Bußgeldbescheid - Begründung falsch, Unfall?
Hallo liebes Forum,
leider habe ich mal wieder ein Problem wo ich nicht mehr weiter weiß daher bitte ich um Rat, ich weiß dass ihr keine Anwälte seit 🙂
Folgendes Szenario ich bin auf einer Landstraße gefahren mit 70, und habe eine Auto Fahrerin überholt.
Nun kam eine leichte Kurve die 50 war ich habe entsprechend abgebremst und bin mit 50 reingefahren alles soweit gut. Hier ist mir aber nun in der Kurve was schreckliches passiert, auf einmal sind ganz viele LEDs im Tacho aufgekommen unteranderem ABS, ESP etc. meine Servolenkung ist ausgefallen und ich habe direkt abgebremst leider, hat irgendwie die Lenkung blockiert und es kam Gegenüber ein Fahrzeug (Es war nicht die Autofahrerin die ich überholt habe) was ich nicht mehr ausweichen konnte, da mein Heck bereits ausgebrochen war. Es kam zu einem Unfall mein Airbag hat ausgelöst.
Nun bekam ich heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von knapp 218 Euro aufgrund einer Bußgelderhöhung, da ich bereits einen Punkt aus vorheriger Strafe habe, da ich mal über eine rote Ampel gefuhren war.
Auf dem Schreiben steht: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall." = 1 Punkt 145 Strafe + Erhöhung also insgesamt um die 220 Euro.
Jetzt zu meiner Frage ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, aber ich bin mir sicher das ich nicht zu schnell gefahren bin und auch dem Polizisten sowas nicht gesagt habe. Auf dem bescheid stand auch meine Aussage, das ich die Kontrolle verloren habe nichts davon, dass ich zu schnell gefahren bin.
Ich bitte um einen Rat soll ich Einspruch einlegen ? Wenn ja, wie läuft es weiter, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will ungerne später vor dem Gericht stehen und verlieren, weil keine Beweise vorliegen, stattdessen habe ich angst, dass die Autofahrerin die ich überholt habe, wo noch 70 war aussagen würde, dass ich sehr zügig unterwegs war. Das Auto ist schrott und ist schon entsorgt. Lohnt es sich von eurer Meinung nach Einspruch einzulegen ? Bußgeld um die 220 Euro, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will am ende nicht das doppelte und dreifache zahlen aufgrund der Gerichtskosten und Staatsanwaltschaft kosten. was hättet ihr gemacht?
Kann man einfach einspruch einlegen und sollte dieser abgelehnt werden, einfach dann das Bußgeld zahlen oder geht es direkt vors gericht sofern abgelehnt wird? Ich will ungerne vors Gericht, da ich keinen anwalt habe und mir auch keinen leisten kann.
Ich bitte um Hilfe, ich weiß ich habe in dem Moment Misst gebaut aber ich habe einfach die komtrolle verloren und war nicht zu schnell, was mir vorgeworfen wird.
PS: Es war kein Ford Fiesta, wie meinem Namen zu entnehmen sondern ein Audi etwas aufgemotzt natürlich alles legal mit Allradantrieb, entsprechend war der Polizist etwas stutzig und hat mich leicht ausgelacht, er kam mir in dem Moment auch sehr unsympathisch vor, da er mir vermittelt hat das wird teuer und mir das auch so ins Gesicht gesagt hat.
60 Antworten
[Sinnloses Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt]
Ich meine, ein Einspruch lohnt sich nicht. Denn nur Aufgrund Deiner Aussage wird das nicht einfach beigelegt. Warum hast Du der Polizei vor Ort nicht gesagt, WARUM Du die Kontrolle verloren hast? Dann wäre das zumindest aktenkundig. So müssen die davon aus gehen, dass Du zu schnell warst - wenn der Wagen an sich kein Problem mit der Kurve hätte haben sollen bei korrektem Tempo ...
Warum wurde der alte Wagen denn schon verschrottet? jetzt kann auch an der Technik kein Beweis mehr gesucht werden für Deine Darstellung. Und selbst dann bliebe noch die Frage offen, ob Du aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges nicht noch irgendwo drin gesteckt hättest ...
Deine Aussage vor Ort hat Dich selbst belastet.
Man könnte jetzt argumentieren, dass dies unter Schock passiert ist............. Beweise gibt es aber keine, von daher schwierig bis unmöglich.
@CivicTourer Ich war leider in der Situation in einer Schock Situation ich habe weniger gesagt als ich hätte sagen sollen.
Es ist wirklich sehr schwierig alles zu beweisen auch wenn am Ende Aussage gegen Aussage ist gehe ich davon aus, dass die Polizisten auch gehört werden und ich sag ganz offen und ehrlich ich hatte das Gefühl der Polizist wird es mir sehr schwer machen.
Wahrscheinlich wird ja auch ein Gutachter beauftragt der alles prüfen soll und das wird auch nicht günstig wenn ich verlieren sollte oder ?
@vwpassat99 Also das ich die Kontrolle verloren habe, oder das ich nicht gesagt habe daß es wegen ABS etc. Gewesen war ?
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Hallo Fofi,
dir wird keine zu hohe Geschwindigkeit vorgeworfen.
Nicht "angepasste" Geschwindigkeit. Das ist der Unterschied.
