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Bußgeldbescheid Umweltzone trotz DPF & Grün bloß weil Kennz. in Plakette nicht gleich wie KFZ-Kennz

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 10:30

Hallo,

 

habe einen Brief von der Stuttgarter Bußgeldstelle bekommen, wo ich nun 1 Punkt und eine Geldbuße bekommen soll, trotz DPF und grüner Plakette!

 

Habe gleich als der erste Brief kam Einspruch erstattet mit Begründung und Kopie vom Fahrzeugschein.

 

Nun habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und es heisst, weil das Kennzeichen auf der Plakette nicht mit dem jetzigen Kennzeichen übereinstimmt, liegt diese Ordnungswidrigkeit vor.

 

Zitat:

 

"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."

 

Was nun? Zum RA? Oder bezahlen und daraus lernen. Eine Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2), wie es mir vorgeworfen wird, fand nicht statt.

 

Übelste Schweinerei diese Abzocke!

 

Grüsse E500 AMG

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2013 um 11:25

auf jeden fall einspruch einlegen, macht man ja immer, selbst wegen der grössten nichtigkeit oder wenn der einspruch noch so unberechtigt ist.

 

am besten noch einen anwalt einschalten, der dann einen punkt und ggf. 15€ strafe abbügeln soll.

 

wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte. 

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von eugain

dann ist das ticket berechtigt, oder ?

Ja.

Nein.

Zitat:

"Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.12.2008 hängt die Freistellung vom Verkehrsverbot gerade von der rein formalen Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges mit der Plakette ab, ohne dass es auf die Voraussetzungen für die Erteilung einer "Feinstaubplakette" ankommt."

Ja, das ist ein Urteil vom OLG Stuttgart. Darin heist es deutlich, dass auf dem Auto eine Feinstaubplakette sein muss und es nicht ausreichend ist, dass es eine bekäme. Du hattest aber eine Plakette, das ist etwas ganz anderes. Das Urteil des OLG Stg. ist hier m.E. nicht als Vergleichsurteil heran zu ziehen.

Zitat:

"In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen."

Zu deutsch: Da muss das aktuelle Kennzeichen eingetragen sein. Das Stuttgarter Urteil ist quasi überholt, zum einen ging es da m.W. um ein Auto ohne Plakette, zum anderen wurde das mit dem Kennzeichen zwischenzeitlich ergänzt in der Verordnung. Stand anfangs noch unklar formuliert drin.

Also mein Verständnis für die deutsche Sprache ist anders. Es muss nicht das aktuelle Kennzeichen eingetragen sein und dein "DA" ist auch äußerst relativ, es erklärt nämlich mangels Bezug nicht WO.

Zu deutsch heist dein Auszug, dass das aktuelle Kennzeichen mit einem lichtechtem Stift (das heißt nicht gedruckt wie bei ATU) in die Plakette ein zu tragen ist und die Plakette in die Scheibe kommt.

Die Verordnung ist auch nicht dahingehend geändert worden, sondern es ist noch überhaupt nichts geändert worden. Weder die Stvo, noch der Bußgeldkatalog, noch gibt es irgend eine Punktereform. Alles Quatsch, alles noch keine beschlossene Sache. Nur von der Bildzeitung, aber im Bundesgesetzblatt hab ich davon noch nix gesehen und das zählt !

Also ist alles beim alten und das heist, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die regelt was mit der Plakette passiert, wenn sich das Kennzeichen hinterher ändert. Die Plakette muss das Kennzeichen drinnen haben und kommt in die Scheibe. Punkt.

Ab dem Moment bildet sie eine Urkundeneinheit mit dem KFZ. Wenn sich das Kennzeichen am KFZ ändert, verliert die Plakette dadurch keinesfalls ihre Gültigkeit.

Damit gibt es für deinen Bußgeldbescheid m.E. keine Rechtsgrundlage, weil du ja eine ordentliche Plakette im Auto hattest.

Ich würde Einspruch einlegen und ggfls. einen Rechtsanwalt aufsuchen, sollte es zur Gerichtsverhandlung kommen.

