Bußgeldbescheid - Begründung falsch, Unfall?
Hallo liebes Forum,
leider habe ich mal wieder ein Problem wo ich nicht mehr weiter weiß daher bitte ich um Rat, ich weiß dass ihr keine Anwälte seit 🙂
Folgendes Szenario ich bin auf einer Landstraße gefahren mit 70, und habe eine Auto Fahrerin überholt.
Nun kam eine leichte Kurve die 50 war ich habe entsprechend abgebremst und bin mit 50 reingefahren alles soweit gut. Hier ist mir aber nun in der Kurve was schreckliches passiert, auf einmal sind ganz viele LEDs im Tacho aufgekommen unteranderem ABS, ESP etc. meine Servolenkung ist ausgefallen und ich habe direkt abgebremst leider, hat irgendwie die Lenkung blockiert und es kam Gegenüber ein Fahrzeug (Es war nicht die Autofahrerin die ich überholt habe) was ich nicht mehr ausweichen konnte, da mein Heck bereits ausgebrochen war. Es kam zu einem Unfall mein Airbag hat ausgelöst.
Nun bekam ich heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von knapp 218 Euro aufgrund einer Bußgelderhöhung, da ich bereits einen Punkt aus vorheriger Strafe habe, da ich mal über eine rote Ampel gefuhren war.
Auf dem Schreiben steht: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall." = 1 Punkt 145 Strafe + Erhöhung also insgesamt um die 220 Euro.
Jetzt zu meiner Frage ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, aber ich bin mir sicher das ich nicht zu schnell gefahren bin und auch dem Polizisten sowas nicht gesagt habe. Auf dem bescheid stand auch meine Aussage, das ich die Kontrolle verloren habe nichts davon, dass ich zu schnell gefahren bin.
Ich bitte um einen Rat soll ich Einspruch einlegen ? Wenn ja, wie läuft es weiter, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will ungerne später vor dem Gericht stehen und verlieren, weil keine Beweise vorliegen, stattdessen habe ich angst, dass die Autofahrerin die ich überholt habe, wo noch 70 war aussagen würde, dass ich sehr zügig unterwegs war. Das Auto ist schrott und ist schon entsorgt. Lohnt es sich von eurer Meinung nach Einspruch einzulegen ? Bußgeld um die 220 Euro, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will am ende nicht das doppelte und dreifache zahlen aufgrund der Gerichtskosten und Staatsanwaltschaft kosten. was hättet ihr gemacht?
Kann man einfach einspruch einlegen und sollte dieser abgelehnt werden, einfach dann das Bußgeld zahlen oder geht es direkt vors gericht sofern abgelehnt wird? Ich will ungerne vors Gericht, da ich keinen anwalt habe und mir auch keinen leisten kann.
Ich bitte um Hilfe, ich weiß ich habe in dem Moment Misst gebaut aber ich habe einfach die komtrolle verloren und war nicht zu schnell, was mir vorgeworfen wird.
PS: Es war kein Ford Fiesta, wie meinem Namen zu entnehmen sondern ein Audi etwas aufgemotzt natürlich alles legal mit Allradantrieb, entsprechend war der Polizist etwas stutzig und hat mich leicht ausgelacht, er kam mir in dem Moment auch sehr unsympathisch vor, da er mir vermittelt hat das wird teuer und mir das auch so ins Gesicht gesagt hat.
60 Antworten
Hallo,
wenn Du die Owi nach dem Unfall bereits bezahlt hast, ist Klageverbrauch eingetreten und Du kannst keinen weiteren Bußgeldbescheid für die gleiche Tat bekommen. Ich würde Einspruch einlegen und auf das bezahlte Bußgeld hinweisen. Dann sollte das eingestellt werden.
Ich würde sagen: Sei froh, dass du die Technik-Probleme nicht mehr nachweisen kannst. Sofern ein Gutachter feststellen sollte, dass das "Aufmotzen" doch nicht so legal war und zum Unfall beitrug wird es richtig teuer.