Die Kategorie "Nicht angepasste Geschwindigkeit" nimmt auf § 3 der Straßenverkehrsordnung Bezug: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Wenn jemand in einer Kurve die Kontrolle verliert, dann war er wohl (technische Defekte ausgenommen) zu schnell für diese Kurve (umfasst sämtliche Gegebenheiten wie Fahrbahnzustand, Witterung etc.) oder hat einen anderen Fahrfehler gemacht. Wenn dann noch die zuvor überholte, die ja vermutlich an der Unfallstelle vorbeigekommen ist, aussagt, dass Du wesentlich zu schnell überholt hast, wird das diesen Eindruck noch verstärken.
Dadurch, dass Dein Auto schon nicht mehr zur Verfügung steht, kannst Du den Gegenbeweis (Technische Probleme) auch nicht mehr liefern. Wobei Deine Schilderung, dass in der Kurve alle Lampen angegegangen sind, schon darauf schließen lassen, dass das ESP eingegriffen hat weil wohl tatsächlich die Bodenhaftung verloren gegangen ist...
Auch einen Ausfall der Servolenkung würdest Du oberhalb von Schrittgeschwindigkeit vermutlich nicht einmal bemerken.
Das war die Schlußfolgerung der Blauen aus dem Satz "Kontrolle verloren".
Entweder sagt man gar nix oder sagt nur das was einen selbst entlasten kann und das wäre der Ausfall der Fahrzeug-Systeme. Bestimmt Riemen weg.
So hätte ich auch zu hohe Geschwindigkeit angenommen was ja so meistens gemacht wird, ist ja schön einfach.
Ob die Statistik nachher korrekt ist, ist völlig egal.
Zitat:
ich weiß ich habe in dem Moment Misst gebaut aber ich habe einfach die komtrolle verloren und war nicht zu schnell
Wie oft die Polizei das wohl am Tag hört?😁
Zitat:
Das Auto ist schrott und ist schon entsorgt.
Was eine absolut logische Handlung nach einem Unfall mit Beteiligung ist. Besonders wenn man sich sicher ist, dass ein technischer Defekt die eigene Schuld widerlegen könnte.😁
Ich würde mal behaupten, dass jede RSV hier eine Übernahme ablehnen wird.
Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2022 um 11:22:08 Uhr:
Wie oft die Polizei das wohl am Tag hört?😁Zitat:
ich weiß ich habe in dem Moment Misst gebaut aber ich habe einfach die komtrolle verloren und war nicht zu schnell
Zumal das ja auch ein Widerspruch in sich ist. Wenn nicht gerade ein Rad abfällt (metaphorisch für alle möglichen technischen Defekte gemeint), führt ja zwangsläufig ein Fahrfehler zum Kontrollverlust...
Zitat:
@Fofi1188 schrieb am 26. August 2022 um 11:06:55 Uhr:
1. Ich war leider in der Situation in einer Schock Situation ich habe weniger gesagt als ich hätte sagen sollen.2. Es ist wirklich sehr schwierig alles zu beweisen auch wenn am Ende Aussage gegen Aussage ist gehe ich davon aus, dass die Polizisten auch gehört werden und ich sag ganz offen und ehrlich ich hatte das Gefühl der Polizist wird es mir sehr schwer machen.
3. Wahrscheinlich wird ja auch ein Gutachter beauftragt der alles prüfen soll und das wird auch nicht günstig wenn ich verlieren sollte oder ?
1. tja, verständlich. Aber halt jetzt mit diesem Ergebnis
2. es wird nahezu unmöglich. Und der Polizist macht es Dir nicht schwer, der schildert nur am Tage einer Verhandlung seinen Eindruck. Zu dem er verständlicherweise doch auch kommen musste ... oder?
3. was soll der prüfen? Das Auto ist doch weg, einen Beweis für technische Probleme kann er nicht erbringen, er kann ja nicht mal das Reifenfabrikat bestätigen. Er kann nur ausrechnen, mit welcher Geschwindigkeit vermutlich ein normaler PKW mit halbwegs Wartungsstand diese Kurve durchfahren kann. Und wenn dann raus kommt, dass ein 08/15 D-Corsa da mit 70 durch käme bei der Witterung - was soll da dann für Dich rauskommen nach der mutmaßlichen Aussage der überholten "der ist an mir vorbei gerast"? Das alles wird nicht günstig - Gerichtskosten, die Auslagen der Zeugen = Lohnausfall und Reisekosten, Dein eigener Ausfall, zB.
Vielen lieben Dank für eure Einschätzungen, eine Frage wäre noch offen angenommen ich würde Einspruch einlegen, und die lehnen das ab. Geht das sofort vors Gericht oder könnte ich einfach ein Risiko eingehen und wenn es vors Gericht doch das Bußgeld zahlen ? Oder ist das hier eine glasklare Sache dass die zu 99,9 Prozent ablehnen werden.
Mit dem Einspruch wird es beim Amtsgericht landen. Versuche in der Hauptverhandlung gut rüber zu kommen und hoffe das beste.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. August 2022 um 11:46:05 Uhr:
Mit dem Einspruch wird es beim Amtsgericht landen. Versuche in der Hauptverhandlung gut rüber zu kommen und hoffe das beste.
Vielleicht kommt es auch zu keiner Verhandlung und der Richter schwingt den Hammer nach Aktenlage.