Bußgeldbescheid - Begründung falsch, Unfall?
Hallo liebes Forum,
leider habe ich mal wieder ein Problem wo ich nicht mehr weiter weiß daher bitte ich um Rat, ich weiß dass ihr keine Anwälte seit 🙂
Folgendes Szenario ich bin auf einer Landstraße gefahren mit 70, und habe eine Auto Fahrerin überholt.
Nun kam eine leichte Kurve die 50 war ich habe entsprechend abgebremst und bin mit 50 reingefahren alles soweit gut. Hier ist mir aber nun in der Kurve was schreckliches passiert, auf einmal sind ganz viele LEDs im Tacho aufgekommen unteranderem ABS, ESP etc. meine Servolenkung ist ausgefallen und ich habe direkt abgebremst leider, hat irgendwie die Lenkung blockiert und es kam Gegenüber ein Fahrzeug (Es war nicht die Autofahrerin die ich überholt habe) was ich nicht mehr ausweichen konnte, da mein Heck bereits ausgebrochen war. Es kam zu einem Unfall mein Airbag hat ausgelöst.
Nun bekam ich heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von knapp 218 Euro aufgrund einer Bußgelderhöhung, da ich bereits einen Punkt aus vorheriger Strafe habe, da ich mal über eine rote Ampel gefuhren war.
Auf dem Schreiben steht: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen und Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall." = 1 Punkt 145 Strafe + Erhöhung also insgesamt um die 220 Euro.
Jetzt zu meiner Frage ich habe leider keine Rechtschutzversicherung, aber ich bin mir sicher das ich nicht zu schnell gefahren bin und auch dem Polizisten sowas nicht gesagt habe. Auf dem bescheid stand auch meine Aussage, das ich die Kontrolle verloren habe nichts davon, dass ich zu schnell gefahren bin.
Ich bitte um einen Rat soll ich Einspruch einlegen ? Wenn ja, wie läuft es weiter, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will ungerne später vor dem Gericht stehen und verlieren, weil keine Beweise vorliegen, stattdessen habe ich angst, dass die Autofahrerin die ich überholt habe, wo noch 70 war aussagen würde, dass ich sehr zügig unterwegs war. Das Auto ist schrott und ist schon entsorgt. Lohnt es sich von eurer Meinung nach Einspruch einzulegen ? Bußgeld um die 220 Euro, ich habe keine Rechtschutzversicherung und will am ende nicht das doppelte und dreifache zahlen aufgrund der Gerichtskosten und Staatsanwaltschaft kosten. was hättet ihr gemacht?
Kann man einfach einspruch einlegen und sollte dieser abgelehnt werden, einfach dann das Bußgeld zahlen oder geht es direkt vors gericht sofern abgelehnt wird? Ich will ungerne vors Gericht, da ich keinen anwalt habe und mir auch keinen leisten kann.
Ich bitte um Hilfe, ich weiß ich habe in dem Moment Misst gebaut aber ich habe einfach die komtrolle verloren und war nicht zu schnell, was mir vorgeworfen wird.
PS: Es war kein Ford Fiesta, wie meinem Namen zu entnehmen sondern ein Audi etwas aufgemotzt natürlich alles legal mit Allradantrieb, entsprechend war der Polizist etwas stutzig und hat mich leicht ausgelacht, er kam mir in dem Moment auch sehr unsympathisch vor, da er mir vermittelt hat das wird teuer und mir das auch so ins Gesicht gesagt hat.
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Ganz genau. 😉