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Bußgeldbescheid

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 0:28

Halllo,

am 18.12.2018 wurde ich auf der 80er Strecke von Zivilpolizisten angehalten. Ich bin statt 80km/h mit 138km/h gefahren. Mit toleranzabzug bin ich laut Polizei 51km/h zu schnell gefahren. Ich habs auch zugegeben und hab gleich unterschrieben. Wollte wissen wieviele Punkte auf mich warten bzw. Bußgeld. Der Polizist hat in sein Bußgeldkatalog geschaut und meinte 1 Monat Fahrverbot + 240Euro + Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt in Flensburg. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht da aber laut Bußgeldkatalog im Internet sind es 2 Punkte. Weiss jetzt nicht was jetzt richtig ist ?

 

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2019 um 10:50

Auf der Autobahn gibt's vor einer 80 immer einen Geschwindigkeitstrichter. Also mindestens 120 - 100 - 80.

Da muss man schon sehr blind durch die Gegend fahren, um das zu übersehen.

Auf der Landstraße kommt die 80 gleich, aber man ist eh nur mit 100 unterwegs.

Also: Absolut berechtigtes Fahrverbot, nur VIEL zu BILLIG!

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Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:58:49 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 7. Februar 2019 um 18:53:48 Uhr:

 

Den kannst du jederzeit abgeben (am besten noch im Februar, dann sind es nur 4 Wochen Fahrverbot). Aber bitte nicht nach Abgabe ans Steuer setzen und nachhause fahren (gab es alles schon).

Polizei ist sowieso bei mir in der Nähe. Da werde ich hinlaufen. Aber einen schönen Parkplatz muss ich für mein Baby suchen damit es sich auch ausruhen kann :-)

Wobei das mit dem Parkplatz noch so ein Thema ist. Solltest du im öffentlichen Verkehrsraum parken, alle drei Tage nach dem Auto schauen. Nicht dass dort eine Halteverbotszone eingerichtet wurde. Das kann nämlich teuer werden. Einen entsprechenden Thread hatten wir erst kürzlich . Da musste die Fahrerin neben dem Bußgeld auch noch die Abschleppgebühren zahlen. Am besten wäre irgendwo ein privater Stellplatz oder ein Tiefgaragenstellplatz.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2019 um 18:47:07 Uhr:

Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:09:34 Uhr:

Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Einfach in die Wache, wenn die besetzt ist und abgeben. Gibt's ein Protokoll und fertig.

Gruß M

Ist nicht überall so. In der Regel sollte der Lappen bei der Behörde abgegeben werden, die ihn anfordert. Also zur Bußgeldstelle schicken. Bei uns wurde die Annahme in einer Polizeidienststelle vor mehreren Jahren aus Kostengründen eingestellt.

Es sei denn, der Betroffene versäumt Fristen und der Lappen ist bereits zur Fahndung ausgeschrieben, dann natürlich auch Polizei.

€TE

Und wenn Polizei, lass dich hinfahren. Danach musst du laufen.

Aber wie gesagt, ist mit Sicherheit nicht überall so. Würde vorher mal anrufen

So oft musst ich den Lappen noch nicht abgeben. Bei mir stand es im bescheid, dass ich den in jeder Wache abgeben kann.

Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2019 um 19:40:34 Uhr:

So oft musst ich den Lappen noch nicht abgeben. Bei mir stand es im bescheid, dass ich den in jeder Wache abgeben kann.

Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

Gruß M

Das ist vermutlich sogar von Behörde zu Behörde verschieden.

Aber teilweise wissen dass die Bußgeldstellen auch nicht und dieser Passus ist noch auf dem Vordruck. Aber warum einfach wenn es auch schwierig geht.:)

am 8. Februar 2019 um 6:49

Freitag...

Max ersprarnis!

Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Februar 2019 um 19:30:34 Uhr:

...

Und wenn Polizei, lass dich hinfahren. Danach musst du laufen.

...

Oder mit Auto zurück - nur nicht erwischen lassen :D.

 

Spaß beiseite: Würde mich tatsächlich mal interessieren, wieviele dann weiter fahren. Werden ja immer mal welche erwischt, aber das bedeutet ja auch, dass es eine große Dunkelziffer geben muss, welche nicht erwischt werden.

Zitat:

@fraxx2001 schrieb am 8. Februar 2019 um 08:03:41 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 7. Februar 2019 um 19:30:34 Uhr:

...

Und wenn Polizei, lass dich hinfahren. Danach musst du laufen.

...

Oder mit Auto zurück - nur nicht erwischen lassen :D.

Spaß beiseite: Würde mich tatsächlich mal interessieren, wieviele dann weiter fahren. Werden ja immer mal welche erwischt, aber das bedeutet ja auch, dass es eine große Dunkelziffer geben muss, welche nicht erwischt werden.

Es sollen Menschen geben, die mit ihr Auto zum Straßenverkehrsamt fahren, den FS abgeben, wieder zurück fahren, danach ganz normal weiter Auto fahren, als hätte man es nicht abgegeben, anschliessend wieder dort hinfahren und den FS abholen.

