Bußgeldbescheid
Moin Moin Zusammen,
ich habe da mal eine Frage!
Hatte im Februar einen Unfall und dann vom ADAC einen Mietwagen erhalten. Mit dem habe ich in Berlin ohne gültiges Ticket geparkt (war etwas drüber). Also klebte das Knöllchen direkt an der Scheibe. Habe das allerdings vergessen zu überweisen. Das Knöllchen klebte am 20. Februar am Wagen.
Am Samstag bekam ich dann einen Brief, natürlich richtig schön: 10 Euro Bußgeld, 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen...
Jetzt ist das ganze ja nun schon über 3 Monate her, eigentlich verjährt. Oder zählt das Knöllchen was direkt an der Scheibe klebte als "1. Zustellung" und dieser Zeitraum verlängert sich auf 6 Monate?
Vielen Dank schonmal vorab!
Beste Antwort im Thema
Du hast falsch geparkt, ein Ticket bekommen und nicht bezahlt.
Wogegen willst du jetzt Einspruch bzw. Widerspruch einlegen?
49 Antworten
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 07:02:28 Uhr:
Eine Möglichkeit wäre noch, die Verwarnung zu akzeptieren und nur die Verwaltungsgebühr anzufechten. Wenn das abgelehnt werden sollte, kann man den Widerspruch immer noch zurück ziehen.
Lies dich mal hier durch, vielleicht verstehst du den Zusammenhang dann etwas besser.
https://www.bussgeldrechner.org/bussgeldbescheid/gebuehren.html
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 11:32:24 Uhr:
Jeder hat das Recht auf rechtliches Gehör und die Chance, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Kommt da nichts (was hier wohl der Fall war), ist es durchaus möglich die Kosten anzufechten.
Quatsch. Das Verwarngeld ist längst ein Bußgeld. Die 20.- € sind die Verwaltungskosten für den Bescheid plus 3,50 € für die Zustellung. Wenn der Bescheid rechtsgültig ist, kann man auch nichts gegen die Verwaltungskosten machen. Der Weg, es auf eine Verwarnung zurückzustufen, existiert nicht, die Verwaltungskosten sind ja bereits angefallen.
Hallo, nur mal so zur Info. Wenn man in Berlin, vom Ordnungsamt, ein Ticket hinter dem Wischer zu klemmen hat, dann sieht das Ding aus, wie ein ordinärer Kassenbon. Auf diesem steht drauf, welcher Verstoß einem vorgeworfen wird, wieviel es kostet und auf welches Konto das Geld zu überweisen ist. Da kommt normalerweise kein Extra-Brief nach Hause (es sei den, man zahlt das Verwarngeld nicht, wie im o.g. Fall).
Mir ist es mal passiert, daß ich ein solches Ticket bekommen habe, wg. Parken ohne Parkscheibe. Im ersten Moment habe ich nicht so genau hingeschaut und wollte das Ding schon wegschmeißen, weil ich dachte, da hätte mir einer seinen Kassenbon, vom letzten Einkauf, aus Spaß, unter den Wischer geklemmt. Zum Gluck habe ich dab doch mal noch genauer hingeschaut und erkannt, daß es doch ein Ticket vom OA war.
Mfg. Christian
Mag sein, aber so ein Verwarnungsbescheid ist ja auch lediglich ein Angebot, die Sache schnell und kostengünstig aus der Welt zu schaffen. Mehr nicht.
Selbst wenn du nachweislich gar kein Protokoll bekommst und dir gleich ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert inkl Bearbeitungsgebühr - dann hast du halt Pech gehabt und musst auch die Bearbeitungsgebühr zahlen, sofern es dir nicht gelingt, gegen die Strafe selbst erfolgreich Beschwerde einzulegen.
(Wobei in einem solchen Fall ein freundlicher Anruf bei den Behörden vielleicht zum Erlass der Bearbeitungsgebühr führen könnte - einen Rechtsanspruch darauf gäbe es aber nicht.)
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Juni 2016 um 11:58:48 Uhr:
Das Verwarngeld ist längst ein Bußgeld.
Genau darum geht es. Lesen und verstehen 🙄😮 Bei uns gibt es nur einen Hinweiszettel, der AHB ist zwingend vorgeschrieben. Verschwindet der ( bei den tollen privaten Zustelldiensten mittlerweile an der Tagesordnung) kann der Betreffende nichts machen und die BGS geht davon aus, daß der Brief ordnungsgemäß zugestellt wurde. Aber du zahlst natürlich gerne die Kosten, na dann...😁
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. Juni 2016 um 12:13:20 Uhr:
vielleicht zum Erlass der Bearbeitungsgebühr führen könnte - einen Rechtsanspruch darauf gäbe es aber nicht.)
