunft, welches Auto etc.
Weiterhin habe ich nur geschrieben, wie ich mich in einem solchen Fall verhalten würde, und das nicht als Kritik an anderen (weder am TE noch an den weiteren Diskussionsteilnehmern) , sondern nur eine alternative Vorgehensweise aus meiner Sicht.
Sorry, falls das hier komplett falsch angekommen ist. War anders gemeint.