Es ist eine Typfrage. Auch wenn ich einen Fehler gemacht habe, versuche ich den Schaden für mich zu minimieren und sitze nicht resigniert in der Ecke. Meine letzten Blitzfotos musste ich auch nicht bezahlen, weil ich dagegen vorgegangen bin - es geht ja nicht zwangsläufig auf Kosten der Allgemeinheit, wie bei einem Gerichtsverfahren zahlst du ja, wenn es nicht klappen sollte. Dein Risiko.

Die Sache ist doch, dass der TE etwas weiter denkt als ihr:

Ihr denkt: Plakette falsch = gegen das Gesetz verstoßen, eine richtige Plakette haben zu müssen.

Er denkt: Plakette falsch = gegen das Gesetz verstoßen, eine richtige Plakette haben zu müssen, Plakette gilt der Vorbeugung von Luftunreinheiten, ich habe keine Luftunreinheit begangen, niemand ist zu Schaden gekommen = warum Strafe?

Unabhängig davon finde ich es wünschenswert, wenn Fälle bzgl. der Plakette vor Gericht kommen, in der Hoffnung, dass irgendein Gericht den Schneid hat, die ganze Regelung zu überprüfen.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Er denkt: Plakette falsch = gegen das Gesetz verstoßen, eine richtige Plakette haben zu müssen, Plakette gilt der Vorbeugung von Luftunreinheiten, ich habe keine Luftunreinheit begangen, niemand ist zu Schaden gekommen = warum Strafe?

um die sache gehts ja nicht. ich finde es auch etwas sinnfrei das eine falsche plakette bzw nur ne falsche nummer zu einer strafe führt. den eine "umwelt/luftverschmutzung" hat ja nicht stattgefunden. es geht eben nur um den gesetzlichen nachweis.

wen du keinen perso bei hast kostet das auch n 10er. auch wen person mitführen nicht pflicht ist. ist eben nur dumm das es sonst kein amtliches dokument gibt mit dem du dich ausweisen kannst (den das ist pflicht). du kannst beim polizisten 1000mal sagen wie du heisst, wo du wohnst, das mag alles stimmen. du hast aber das ding nicht dabei und schon kannst du abkassiert werden. und das zu recht. würdest du hiergegen auch vorgehe? oder wen du mit ohne parkscheibe parkst?

das einzig wirklich dumme ist doch der punkt. wen sowas nur 40€ kosten würde dann würde es bestimmt nicht so heiss gekocht werden.

und eben dieser fahrzeugbezogene nachweis fehlt eben bzw war nicht korrekt. wen du eine rote plakette dran hast weil du eben rot vor der umrüstung hattest, dann dir einen dpf reingezimmert hast aber die plakette nicht geklebt hast sondern diese im handschuhfach liegt dann bist eben fällig.

wen du dir in österreich eine autobahn vignette kaufst und diese auf die heckscheibe klebst (warum auch immer) dann bist du bei einer kontrolle dran. ebenso fragwürding aber eben dumm gelaufen. und so isses hier auch.

wen du der meinung bist das du zu unrecht geblizt wurdest ist das meiner meinung was anderes. hier leigt der fall klar auf der hand. dumm gelaufen und lächerliche rechtssprechung aber eben flasch gemacht. bei einem so klaren fall find ich einspruch einlegen einfach lächerlich.

Lächerlich ist so ein Einspruch nur, wenn er auf verlorenem Posten steht. Und das macht er nicht unbedingt. Gerade bei diesem tönernen Gestetz kann ich mir gut vorstellen, dass da viel Spielraum ist.

[Teilweise auch bei der Behörde, ein Kollege hat einen Strafzettel in voller Höhe an seinem damals weniger als 12 Monate alten Wagen BJ 2011 oder so gehabt, weil die Plakettenschrift ausgefärbt war (-> von der Zulassungsbehörde ausgestellt). Ein Anruf beim Amt und die Strafe wurde auf "20€ und gut" reduziert.]