Habe ich nie behauptet, man kann es versuchen, ob es klappt, steht im Vorfeld nicht fest.
Du hast aber von "anfechten" gesprochen, das klingt nach offiziell Einspruch erheben oder gar Rechtsweg.
Da hast du aber keine Chance. Sich mit einem Verantwortlichen nett unterhalten, damit der sich selbst die eventuell vorhandene Härtefallklausel raussucht (oder wie das heißt), nach der er nach eigenem Ermessen selbst die Bearbeitungsgebühr erlassen kann - da hättest du schon eher Aussichten.
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. Juni 2016 um 13:01:46 Uhr:
Du hast aber von "anfechten" gesprochen,
Fachchinesisch....Macht der Gewohnheit...😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 14. Juni 2016 um 13:09:13 Uhr:
Fachchinesisch....Macht der Gewohnheit...😁
ich habe ja keine Ahnung, was Du gewohnheitsmäßig sonst noch so tust. Mit Verkehrsrecht hat es auf jeden Fall weniger zu tun. Chinesisch maybe, aber dann in einem anderen Fach.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Juni 2016 um 13:30:38 Uhr:
Mit Verkehrsrecht hat es auf jeden Fall weniger zu tun. Chinesisch maybe, aber dann in einem anderen Fach.
Nein, mit meinen 35 Jahren Berufserfahrung auf diesem Gebiet habe ich keine Ahnung und beuge mich demütig vor deinen überragenden Fachkenntnissen, auf welchem Gebiet auch immer. Ich hoffe, du gibst Nachhilfeunterricht, ich würde gerne kommen.Motor Talk wie man es kennt....😁
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. Juni 2016 um 13:01:46 Uhr:
Du hast aber von "anfechten" gesprochen, das klingt nach offiziell Einspruch erheben oder gar Rechtsweg.
er hat sogar davon gesprochen, dass man das von einem Richter klären lassen könnte und der einem dann die Verwaltungskosten erlässt. Iss klar.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. Juni 2016 um 13:43:20 Uhr:
er hat sogar davon gesprochen, dass man das von einem Richter klären lassen könnte und der einem dann die Verwaltungskosten erlässt. Iss klar.
Ach, hat ER das? Ich schrieb dieses: ".... Wie der Richter entscheidet, weiß natürlich keiner." Ich glaube, meine IGNO Liste hat einen Bewohner mehr...🙂 Diesen Blödsinn tue ich mir nicht mehr an.
Zitat:
@skorpion411 schrieb am 14. Juni 2016 um 12:03:24 Uhr:
Hallo, nur mal so zur Info. Wenn man in Berlin, vom Ordnungsamt, ein Ticket hinter dem Wischer zu klemmen hat, dann sieht das Ding aus, wie ein ordinärer Kassenbon. Auf diesem steht drauf, welcher Verstoß einem vorgeworfen wird, wieviel es kostet und auf welches Konto das Geld zu überweisen ist. Da kommt normalerweise kein Extra-Brief nach Hause (es sei den, man zahlt das Verwarngeld nicht, wie im o.g. Fall).
In Dresden läuft es anders. Da bekommst ein Din A5-Kärtchen unter den Scheibenwischer. Vorn ist dieses Bild von einem Parkverbotsschild, auf der Rückseite nur der Hinweis, dass mit diesem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und dass in Kürze der Halter des Fahrzeuges angeschrieben wird. In dem folgenden Schreiben steht dann erst drin, was eigentlich falsch gemacht wurde, was es kostet oder qb man Einspruch einlegen will, indem man z.B. einen anderen Fahrer angibt.
Bis hierher kostet es nur das eigentliche Bussgeld(meist bis 15 €). Erst, wenn ein zweiter Brief nötig wird, kommt die Verwaltungsumlage dazu.
Die von skorpion411 beschriebene Methode ist die einfachere, da bedarf es keiner Anhörung mehr. Wurde bei uns aber auch abgeschafft, jetzt gibt es nur die Zettel. So arbeitet leider jeder unterschiedlich.
Die Zettel mit Überweisung führen aber dazu, dass bei den Fällen, wo direkt bezahlt wird, keinerlei Nacharbeit mehr notwendig ist. Das spart eimerweise Geld.