Bußgeldbescheid

Halllo,

am 18.12.2018 wurde ich auf der 80er Strecke von Zivilpolizisten angehalten. Ich bin statt 80km/h mit 138km/h gefahren. Mit toleranzabzug bin ich laut Polizei 51km/h zu schnell gefahren. Ich habs auch zugegeben und hab gleich unterschrieben. Wollte wissen wieviele Punkte auf mich warten bzw. Bußgeld. Der Polizist hat in sein Bußgeldkatalog geschaut und meinte 1 Monat Fahrverbot + 240Euro + Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt in Flensburg. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht da aber laut Bußgeldkatalog im Internet sind es 2 Punkte. Weiss jetzt nicht was jetzt richtig ist ?

Beste Antwort im Thema

Auf der Autobahn gibt's vor einer 80 immer einen Geschwindigkeitstrichter. Also mindestens 120 - 100 - 80.
Da muss man schon sehr blind durch die Gegend fahren, um das zu übersehen.
Auf der Landstraße kommt die 80 gleich, aber man ist eh nur mit 100 unterwegs.
Also: Absolut berechtigtes Fahrverbot, nur VIEL zu BILLIG!

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Mal abgesehen davon vergibt so oder so nicht die Polizei die Punkte, sondern die Bußgeldstellle. Denn auch nur die weiß, ob wegen Vorvergehen ein evtl. erhöhtes Strafmaß vorliegt. Die Polizei stellt nur die Fakten fest (xx km/h zu schnell).
Natürlich sollte die Polizei eigentlich wissen, was die Konsequenzen sind aber faktisch ist das egal.

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 30. Januar 2019 um 08:52:55 Uhr:


Mal abgesehen davon vergibt so oder so nicht die Polizei die Punkte, sondern die Bußgeldstellle. Denn auch nur die weiß, ob wegen Vorvergehen ein evtl. erhöhtes Strafmaß vorliegt.

auch falsch. Die Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg nach einem starren Schema eingetragen, das ist im Gesetz festgelegt. Die Bußgeldstelle vergibt da gar nichts. Ein evtl. erhöhtes Bußgeld wirkt sich auf die Punkte nicht aus.

Soooo Leute.. heute hab ich endlich mein Bußgeldbescheid bekommen. Hab den Brief aufgemacht und hab den Betrag 508 Euro gesehen sogar mit Vorsatz. Eins weiss ich jetzt. Mit Wahrheit kommt man nicht voran. Unwissenheit schützt mehr vor höheren Beträgen. Die armen Polizisten die tun mir Leid, konnten nichtmal wissen was auf mich wartet. Aber ``mit Vorsatz`` reinschreiben können die. Morgen werde ich mir einen DIN A4 Rahmen kaufen und werde den Bescheid schön einrahmen. War eine gute Erfahrung für mich. Nächstes mal weiss ich wie ich da reden muß :-))

Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 16:54:23 Uhr:


Soooo Leute.. heute hab ich endlich mein Bußgeldbescheid bekommen. Hab den Brief aufgemacht und hab den Betrag 508 Euro gesehen sogar mit Vorsatz. Eins weiss ich jetzt. Mit Wahrheit kommt man nicht voran. Unwissenheit schützt mehr vor höheren Beträgen. Die armen Polizisten die tun mir Leid, konnten nichtmal wissen was auf mich wartet. Aber ``mit Vorsatz`` reinschreiben können die. Morgen werde ich mir einen DIN A4 Rahmen kaufen und werde den Bescheid schön einrahmen. War eine gute Erfahrung für mich. Nächstes mal weiss ich wie ich da reden muß :-))

Fahr nächstes Mal doch einfach langsamer. 😉

Grüße vom Ostelch

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Den Vorsatz wird die Bußgeldstelle anhand der Erheblichen Überschreitung fest gemacht haben.
Die Rennleitung hat nur den Verstoß dokumentiert.

In dem Bescheid sollte doch eine Begründung zum Vorwurf des Vorsatzes stehen. Nicht nur den Tenor lesen.

Gruß M

Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. Januar 2019 um 08:25:44 Uhr:


Vorsatz wäre bei einer Überschreitung um mehr als 50% auch noch drin....

Das hat dir doch gleich einer in den ersten Beiträgen "voraus gesagt".
Da braucht eine Polizeistreife gar nichts in das Protokoll zu schreiben,
das gibt es automatisch oben drauf.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Februar 2019 um 17:23:24 Uhr:



Fahr nächstes Mal doch einfach langsamer. 😉

Grüße vom Ostelch

So sieht es aus - dann braucht man nämlich gar nicht zu reden und auch nicht darauf zu achten, dass man "das Richtige" sagt. Aber für manche würden wohl auch Strafen im vierstelligen Bereich nicht ausreichen, um über eine Verhaltensänderung nachzudenken. Da hilft dann nur dauerhaft Lappen weg.

Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 16:54:23 Uhr:


Soooo Leute.. heute hab ich endlich mein Bußgeldbescheid bekommen. Hab den Brief aufgemacht und hab den Betrag 508 Euro gesehen sogar mit Vorsatz. Eins weiss ich jetzt. Mit Wahrheit kommt man nicht voran. Unwissenheit schützt mehr vor höheren Beträgen. Die armen Polizisten die tun mir Leid, konnten nichtmal wissen was auf mich wartet. Aber ``mit Vorsatz`` reinschreiben können die. Morgen werde ich mir einen DIN A4 Rahmen kaufen und werde den Bescheid schön einrahmen. War eine gute Erfahrung für mich. Nächstes mal weiss ich wie ich da reden muß :-))

und war es jetzt ein Punkt oder doch 2?

Das Einzige was mir den Respekt an dich abtrotzt ist der Fakt dass du die Eier gehabt es hier zu schreiben wie es war!

Ohne ein Freund von mir hat...
und dann auch noch das Ergebnis!

RESPEKT

Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:09:34 Uhr:


Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Einfach in die Wache, wenn die besetzt ist und abgeben. Gibt's ein Protokoll und fertig.

Gruß M

Danke Roadrunner. 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + 508 Euro Bußgeld.

Was lustig ist, mein Auto steht vor der Haustür an Arbeitsfreien Tage. Bin auch kein Rennfahrer und doch hats mich erwischt :-)

Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:09:34 Uhr:


Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Den kannst du jederzeit abgeben (am besten noch im Februar, dann sind es nur 4 Wochen Fahrverbot). Aber bitte nicht nach Abgabe ans Steuer setzen und nachhause fahren (gab es alles schon).

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Februar 2019 um 18:47:07 Uhr:



Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:09:34 Uhr:


Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Einfach in die Wache, wenn die besetzt ist und abgeben. Gibt's ein Protokoll und fertig.

Gruß M

Dann werde ich den Lappen am Samstag abgeben :-)

Zitat:

@lemonshark schrieb am 7. Februar 2019 um 18:53:48 Uhr:



Zitat:

@sayity schrieb am 7. Februar 2019 um 18:09:34 Uhr:


Kann man den Führerschein auch am Wochenende bei der Polizeidienststelle abgeben oder nur unter der Woche ?

Den kannst du jederzeit abgeben (am besten noch im Februar, dann sind es nur 4 Wochen Fahrverbot). Aber bitte nicht nach Abgabe ans Steuer setzen und nachhause fahren (gab es alles schon).

Polizei ist sowieso bei mir in der Nähe. Da werde ich hinlaufen. Aber einen schönen Parkplatz muss ich für mein Baby suchen damit es sich auch ausruhen kann :-)

und lass eine Quittung ausstellen

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