Bußgeldbescheid

Moin Moin Zusammen,

ich habe da mal eine Frage!

Hatte im Februar einen Unfall und dann vom ADAC einen Mietwagen erhalten. Mit dem habe ich in Berlin ohne gültiges Ticket geparkt (war etwas drüber). Also klebte das Knöllchen direkt an der Scheibe. Habe das allerdings vergessen zu überweisen. Das Knöllchen klebte am 20. Februar am Wagen.

Am Samstag bekam ich dann einen Brief, natürlich richtig schön: 10 Euro Bußgeld, 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen...

Jetzt ist das ganze ja nun schon über 3 Monate her, eigentlich verjährt. Oder zählt das Knöllchen was direkt an der Scheibe klebte als "1. Zustellung" und dieser Zeitraum verlängert sich auf 6 Monate?

Vielen Dank schonmal vorab!

Beste Antwort im Thema

Du hast falsch geparkt, ein Ticket bekommen und nicht bezahlt.
Wogegen willst du jetzt Einspruch bzw. Widerspruch einlegen?

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Vielleicht ist die dem Halter in Rechnung gestellte Verwaltungsgebühr höher als das Verwarnungsgeld?

Vermutlich. Die Verwaltungsgebühr liegt ja laut Gesetz nicht unter 25 Euro, wenn ich mich nicht täusche. Ein einfacher Parkverstoß sollte 15 oder 20 Euro kosten.

Hilft dem TE aber nix. Die Verwaltungsgebühr ist ganz klar fällig, es sei denn, er schafft es, einen Verantwortlichen dazu zu überreden, sie ihm zu erlassen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 15. Juni 2016 um 00:13:59 Uhr:


Hilft dem TE aber nix. Die Verwaltungsgebühr ist ganz klar fällig, es sei denn, er schafft es, einen Verantwortlichen dazu zu überreden, sie ihm zu erlassen.

Das ist es ja. Die Beweislast liegt beim Empfänger, was bei den Gerichtsverfahren bei uns in diesen Sachen rausgekommen ist, weiß ich leider nicht, weil das den Außendienst betrifft. Meist wird hier von Schutzbehauptungen ausgegangen, aber versuchen kostet ja nichts. Seit dem bei uns ein "fähiger"Zustelldienst beauftragt wurde (Geiz ist geil) hört man ja die schönsten Sachen: Briefe in falschen Briefkästen, einfach in den Hausflur gefeuert und als Krönung wurde ein Sack nicht zugestellter Post in einem Waldstück gefunden, unter anderem Behördenpost.

von welcher Beweislast schwadronierst Du hier? Was sollte man beweisen können, sollen oder müssen? Welches "Gerichtsverfahren" meinst Du? Es gibt keinen Anspruch auf Zustellung eines Verwarngeldangebotes, es spielt keine Rolle, ob eine Anhörung oder ein Verwarngeldangebot angekommen ist. Selbst wenn man 725 mal beweisen könnte, dass man nichts bekommen hat, so ist der Bußgeldbescheid inkl. der Verwaltungskosten dennoch fällig und zu bezahlen.

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So ist es.

Nett fragen kostet trotzdem nichts. Wie schon gesagt, es mag irgendwo Ausnahmeregeln geben, nach denen die Verantwortlichen die Verwaltungsgebühr nach eigenem Ermessen erlassen können, wenn sie dafür gute Gründe sehen oder so. Die Chancen stehen natürlich eher schlecht, aber man riskiert ja auch nichts - solange man kein Gericht bemüht, hat man maximal ein paar Minuten am Telefon vergeudet...

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