Dass Technik-Probleme zum Unfall führten ist deine Aussage, welche du beweisen musst. Diese Beweise hast du selbst vernichtet. Ein Gericht würde deine Behauptung als Schutzbehauptung werten...
Ob es sich hier um eine Doppelbestrafung handelt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Umgekehrt ... ihm muss das Gericht den Tatvorwurf nachweisen. Noch sind wir ein Rechtsstaat. 😉
Was willst du denn mit dem Einspruch erreichen? Ein geringeres Bußgeld?
Du bist doch gut weggekommen, komplett ohne Bußgeld geht's eh nicht, egal warum genau du die Kontrolle verloren hast.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. August 2022 um 11:48:29 Uhr:
Hallo,wenn Du die Owi nach dem Unfall bereits bezahlt hast, ist Klageverbrauch eingetreten und Du kannst keinen weiteren Bußgeldbescheid für die gleiche Tat bekommen. Ich würde Einspruch einlegen und auf das bezahlte Bußgeld hinweisen. Dann sollte das eingestellt werden.
Von einem Verwarngeld das vor Ort erhoben wurde habe ich nichts gelesen. Falls du das meinst. Oder hab ich was überlesen?
Nein, AS, Du hast richtig gelesen. Da wurde wohl im Nachgang etwas editiert. - ganz schlechter Stil.
Das hat da ganz sicher dringestanden. Dass er 35.- € vor Ort bezahlt hat.
Stimmt, das war seine ursprüngliche Angabe.
Willkommen im V&S wo die Fakten entweder nur scheibchenweise serviert werden oder im Nachgang einfach wegeditiert werden 🙁
@Kai R. Entschuldige muss ich dir vollkommen Recht geben habe diese Zeile entfernt. Entschuldige bitte für das Missverständniss. Hatte den Text vorher geschrieben, und habe vergessen die Zeile rauszunehmen. Das Bußgeld wurde nur per Post zugestellt vor Ort habe ich nichts zahlen müssen hat der Polizist gesagt.
Hast Du für die 35,- € auch Post bekommen? Dann würde ich schnell dieses Bußgeld bezahlen, dann hat sich der zweite Bescheid erledigt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. August 2022 um 14:56:37 Uhr:
Hast Du für die 35,- € auch Post bekommen? Dann würde ich schnell dieses Bußgeld bezahlen, dann hat sich der zweite Bescheid erledigt.
Leider nein 🙁 Nur den teuren bescheid. Aber vielen lieben Dank für diesen Hinweis da habe ich etwas zu gelernt fürs nächste Mal. Was hoffentlich nicht nochmal passieren wird.
Und wo kamen die 35.- her? Mit einer anderen Sache verwechselt?
Verwarngelder, die man vor Ort begleichen kann, sollte man auch vor Ort begleichen. Das schützt vor teuren Bußgeldbescheiden. Das nützt Dir aber leider auch nichts mehr, wie die anderen Schreiber richtig erkannt haben. Den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit wirst Du nicht wegargumentieren können.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. August 2022 um 14:59:32 Uhr:
Und wo kamen die 35.- her? Mit einer anderen Sache verwechselt?
die standen im Anfangsposting und wurden dann vom TE wegeditiert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. August 2022 um 12:56:08 Uhr:
Umgekehrt ... ihm muss das Gericht den Tatvorwurf nachweisen. Noch sind wir ein Rechtsstaat. 😉
Herr Richter, aus meiner Waffe hat sich der Schuss ohne mein zutun gelöst... blöderweise hat die Kugel meinen Kontrahenten getroffen. Nun soll mir das Gericht nachweisen, dass ich den Abzug bewusst betätigt hätte.... Kann eigentlich nur mit einem Freispruch enden.
Tatvorwurf ist, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das räumt der TE ein. Möchte er nun mindernde Umstände anführen, so muss er diese nachweisen.