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

[Teilweise auch bei der Behörde, ein Kollege hat einen Strafzettel in voller Höhe an seinem damals weniger als 12 Monate alten Wagen BJ 2011 oder so gehabt, weil die Plakettenschrift ausgefärbt war (-> von der Zulassungsbehörde ausgestellt). Ein Anruf beim Amt und die Strafe wurde auf "20€ und gut" reduziert.]

das ist aber ne andere sache. diesen fall hatte ich auch schon. die zulassungsstelle gp "schmotzt" das mit einem 0815 edding drauf. UND die zulassungsstellen plaketten unterscheiden sich von der qualität MASSIV von z.b. den tüv teilen. bei den tüv teilen ist ein durchsichtiger "ring" um die farbige plakette. bei der von den zulassungsstellen hier nicht. fakt ist das der edding ausbleicht und sich die plakette in der regel von unten löst.

so hatte ich auch ein ticket wegen "nicht gefechtsmässigem anbringen" mal im briefkasten. zur zulassungsstelle denen das gezeigt, stellungnahme und neu plakette umsonst bekommen, einspruch mit der stellungnahme eingeschickt -> verfahren eingestellt.

hier macht ein einspruch ja auch sinn. den es kann nicht das problem des autofahrers sein das sich der stift ebenso wie die plakette ablöst. somit macht das wenigstens einen logischen sinn. der einspruch wegen eines selbst begangenen fehlers halte ich aber für nich sinnvoll.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von E500AMG

Dies wäre ja auch Urkundenfälschung. Das ist eine Straftat und gibt 5 Punkte + Geldstrafe.

das quatsch und alles nur keine urkundenfälschung.

Da gibt es aber ganz andere Auffassungen... :D Das Auto und die Plakette sind, ebenso wie etwa das Auto und das Kennzeichen / der Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen eine so genannte zusammengesetzte Urkunde.

Viele Erläuterungen...

http://www.motor-talk.de/.../...t-2-plaketten-fahren-t4424653.html?...

http://www.motor-talk.de/.../...ltplakette-anbringen-t1681381.html?...

 

Und auch wie man mit der "Halterhaftung" (§25a StVG) davonkommt. Wenn man sich nicht zu unklug anstellt. Wobei wenns schon nen Bußgeldbescheid gibt... - oder die Bußgeldstelle versuchts mal.

TE:

Wurdest du angehalten oder nur parkend "aufgefunden"?

Und/Oder hast du irgendwann zugegeben, daß du der Fahrer warst?

am 11. Juni 2013 um 13:04

Wieso soll es der Fehler des TE sein?

Als ich mir nen Gebrauchten zugelegt hattte, der aus nem anderen Kreis kam, wurde bei der Ummeldung in der Zulassungsstelle, zusammen mit den Papieren, auch die neue Plakette ausgehändigt.

Demnach war das der Fehler "vom Amt", daß die nicht gleich die neue Plakette mit ausgefertigt hatten.

Es gibt auch noch so was wie "selber nachdenken" und "nicht immer das Händchen halten".

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Die Verordnung ist auch nicht dahingehend geändert worden, sondern es ist noch überhaupt nichts geändert worden. Weder die Stvo, noch der Bußgeldkatalog, noch gibt es irgend eine Punktereform.

Wir reden hier auch vom BImSchG und den zugehörigen Verordnungen, da gabe es schon Änderungen. Auf diesen Passus wird sich in den Bußgeldbescheiden immer berufen, ein Urteil eines OLG ist nunmal nicht zwingend bundesweit ein Grundsatzurteil.

Die Frage wäre aber ob man um den Punkt herum kommt. Man hat zwar eine Plakette die nicht mehr dem aktuellen Kennzeichen entspricht, aber man ist nicht mit einem Fahrzeug das keine bekommen würde widerrechtlich in einer Umweltzone gewesen. Hiernach gäbe es die Möglichkeit auf ein Verwarngeld herunter zu kommen:

http://www.recht-hilfreich.de/.../

Der Verstoß gegen die StVO heißt ja nach BKatV "Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur

Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen" - dem Verkehrsverbot unterliegt das Fahrzeug jedoch nicht. Verstoßen hat man ja nur gegen die BimSchV weil die Feinstaubplakette nicht ordnungsgemäß mit dem aktuellen Kennzeichen beschriftet war.