Während dieser Zeit den FS und Ausweis des Bruders mitführen, der auf dem Foto ähnlich aussieht und idealerweise sogar die Autos tauschen - und ganz wichtig: niemandem was erzählen.

Genau so sollen es angeblich manche Leute tun - mit 100%iger Erfolg.

:o;):D

Dein Gebaren machen ebenso viele nur ohne den Dokumentenkram vom Bruder.

In gefühlt jeder Polizeigroßkontrolle gibt es 1-2 Leute die gar nicht fahren dürften weil sie entweder gerade den FS abgegeben haben oder nicht mal einen besitzen.

Da kann man ja nur noch ungläubig mit dem Kopf schütteln und hoffen, dass ihnen in der Zeit nichts passiert und dass sie keinen Unfall verursachen.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. Februar 2019 um 13:32:07 Uhr:

Da kann man ja nur noch ungläubig mit dem Kopf schütteln und hoffen, dass ihnen in der Zeit nichts passiert und dass sie keinen Unfall verursachen.

das sind dann die, die gerne abhauen. ob die unfallflucht mit oder ohne fuehrerschein erfolgt, macht den kohl auch nicht fett.

peso

Themenstarteram 8. März 2019 um 17:45

Endlich ist die 1 Monat Frist abgelaufen. Laut Bescheid könnte ich den Führerschein heute abholen. ?ch werde aber morgen mit dem Auto hinfahren dann abholen. Darf ich das?

Theoretisch ist doch egal ob der Führerschein zu hause ist oder bei der Polizei. Frist ist abgelaufen.

Zitat:

@sayity schrieb am 8. März 2019 um 18:45:33 Uhr:

Endlich ist die 1 Monat Frist abgelaufen. Laut Bescheid könnte ich den Führerschein heute abholen. ?ch werde aber morgen mit dem Auto hinfahren dann abholen. Darf ich das?

Theoretisch ist doch egal ob der Führerschein zu hause ist oder bei der Polizei. Frist ist abgelaufen.

Die Fahrerlaubnis ist wieder aktiv - eine Straftat würdest du also nicht begehen.

Eine OWi wäre es aber trotzdem, du bist ja ohne FS-Dokument unterwegs. Aber das Schlimmste, was da passieren kann, ist eine Verwarnung über 10 Euro.

Am besten nicht direkt vor der Polizeiwache parken und auch sonst mit keinem Wort erwähnen, dass du mit dem Auto gekommen bist...

Zitat:

@CV626 schrieb am 8. März 2019 um 20:36:46 Uhr:

 

Die Fahrerlaubnis ist wieder aktiv - eine Straftat würdest du also nicht begehen.

Eine OWi wäre es aber trotzdem, du bist ja ohne FS-Dokument unterwegs. Aber das Schlimmste, was da passieren kann, ist eine Verwarnung über 10 Euro.

Am besten nicht direkt vor der Polizeiwache parken und auch sonst mit keinem Wort erwähnen, dass du mit dem Auto gekommen bist...

Wäre doch recht interessant: "Könnten Sie sich mit der Aushändigung meines Führerscheins bitte etwas beeilen? Ich parke im Halteverbot und möchte nicht schon wieder Ärger mit Ihnen!" :D

 

Grüße vom Ostelch

am 9. März 2019 um 6:23

Hi!

Genausowenig wie man einen Staubsauger an der Haustür kauft, "unterschreibt" man irgendetwas bei Polizeikontrollen oder gibt auch nur mündlich irgendetwas zu.

Dieses Kind liegt nun im Brunnen.

Da es um 2 Punkte und Fahrverbot geht, rate ich zum Einschalten eines Rechtsanwalts. Evtl. gibt es Meßfehler o.ä.

Das passiert derart häufig, dass ich früher zu meinen "schnellen Zeiten" jedes Ticket ab 50 Eur habe anwaltlich "behandeln" lassen. Die Erfolgsquote lag bei ca. 30%, also gar nicht mal so schlecht.

Zur moralischen Seite: offenbar hat es bei knapp 140 nicht gekracht. Das Limit von 80 war also viel zu niedrig angesetzt.

HC

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 9. März 2019 um 07:23:16 Uhr:

 

Dieses Kind liegt nun im Brunnen.

Und ist schon wieder rausgeholt worden.

Da es um 2 Punkte und Fahrverbot geht, rate ich zum Einschalten eines Rechtsanwalts. Evtl. gibt es Meßfehler o.ä.

Das passiert derart häufig, dass ich früher zu meinen "schnellen Zeiten" jedes Ticket ab 50 Eur habe anwaltlich "behandeln" lassen. Die Erfolgsquote lag bei ca. 30%, also gar nicht mal so schlecht.

Abgesehen davon, dass der Anwalt hier gar nichts mehr zu tun hat, wusste der TE offensichtlich, was er falsch gemacht hat. Und auch, dass er bewusst die zulässige Geschwindigkeit stark überschritten hat. Weil, über 40km/h zuviel fährt man nicht aus Versehen.

Und da am Anfang Zivilpolizei erwähnt wurde, gibts sicher ein Video. Das kann auch ein Anwalt nicht entkräften.

HC

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