Das ist die einzige Begründung mit der man ggf. um die Geschichte herumkommt.

 

denen hätt ich auf der Zulassungstelle schön was gehustet was denen einfällt ohne Auftrag.

 

Ich krieg die Plakette entweder kostenlos (vom verkaufenden Händler) oder für die Hälfte der empfohlenen 5 € von der Werkstatt meines Vertrauens...

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

das quatsch und alles nur keine urkundenfälschung.

Da gibt es aber ganz andere Auffassungen... :D Das Auto und die Plakette sind, ebenso wie etwa das Auto und das Kennzeichen / der Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen eine so genannte zusammengesetzte Urkunde.

wobei (bezogen auf mein beispiel mit dem falschen plaketten kleben) eben der nachweis für ein solches fehlt.

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 15:08

Zitat:

 

TE:

Wurdest du angehalten oder nur parkend "aufgefunden"?

Und/Oder hast du irgendwann zugegeben, daß du der Fahrer warst?

Parkend aufgefunden. Nein, habe natürlich nicht angegeben, das ich zu dem Zeitpunkt der Fahrer war.

 

Dachte nicht, das hier so viel Diskussionsstoff kommt.

 

Klar, Unwissendheit schützt nicht vor Straftat, aber wo bekommt man sowas auch gesagt, man könnte ja an der Zulassungsstelle die Menschen darauf hinweisen. Irgendwo her muss ja eine Info kommen. 

 

Wegen den 5 € gespart für eine neue Plakette hat das gar nix zu tun, wenn eine schon drin ist, wieso die rauskratzen und eine neue rein kleben, dies war mein Gedanke. Zudem der Wagen im gleichen Landkreis wieder zugelassen wurde.

 

In meinen Augen ganz klar Abzocke, 40 € und 1 Punkt für den Mist, klar das ich vor allem den Punkt nicht haben will und Einspruch einlege.

 

Da gibt es noch eine Entscheidung: Amsgericht Augsburg am 14.09.2010 (Az.: 31 OWI 608 Js 111541/10). Für ein Bußgeld bei fehlender Übereinstimmung des Kennzeichens auf der Plakette und dem Fahrzeug fehle die gesetzliche Grundlage. D.h. es gibt einfach kein Gesetz, dass für diesen Fall ein Bußgeld vorsieht. Ohne gesetzliche Grundlage, darf die Behöre jedoch keine Ordnungswidrigkeit ahnden. Das entsprechende Verfahren wurde daher eingestellt.

 

@ eugain dein Zitat: "wenn ich mir deinen wagen anschaue und dann diese diskussion.....sorry, da fehlen mir die worte." 

 

Warum???

 

 

 

 

@ Taxidiesel dein Zitat: "Weil manche Personen es lieber "wie ein Mann" nehmen - was wohl so viel bedeutet wie "zu bequem zu kämpfen"."

 

Was meinst du damit genau???

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

 

einzig die frage ob der wagen beim parken oder beim fahren erwischt wurde bietet sich an um einen einspruch einzulegen. weil ein parkendes auto nicht unbedingt auf eigener achse in eine umweltzone eingefahren ist...

Hallo,

das macht keinen Unterschied. Der Bußgeldkatalog wudde deswegen extra auf "am Verkehr teilgenommen" geändert. Somit ist parken mit eingeschlossen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

 

Hallo,

das macht keinen Unterschied. Der Bußgeldkatalog wudde deswegen extra auf "am Verkehr teilgenommen" geändert. Somit ist parken mit eingeschlossen.

 

Grüße,

diezge

Es ist aber ein Unterschied, ob man nachweisbar der Fahrer war oder nicht. Im ruhenden Verkehr ist die Fahrereigenschaft kaum nachweisbar. Deshalb Einspruch durch versierten RA für Verkehrsrecht einlegen lassen, dann gibt es keinen Punkt.

Das mache ich grundsätzlich so und habe mir damit so manchen strittigen Punkt erspart.

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